Die Krankenkassen verschicken Fragebögen an die Versicherten mit verschiedenen medizinischen und auch persönlichen Fragen. Muss man diese alle beantworten und wie werden diese Antworten ausgewertet? All diese Informationen werden von den Kassen an den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) weitergeleitet.
Die Krankenkassen sind in vielen Fällen zwar verpflichtet, ihren MDK mit einer Prüfung zu beauftragen, aber die Befragung dürfen sie nicht selbst vornehmen! Nur der MDK darf die gesundheitlichen Daten erfragen, und das auch nur, wenn es unbedingt erforderlich ist. Das Gesetz sieht keine direkte Datenerhebung vor. Weder die Fragen, die der MDK den Versicherten stellt, noch die Antworten sollen für die Krankenkasse zugänglich sein. Der MDK hat der Krankenkasse nur das Ergebnis seiner Begutachtung mitzuteilen. Mehr nicht! Freiwillige Auskünfte kann man der Kasse gerne geben, doch muss dies deutlich auf dem Fragebogen vermerkt sein. Eine telefonische Abfrage der Krankenkasse ist ebenso wenig zulässig, denn Datenschutzbestimmungen müssen auch von Krankenkassen eingehalten werden!