Kündigen Sie Ihre ungewollte Club Mitgliedschaft bei web.de mit Hilfe dieser Gesetzestexte:
An [email protected] und [email protected]
Bitte senden an: Sehr geehrte Herren Matthias Ehrlich, Markus Huhn, Jan Oetjen,
Vertragsnummer nicht vergessen!
Nachstehende finden Sie den Auszug aus dem Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr:
(2) Bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 4 erster Halbsatz und Nummer 5, 7 und 8 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Diese Pflicht gilt nicht für Verträge über die in § 312b Absatz 1 Satz 2 genannten Finanzdienstleistungen.
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „ Zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Ich habe heute 2 Rechnungen von web.de bekommen und habe nie was abgeschlossen. Den Text habe ich per Mail an web.de geschickt. Was muss ich weiter tun?
auch ich habe aus Versehen dieses kostenpflichtige Abo am Hals, habe per email gekündigt u. um eine BEstätigung gebeten, die die natürlich nicht geschickt haben, muss ich, um weiteren Ärger zu vermeiden, nochmals kündigen?
Echt übel dass sie diese Masche noch immer laufen lassen. Fällt sowas nicht unter arglistige Täuschung?
Habe aktuell auch das Problem, ich hoffe ja, da der „Vertragsabschluss“ erst vorgestern gewesen sein soll und ich direkt per email eine mehr als deutliche Nachricht geschickt habe, mit Androhung rechtlicher Schritte und einer anwaltlichen Prüfung der Sachlage auf strafrechtlich relevante Vorgänge dass sie sofort den Vertrag stornieren. Das email-Konto wird sowieso gekündigt.
Ich habe ein ähnliches Problem..
Habe vor ein paar Monaten post von einem Inkasso Unternehmen bekommen, wegen dieser Club Mitgliedschaft und bin nicht drauf eingegangen, jetzt hab ich ein Mahnbescheid vom Gericht. Diesem widerspreche ich mit dem Formular oder?
Zusätzlich habe ich jetzt ein Schreiben vom Anwalt bekommen, da ich angebliche den erweiterten online Speicher gebucht habe, das kann aber nicht sein, da der Account schon seit der ersten Sache da gesperrt ist.
Ich bitte um Hilfe..