„die Behandlungen bei Kyroform zu je 30 Min. blieben ohne Erfolg“
Frau Kersin W. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß nicht, ob mein spezieller Fall überhaupt Ihren Zuständigkeitsbereich betrifft, versuche es aber trotzdem. Im folgenden möchte ich diesen schildern:
Es geht um die Kryolipolyse-Methode, d. h. die Fettreduktion durch Kälte. Dieses Verfahren habe ich bei dem Münchner Unternehmen Kryoform (Oettingenstr. 2, Tel. 089/2176849757, kryoform.de) durchführen lassen, die damit werben, darauf besonders spezialisiert und zertifiziert zu sein. Im Beratungsgespräch und auch bei der angeratenen Stoffwechselanalyse wurde mir gesagt, dass ich die besten Voraussetzungen hätte und die Kryolipolyse sicher gut anschlagen wird. Meine Bedenken, dass evtl. kein Ergebnis erzielt werden könne, habe ich mehrfach geäußert. Dass dies durchaus eintreten könne, wurde mir im Vorfeld aber nicht mitgeteilt. Auch nicht in der Einverständniserklärung, die ich vor der ersten Behandlung unterschreiben musste. Insgesamt habe ich nun 870 € bezahlt, da man sich bei Kryoform gleich für zwei Behandlungen im Abstand von einem Monat verpflichtet. Eine anschließende Radiofrequenz-Behandlung wurde mir auch noch empfohlen, um noch bessere Ergebnisse zu erhalten. Ich habe dem Unternehmen diesbezüglich vertraut, da alles sehr professionell erschien und ich eben bewußt nicht zu einem Billiganbieter gehen wollte. So hatte ich 2014 die ersten beiden Behandlungen zu je 30 Min. Da diese ohne Erfolg blieben (obwohl ich mich an alle Vorgaben streng gehalten habe), habe ich eine kostenlose Nachbehandlung Anfang 2015 erhalten. Diese blieb ebenso ohne Wirkung. Ich habe mich daraufhin per Email an das Unternehmen gewandt, wurde aber von der Abteilung für Qualitätsmanagement nur mit Standard-Antworten abgewimmelt. Daher hab ich den Kryoform Inhaber/Gründer Adrian Fischer direkt per Email angeschrieben. Nach lagem hin und her hatte mir Herr Fischer dann angeboten, ich solle zwei weitere Behandlungen, aber diesmal mit 60 Min., durchführen lassen, da er von dem Verfahren überzeugt ist. Sollte danach immer noch kein Ergebnis eintreten, würde er mir den Betrag von 572,50 € zurückerstatten. Ich habe mich hoffnungsvoll erneut darauf eingelassen, mich an sämtliche Voraussetzungen gehalten und die 3 Monate (bis Juli diesen Jahres) für den vermeintlichen Wirkungseintritt abgewartet – doch wieder ohne Erfolg. Nun habe ich Herrn Fischer seit Ende Juli zweimal per Email angeschrieben und (nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung) auch noch ein Einschreiben per Post geschickt. Eben mit der Bitte, sich an die Vereinbarung zu halten und den versprochenen Betrag bei Nichterfolg zurückzuerstatten. Doch nun schaltet Herr Fischer komplett auf stur und hat bisher überhaupt keine Rückmeldung gegeben. Er ignoriert alle Anschreiben und kommt seinem Versprechen nicht nach. Da mir meine Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage für diesen Fall erteilt hat, werde ich es auch einem Anwalt übergeben. Denn ich finde, 870 € ist einfach eine Menge Geld, um dies für nichts und wieder nichts aus dem Fenster zu werfen. Es geht doch nicht, dass ein Unternehmen durch irreführende Angaben potenziellen Kunden lockt und denen so das Geld aus der Tasche zieht. Und sich dann noch nicht mal an Versprechungen/Abmachungen hält. Da fühle ich mich einfach betrogen und finde, dass man das dem Verbraucherschutz melden sollte. Oder sehe ich das falsch? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese Beschwerde aufnehmen und dem nachgehen könnten. Eine Kunden- oder Vertragsnummer gibt es leider nicht. Für Rückfragen kommen Sie bitte gerne auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin W.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung haben wir der Kundin Frau Kerstin W. den Betrag von 572,50 € zurück erstattet .
Anbei finden Sie die beiden Gutschriftrechnungen dafür.
Dei Betrag wird in den nächsten Tagen angewiesen.
Auch wenn aus unserer Sicht Frau W. die Information bekommen hat, dass in Einzelfällen und bei nicht Einhaltung der Begleitmaßnahmen ein Effekt ausbleiben kann.
Frau W. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Unterstützung. Wenn ich gewusst hätte, wie „einfach“ einem zum Recht verholfen wird und wie wirksam dann doch ein Schreiben vom Verbraucherschutz ist, hätte ich Sie schon viel früher kontaktiert, da sich die ganze Geschichte doch schon über 2 Jahre hinzieht und alle Anfragen in den letzten Monaten ignoriert blieben. Parallel habe ich wie gesagt auch schon einen Anwalt über meine Rechtschutzversicherung beauftragt, da ich ehrlich gesagt nicht damit gerechnet hatte, dass Herr Fischer nun tatsächlich doch noch zu seinem Wort steht. Ich glaube es natürlich auch erst, wenn der vereinbarte Betrag (was auch nur einen Teil der bezahlten Kosten darstellt) auf meinem Konto eingegangen ist. Den Anwalt muss ich leider trotzdem bezahlen, auch wenn ich ihn gleich am Montag (übers Wochenende erreiche ich ihn nicht) über dieses positive Ergebnis unterrichten und den Fall einstellen werde.
Sehr gerne würde ich mich erkenntlich zeigen, da ich wirklich sehr dankbar und froh darüber bin. Da es bei mir finanziell aber nicht so rosig aussieht (sonst hätte ich nicht so lange und vehement für mein Recht gekämpft) und ich ja auch noch den Anwalt bezahlen muss, werde ich da nicht so tief in die Tasche greifen können (aber ein bisschen natürlich schon;-)). Darf ich daher fragen, in welchem Rahmen sich diese Zahlungen üblicherweise bewegen?
Nochmals vielen, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin W.
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