Krankenkassen verweigern ihren Versicherten immer mehr Leistungen – zu diesem Ergebnis kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Demnach werden beispielsweise Hilfsmittel wie Hörgeräte jedem dritten Versicherten verweigert oder das Krankengeld gestrichen.
Krankenkassen entscheiden nur nach Aktenlage, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Deshalb wird laut MDK besonders psychisch Kranken schnell das Krankengeld gestrichen. Der MDK fand weiter heraus, dass Reha-Maßnahmen oder auch einfachste Hilfsmittel wie Inkontinenz-Einlagen immer häufiger verweigert werden.
Nur 5% der Verbraucher legen gegen diese, oft ungerechtfertigten Entscheidungen der Krankenkassen Widerspruch ein. Dabei zahlt sich Hartnäckigkeit aus: In den meisten Fällen wird der gestellte Antrag im zweiten Anlauf genehmigt. Es gilt deshalb, dranzubleiben, wenn es um Krankengeld&Co. geht.
Die Barmer, 73520 Schwäbisch Gmünd, verweigert einem Freund, 84 Jahre eine erneute Hörgeräteverordnung nach fast 7 Jahren (2.12.15) Das alte Hörgerät würde den Hörverlust noch ausgleichen. Es gibt doch ein Gesetz. Die Barmer handelt deshalb auch definitiv gegen geltendes Recht, unmittelbar gegen den § 31 Hilfsmittelrichtlinie und mittelbar gegen das Gebot des technischen Fortschritts nach § 2 SGB V. Was kann getan werden?
MfG Monika Mähringer