Verbraucherschutz.de erhielt am 15.10.2012 eine Hilfeanfrage von Frau Vera S. bzgl. der DEVK.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können mir helfen und Ihr Service ist wirklich kostenlos.
Ich habe für meinen Sohn bei der DEVK während der Schulzeit eine BU-Versicherung abgeschlossen.
Als er dann die Ausbildung zum Musical-Darsteller begann, wurde dies der Versicherung gemeldet. Seine Ausbildung ist jetzt beendet, er hat dies der DEVK gemeldet und prompt kam ein Schreiben, dass er keine BU-Versicherung hat. Künstler sind nicht versicherbar.
Die DEVK möchte diese Versicherung in eine Erwerbsminderungsrente umwandeln oder er soll die Versicherung kündigen.
Das hat mich jetzt stutzig gemacht. Warum soll er kündigen, wenn die DEVK ihn nicht versichert. An der Erwerbsminderungsrente sind wir nicht interessiert.
Ich möchte keinen Fehler machen und bitte Sie um Hilfe.
Bin auch am Überlegen, ob ich das durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen
soll.
Mit freundlichen Grüßen
Vera S.
Am 22.10.2012 teilten wir Frau Vera S. mit, das wir natürlich kostenlos für Sie tätig sind und leiteten Ihre Anfrage an die DEVK mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 26.10.2012 weiter:
Am 26.10.2012 erhielten wir folgende Nachricht von der DEVK :
Sehr geehrte Frau Lüllau,
Wir bestätigen den Eingang der Beschwerde von Herrn Sebastian C.i und Frau Vera S..
Bitte geben Sie uns etwas Zeit, die Unterlagen zu prüfen. Wir melden uns in der zweiten Novemberwoche bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika L.
Wir verlängerten die Frist bis zum 08.11.2012 und erhielten am 07.11.2012 folgende Nachricht:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
aufgrund der Beschwerde von Frau Vera Scheerer-Ciminski und Herrn Sebastian Ciminski haben wir die Unterlagen erneut geprüft. Als Anlage erhalten Sie das Ergebnis der Überprüfung und die Mitteilung an unsere Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika L.
In der Anlage befand sich ein Umwandlungsangebot in die Berufsgruppe 3 ab dem 01.11.2012 und die Bestätigung, dass die Erwerbsunfähigkeitsklausel gem. § 4 der DEVK Bedingungen entfällt.
Am 08.11.2012 leiteten wir das Angebot an Frau Vera S. weiter und bedankten uns bei der DEVK:
Sehr geehrte Frau L,
wir bedanken uns für Ihre Kooperation und Kulanz.
Besteht für Herrn Sebastian Ciminski die Möglichkeit der Nachversicherung, Erhöhung von Beitrag und Leistung?
Frau Vera S. sendete uns umgehend folgende Nachricht:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
erst Mal vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ich sehe hier, den Schriftverkehr mit Frau L.. Allerdings nicht, die Mitteilung der Überprüfung der Unterlagen von der DEVK. Von der DEVK haben wir auch noch keine Mitteilung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Vera S.
Wir sendeten die Dokumente nochmals an Frau Vera S.:
Guten Morgen Frau S,
anbei sende ich Ihnen nochmals die beiden Schreiben, datiert auf den 07.11. insofern müssten diese heute in Ihrem Briefkasten sein.
Frau L. von der DEVK antwortete prompt:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
Sie baten um Mitteilung, ob die Möglichkeit der Nachversicherung besteht.
Dem Vertrag liegen Bedingungen zugrunde, die die Erhöhung im Rahmen der Nachversicherung ermöglichen. Als Anlage erhalten Sie den entsprechenden Auszug aus unseren Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika L
Am 12.11.2012 teilte uns Frau Vera S. mit, dass die Unterlagen eingetroffen sind:
Hallo Frau Lüllau,
ja, ich habe die Unterlagen erhalten. Ihnen nochmals vielen Dank, ohne Sie hätten wir nie erreicht, dass Sebastian eine BU-Versicherung erhält.
Ich denke, die Unterlagen sind so in Ordnung, ich werde die Unterlagen meinem Sohn senden, dass er sie unterschreibt. Habe mit Frau L. telefoniert, sie war allerdings sehr kurz angebunden am Telefon.
Mit freundlichen Grüßen
Vera S