Kreuzfahrtsafari.de erstattet das Guthaben aus der Stornorechnung.
Frau Nanette F. schrieb uns am 31.03.2020
Betreff: Kreuzfahrtsafari
Kunden-oder Vertragsnummer: Stornorechnung Rechnung KS20196466. Buchungsnummer 41588646
musste wegen Krankheit am 31.1.20 eine Kreuzfahrtbuchung (Reiseantritt 3.2.20) stornieren. Am 10.2. erhielt ich eine Stornorechnung, laut der ich ein Guthaben von 464,12 Euro habe. Habe die Auszahlung dieses Guthabens inzwischen dreimal angemahnt, ohne Erfolg. Habe die Befürchtung, dass der Reiseveranstalter insolvent wird und dann meine Forderung nicht mehr durchzusetzen sein wird. Was tun?
Verbraucherschutz.de schrieb am 31.03.2020 an Frau Nanette F.
Sehr geehrte Frau F.
senden Sie zunächst ein Einschreiben an das Unternehmen mit der Bitte um Erstattung und einer Fristsetzung von 20 Tagen.
Mit schützenden Grüßen
Michael Matthies
Reklamation
Verbraucherschutz.de
Frau Nanette F. schrieb uns am 14.04.2020
Sehr geehrter Herr Matthies,
habe am 31. März auf Ihren Rat hin ein Einschreiben mit der Aufforderung an Kreuzfahrtsafari versandt, mein Guthaben binnen 20 Tagen auszuzahlen. – Bis heute keine Antwort, keine Zahlung. Ich habe jetzt weiteren Ärger: Meine Reiseversicherung Europ Assistance fordert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stornostaffel für Kreuzfahrt, Landausflüge und Erlebnispakete. Was ich von Kreuzfahrtsafari erhielt, hatte ich verschickt. Doch das wird offenbar nicht anerkannt. Ebenso wird eine Abrechnung der Fluggesellschaft über die erstatteten Steuern und Gebühren verlangt. Ich habe keine Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Ich hatte doch eine Pauschalreise gebucht. Auch hier keine Hilfe von Kreuzfahrtsafari. Nun habe ich mich an den Reisedienst Gerhard Kaiser gewandt, der in meinem Reisesicherungsschein als Reiseveranstalter steht. Herr Giovanni Kaiser teilte mir am heutigen Dienstag, 14.4., mit, der Reisedienst habe mit Kreuzfahrtsafari nichts zu tun.
Ich bin ratlos, hilflos und wütend. Und ich bin als freie Journalistin, der gegenwärtig alle Aufträge wegbrechen, dringend auf eine Rückzahlung angewiesen. Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Mit freundlichen Grüßen
Nanette F.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 16.04.2020 an [email protected], Herrn Stefan Retzlaff (Geschäftsführer) weiter und erhielt am 29.4.2020 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Email und die Weiterleitung der Kundenbeschwerde.
Nach Prüfung des Vorganges haben wir heute die Erstattung der Frau F. entstandenen Stornokosten veranlasst.
Aufgrund eines Bearbeitungsfehlers kam es hier zu weitern, unnötigen Anforderungen. Es wurden bereits interne Maßnahmen ergriffen, um solch einen Ablauf künftig zu vermeiden. Die Frau F. hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr und entschuldigen uns hierfür bei Ihr in aller Form.
Wir werden Frau F. hierüber separat informieren und sind bei Fragen gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe M.
Frau Nanette F. schrieb uns am 21.04.2020
Liebe Frau Lauckenmann,
das Geld ist da! Sie sind die Größte, liebe Frau Lauckenmann. Herzlichen Dank.
Hervorragend geschützte Grüße
Nanette F.