schneller.credit.de / blitz.kredit.de: „alle Schreiben ignorieren. Erst nach einem Mahnbescheid Widerspruch beim Amtsgericht einlegen. Dann muss die Gegenseite, ihre Forderung begründen.„
Herr Oliver Z. schrieb uns am 6.11.18:
Betreff: Schneller.Credit Schweiz / AlphabetOnlineServices
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte am 02,09,20018 bei Schneller.Credit.de eine Kreditkarte bestellt. die am 03,09,018 nahm ich mein Widerrufsrecht in gebrauch und hab die Bestellung wieder Widerrufen ein Tag später bekam ich E-Mail von Schneller Credit von einer Frau Gärtner das man mein Widerruf nicht entsprechen könnte da ich anscheinend auf meinen Widerrufsrecht verzichtet hatte, und bat mir gegen eine Zahlung einer kleinen Gebühr dann die Bestellung Stornieren werde, danach schrieb ich nach einem Beratung eines Rechtsanwaltes (Rechtsschutzversicherung) das ich um Beweise mit dem Inhalt das ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe aber bekommen hab ich nichts nur Mails mit Drohungen wie das ich die Verleumdung unterlassen soll usw usw. zwischenzeitlich hab durch meine Rechtsschutzversicherung Allianz die Kostenübernahme für eine Beratung eines Anwalts bekommen denn Termin hatte ich bereits auch schon der riet ich soll die Mails von Schneller.Credit ignorieren soll , und mich nicht einschüchtern lassen (was nicht so leicht ist) erst nach einen Mahnbescheid soll ich mich melden das man dann dagegen Widerspruch beim Amtsgericht einlegen kann dann muss die Gegenseite also Schneller Credit ihre Forderung begründen und ein gültigen Vertrag zustande gekommen ist. Nun in der letzten Mail bekam ich dir Drohung das die Anzeige wegen Eingehungsbetrug machen wird wenn ich nicht zahle.
ich finde es unmöglich das die Deutschen Behörden gegen solche Machenschaften nichts machen kann
hab mich zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft Zürich gewandt auch meine Mails die ich an Schneller.credit schickte blieb unbeantwortet ich drohte schon der SchnellerCredit aber keine Rückmeldung heute hab ich eine Mahnung per Post bekommen mit einem Stempel der Deutschen Post
Mit freundlichen Grüßen
Z.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Die Webseite
Schneller.Credit.de
gibt es nicht.
Herr Z. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckemann,
die Seite, Schneller.kredit.de gibt es leider vom gleichen Unternehmen ist auch die Internetseite Blitz.kredit.de ,
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Zürich bzw. Kantonpolizei Zürich hab ich wegen Nötigung gestellt , und die Mails weitergeleitet.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Z.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Über Blitz.kredit haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht:
verbraucherschutz.de/vorsicht-kein-kredit-von-blitz-kredit-co-und-finanzpunkt24-gmbh/
Es wäre interessant zu wissen, wie blitz.kredit.de weiter agiert, wenn Sie alle Schreiben ignorieren würden.
Dann käme möglicherweise ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Diesem könnten Sie dann widersprechen.
Dann würde das Amtsgericht blitz.kredit.de auffordern, die Forderung zu begründen.
Da wir, wie gesagt, keine Rechtsauskünfte erteilen, ist dies nur ein möglicher Weg, den Sie gehen könnten.
Sie können sich auch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Bei einem Streitwert von bis zu 500,- Euro beträgt die außergerichtliche Geschäftsgebühr 83,54 Euro.
Für eine Ersteinschätzung können Sie sich an unseren Partneranwalt Herrn Mauritz zu wenden:
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Marie-Juchacz-Str. 17
40470 Düssseldorf
Fon: 0211 / 911 872 43
Fax: 0211 / 911 872 44
www.ra-mauritz.de