kuechenquelle.de: Keine Lieferung, keine Erstattung der Anzahlung.
Frau Brigitte V. schrieb uns am 25.10.2019
Betreff: KüchenQuelle
Nachrichtentext:
Es geht um Firma KüchenQuelle: Im Mai habe ich dort einen Küche gekauft, auch schon am 25. Mai 2019 50% des Preises als Anzahlung bezahlen. Dann Funkstille. Seit August frage ich immer wieder nach, ob der Hersteller Informationen über einen ev. Liefertermin hat (im Vertrag steht, dass dei Ware spätestens 16 Wochen nach eingang der Anzahlung geliefgert wird, was der 16. September 2019 war) . Mir wird immer ein Rückruf versprochen, der aber nie erfolgt. ich habe auch schon schriftlich mitgeteilt, dass ich meine Anzahlung zurückgezahlt bekommen möchte. es erfolgt aber keine Reaktion von der Firma. Nun habe ich den Eindruck, dass ich um den Anzahlungsbetrag betrogen werden soll.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 28.10.2019 an „[email protected]“, Herrn Andreas Rode (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort. Frau V. schrieb uns am 5.11.2019:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Sie hatten in meinem Namen eine Anfrage an den Geschäftsführer der Firma KüchenQuelle gestellt.
Diese E-Mail vom Servicecenter mit der unbefriedigenden Aussage ging an mich. der einkauf hat natürlich keinerlei informationen preisgegeben.
Ich möchte mich trotzdem für Ihren Einsatz bedanken.
Viele Grüße
Brigitte V.
„Auftrag_KQ“ <[email protected]> schrieb am 27.9.2019 an Frau V.:
Betreff: Zu Ihrem Küchenauftrag G23810311
Sehr geehrte Frau V.
wir nehmen Bezug auf das gestrige Telefonat mit Ihrem Rechtsanwalt und unserem Kundenservice.
Nach Rücksprache mit unserem Hersteller kann uns dieser noch keine genaue Avisierung nennen.
Wir haben bereits eine Liefernachfrage an unserem Einkauf gestellt, sobald wir hierzu eine Rückmeldung erhalten haben, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Vielen Dank für Verständnis sowie Ihrer Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr küchenquelle Kundenservice
i.A.
Jessica W.
„Brigitte V. schrieb am 9.10.2019 an [email protected]
Betreff: Aw: Zu Ihrem Küchenauftrag G23810311
Sehr geehrte Frau W.
hiermit möchte ich mich für Ihre Nachricht bedanken. Da aber schon wieder fast zwei Wochen verstrichen sind, möchte ich an dieser Stelle nach dem Stand der Dinge fragen bzw. nach der Mitteilung des Einkaufs auf Ihre Lieferanfrage.
Zur Erinnerung: Am Montag den 14. Oktober 2019 sind bereits 20 Wochen nach der Zahlung von 50% des Preises für dei Küche verstrichen.
Viele Grüße
Brigitte V.
Der Anwalt von Frau V. hatte am 15.10.2019 an Küchenquelle geschrieben:
Sehr geehrte Frau W.
sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem im Betreff genannten Auftrag wurde Frau V. mit E-Mail vom 27. September 2019 mitgeteilt, dass Kontakt zum Hersteller aufgenommen wurde und bereits eine Liefernachfrage an den Einkauf gestellt worden sei.
Nach weiteren drei Wochen und einer nochmaligen Anfrage, auf die lediglich eine automatische Antwort folgte und erneut um Geduld gebeten wurde, ist immer noch keine Perspektive in dieser Sache zu erkennen. Ich fordere Sie deshalb ein weiteres Mal nachdrücklich auf, nunmehr zeitnah eine belastbare Auskunft zum Stand der Bestellung/Herstellung zu erteilen. Es ist nach
inzwischen 20 Wochen schlicht nicht mehr hinnehmbar, dass Ihre Kundin, die bereits eine erhebliche Anzahlung geleistet hat, immer weiter vertröstet wird.
Eine Rückabwicklung des Vertrages sowie die Geltendmachung von Schadensersatz behält sich Frau V. ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
„Auftrag_KQ“ <[email protected]> schrieb am 31.10.19 an Frau V.:
An:…………………………
Betreff: Zu Ihrem Küchenauftrag G23810311
Sehr geehrte Frau V.
wir nehmen Bezug auf die u.g. E-Mail.
Bitte entschuldigen Sie das wir Ihre Nachricht nicht sofort beantworten konnten.
Leider liegt uns immer noch keine Avisierung von unserem Hersteller, eine weitere Liefernachfrage haben wir an unseren Einkauf gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihrer Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr küchenquelle Kundenservice
i.A.
Jessica W.
Frau V. schrieb uns am 21.1.2020:
Sehr geehrter Herr Matthies,
Sie hatten im Oktober 2019 die Firma Küchenquelle GmbH in Nürnberg angeschrieben, da ich die im Mai 2019 von mir geleistete Anzahlung zurück gefordert hatte.
Ich möchte Sie nun darüber informieren, dass ich am 20. Dezember 2019 per Mahnbescheid dieses Geld zurückgefordert hatte, weil die Firma Küchenquelle GmbH mir meine Ware nicht liefert.
Küchenquelle hat gegen den Mahnbescheid Einspruch erhoben.
Viele Grüße
Brigitte V.
Gesendet: Montag, 20. Januar 2020 um 23:15 Uhr
Von: „Mahnbescheid-Formular.de“
An: „Brigitte V.
Betreff: Küchen Quelle GmbH hat Widerspruch erhoben
Sehr geehrte Frau V.,
im Mahnverfahren Brigitte V. ./. Küchen Quelle GmbH (Unser Zeichen: MB-028796-MEA-20191220) hat der/die Antragsgegner/in am 13.01.2020 Widerspruch erhoben.
Es besteht nun die Möglichkeit ins streitige Verfahren überzugehen, also vom Gericht prüfen zu lassen, ob der Anspruch tatsächlich besteht.
Im Folgenden erhalten Sie sämtliche Informationen, welche Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung benötigen:
________________________________________
Allgemein
Auftragsdatum: 20.12.2019
Forderungsbetrag: 1.502,40 €
Bislang realisiert: 0,00 €
wegen: Kaufvertrag
Antragsteller
Brigitte V.
Antragsgegner
Küchen Quelle GmbH
Gesetzlicher Vertreter: Andreas Rode
Gutenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg
Forderungen
Forderung 1 von 2
Betrag: 1.480,00 €
Anspruchsart: Kaufvertrag
Rechnungsnummer: 11240844
Rechnungsdatum: 17.05.2019
Beschreibung:
Forderung 2 von 2
Betrag: 22,40 €
Anspruchsart: Zinsrückstände/Verzugszinsen
Rechnungsnummer: 11240844
Rechnungsdatum: 17.05.2019
Beschreibung:
Mahnbescheid
Mahngericht: Amtsgericht Hünfeld – Mahnabteilung –
Geschäftsnummer: 19-5840578-0-0
Mahnbescheid erlassen am: 02.01.2020
Mahnbescheid zugestellt am: 07.01.2020
Gerichtsgebühren: 44,50 € (eingezahlt)
Widerspruch
Gegner widersprochen am: 13.01.2020
Der Widerspruch richtet sich gegen den gesamten Anspruch.
Der Widerspruch enthält keine Begründung.
Der Widerspruch enthält folgende Angaben zum Antragsgegner:
Der Name/die Anschrift des Prozessbevollmächtigten lautet:
Rechtsanwälte
König Rechtsanwälte
Gustav-Schickedanz-Str. 8, 90762 Fürth
Geschäftszeichen: 1039/20 Kö/mp
Prozessgericht: Amtsgericht Nürnberg
Zur Abgabe des Verfahrens ist ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens erforderlich, der bisher noch nicht gestellt wurde. Als Antrag wird auch die Zahlung der weiteren Gerichtsgebühren auf folgendes Konto angesehen:
Gerichtskasse Kassel
IBAN: DE95 5005 0000 0001 0060 22
BIC: HELADEFFXXX
Verwendungszweck: X011106853177X
Betrag: 222,50 €
Frist zur Einzahlung der Gebühren: 07.07.2020
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Frau V. schrieb uns am 13.05.2020:
Sehr geehrter Herr Matthies,
heute habe ich eine gute Nachricht, die ich auch an den Verbraucherschutz weitergeben möchte:
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Küchen Quelle GmbH meine Anzahlung zurückerstatten und die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Es ist nun fast genau nach einem Jahr nach Unterzeichnung meines Kaufvertrags für eine Küche bei dieser Firma.
Vielen Dank nochmals für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte V.
Abschließend wegen dem 500 Zeichen Limit.
Wir haben nach den 16 Wochen Max. Lieferfrist direkt einen Mahnung rausgeschickt die Küche binnen 2 Wochen zu liefern.
Wie zu erwarten keine Rückantwort. Weder Telefonisch noch über Email oder Schriftlich.
Am 22.11 geht jetzt der Brief raus das wir vom Vertrag zurücktreten werden.
Mein Rat an alle wartet nicht zu lange geht die Firma in Insolvenz dann ist euer Geld weg!
In dem Sinne laßt euch nicht Unterkriegen. Traurig was dort abgeht.
Das diese hier gemeldeten Beschwerden kein Einzelfall ist kann man hier gerne nachlesen.
https://de.trustpilot.com/review/kuechenquelle.de
35% Bewertungen von 1846 gesamt mit ungenügend immer die gleichen Scheinheiligen Entschuldigungen.
Wenn man Anruft geht es in eine Warteschleife mind. 40Min danach wird man abgewürgt.
Emails werden grundsätzlich ignoriert.
Kundenservice schreibt aber schicken Sie uns eine Email. 🙂
Bewertungen auf Einladung sind alles Fake. Was tun lieber Verbraucherschutz?
Unsere Küche kostet 9040.-€ Angezahlt 8136.-€
Auch bei uns ist es so das die Küche nicht geliefert wird.
Ich habe mich diesbezüglich schon mal beim Verbraucherschutz Informiert warum von deren Seite gegen die Machenschaften diese Firma nicht vorgegangen wird. Leider wurde darauf nicht speziell eingegangen.
Verbraucherschutz der nichts tun kann ? Was ist das für ein Verbraucherschutz wenn die Menschen die mit dieser Firma solche immensen Probleme haben alleingelassen werden?
freundliche grüße
Ich warte seit fast 7 Monaten auf meine Küche. Auch ich werde auf der Hotline immer wieder vertröstet, nie wie versprochen zurück gerufen und mir wird immer was anderes gesagt. Die Lieferfrist von 16 Wochen wurde überschritten und ich hab per Email eine Frist gesetzt. Darauf hab ich sogar eine Antwort bekommen. Eine Mittarbeiterin meinte es werde nun geprüft. Aber die email haben sie dann im System nicht mehr finden können . Ich hab schon beide Anzahlungen geleistet und die Küche kostet 7000€
Guten Tag,
ich bin in gleicher Situation wie Frau Brigitte V. Anzahlung in Höhe von 4.250 Euro am 05.12.2019 aber keine Küche bekommen.
Wie gehts jetzt weiter bei Ihnen? Es interessiert mich sehr.
Über Kontakt würde ich mich sehr freuen.
Romana