Krähe Versand Mahnung von Rechtsanwalt Markus Winkler: „Es erscheint mir auch eher ein Massenanschreiben zu sein, von dem eventuell der ganze Kundenstamm betroffen ist.“
Herr Klaus-Peter S. schrieb uns am 31.10.19:
Betreff: verbraucherschutz.de/insolvenzverfahren-kraehe-versand-gmbh-co-kg-world-of-western-de/
Nachrichtentext:
Zu ihrem Artikel Krähe Versand GmbH & Co. KG world-of-western.de befindet sich seit dem 01.07.2019 im Insolvenzverfahren hätte ich eine Ergänzung.
Der Rechtsanwalt Markus Winkler hat mir am 24.10.2019 eine Mahnung für Mai 2016 geschickt, er bezieht sich auf Zahlungserinnerungen die es nie gegeben hat.
Es geht um 8,27 Euro. Es stimmt auch nicht, dass ich noch etwas schuldig bin. Es erscheint mir auch eher ein Massenanschreiben zu sein, von dem eventuell der ganze Kundenstamm betroffen ist.
Eine Beschwerde ist das hier nicht, ich habe die Mahnung per eMail zurückgewiesen und in der Kanzlei angerufen, das ist eine Hinweis, dass so etwas passiert.
Aber wenn Sie an dem Vorgang interessiert sind, schicke ich Ihnen das Schreiben und die Mahnung gerne zu. Ich finde es unüblich, dass im Okt. 2019 eine Mahnung für Mai 2016 kommt, ohne Vorgeschichte, ohne Zahlungserinnerungen, oder sonstiges, aus heiterem Himmel.
Wir schrieben:
Sehr geehrter Herr S.
wir haben den Vorgang veröffentlicht:
Bitte lassen Sie mir das Schreiben und die Mahnung zukommen.
Auch ich erhielt am 12.12.2019 ein Mahnschreiben von RA Markus Winkler, in dem der Anwalt einen angeblich offenen Betrag von 8,29 Euro einfordert. Er zitiert eine Zahlungserinnerung, die nie bei mir eingegangen ist. Ich werde auf diese „Nachforderung“ nicht eingehen. Welche Verfahrensweise können Sie mir empfehlen?
Wer hat Erfahrung mit
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