Eine Verbraucherin fragte uns nach der Bedeutung des Aufdrucks auf ihrer Kräutertee-Packung: „Nur so erhalten sie ein sicheres Lebensmittel“. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dazu eine ausführliche Erläuterung veröffentlicht.
Danach ist Tee kochen nicht gleich Tee kochen. Tees werden mit unterschiedlich heißem Wasser aufgegossen und unterschiedlich lange ziehengelassen, um wertvolle Inhaltsstoffe und den Geschmack zu erhalten. So wird beispielsweise Grüner Tee mit 85°C heißem Wasser zubereitet, Kräutertees hingegen – ob lose oder im Beutel – unbedingt mit sprudelndem, kochendem Wasser, denn Kräuterteemischungen können in seltenen Fällen Keime (z.B. Salmonellen) enthalten. Diese werden durch Erhitzen abgetötet, können bei falscher Zubereitung aber zu einem gesundheitlichen Risiko werden. Insbesondere bei Säuglingen, kleinen Kindern und Kranken ist Sorgfalt geboten.
Auch sind Heißwasserspender mit einer Wassertemperatur von 80-85°C nicht für einen Kräuterteeaufguss geeignet. Des Weiteren rät das Bundesinstitut für Risikobewertung davon ab, aufgegossenen Kräutertee über mehrere Stunden stehen zu lassen. Durch das kochende Wasser werden die Keime zwar abgetötet, nicht aber die im Tee vorhandenen Sporen, die im warmen Wasser auskeimen können.