Krankenkassen verweigern ihren Versicherten immer mehr Leistungen – zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Demnach werden beispielsweise Hilfsmittel wie Hörgeräte jedem dritten Versicherten verweigert oder das Krankengeld gestrichen.
Krankenkassen entscheiden nur nach Aktenlage, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Deshalb wird laut MDK besonders psychisch Kranken schnell das Krankengeld gestrichen. Der MDK fand weiter heraus, dass Reha-Maßnahmen oder auch einfachste Hilfsmittel wie Inkontinenz-Einlagen immer häufiger verweigert werden.
Nur 5% der Verbraucher legen gegen diese, oft ungerechtfertigten Entscheidungen der Krankenkassen Widerspruch ein. Dabei zahlt sich Hartnäckigkeit aus: In den meisten Fällen wird der gestellte Antrag im zweiten Anlauf genehmigt. Es gilt deshalb, dranzubleiben, wenn es um Krankengeld&Co. geht.