Kostspielige „Wertersatzforderung“ von Parship
Herr Andreas Z. schrieb uns:
Hallo Frau Laukenmann,
ich habe bei Parship.de eine 12 monatige Premium Mitgliedschaft abgeschlossen und nach 2 Tagen widerrufen, nun macht parship Leistungen geltend. Für 2 Tage finde ich dies aber nicht rechtens. Ich werde Ihnen den schriftverkehr mit Parship weiterleiten.
Vielen Dank, wenn Sie dies überprüfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Z.
Herr Z. schrieb am 25/08/2013 ab Parship:
Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit mache ich vom 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe die am 23.08.2013 gekaufte 12 Monate Premium-Mitgliedschaft zu 190,80 €.
Ich bitte Sie mir den Widerruf schriftlich zu bestätigen und sämtlich Personenbezogenen Daten sowie mein Profil zu löschen, die Löschung auch bitte bestätigen.
Vielen Dank, für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Z.
Parship antwortete:
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen.
Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.
Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 142,80 EUR
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 12
Bereits von Ihnen gezahlt: 15,90 EUR
Verbleibende Forderung: 91,20 EUR
Den Einzug des oben genannten Betrages habe ich veranlasst.
Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann!
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich gegen den Widerruf entscheiden und Ihre Mitgliedschaft bestehen lassen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PARSHIP Kundenservice
Herr Z. schrieb am 26.9.13 an Parship:
Sehr geehrte Damen und Herren,
richtig ist, dass ich am 23.08.2013 bei Ihnen eine 12 monatige Premium Mitgliedschaft zu 190,80 € abgeschlossen habe. Diese wurde zwei Tage später von mir schriftlich per Mail widerrufen. Nun machen Sie 142,80€ dem ich hiermit widerspreche.
Ich bitte Sie dies noch einmal zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Z.
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Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Parship weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wertersatz, die wir natürlich gern beantworten:
Unsere Dienstleistung der seriösen Online-Partnersuche besteht darin, unseren Mitgliedern eine große Auswahl an potentiellen Partnern und damit beste Chancen zu bieten, den oder die Passende für eine glückliche Partnerschaft zu finden.
Dabei beginnt jede Partnerschaft bei der Online-Partnersuche mit einer ersten Email, die zu einem Kontakt wird, wenn das Gegenüber antwortet. In Abhängigkeit vom gewählten Laufzeit-Paket garantieren wir unseren Premium-Mitgliedern bei Vertragsabschluss das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl entsprechender Kontakte. Diese Kontakte sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und bilden die Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes.
Die Höhe unseres Wertersatzes richtet sich dabei danach, in welchem Umfang ein Mitglied den PARSHIP-Service innerhalb der Widerrufsfrist bereits in Anspruch genommen hat. Wie lange unsere Mitglieder den PARSHIP-Service nutzen möchten, entscheiden sie selbst. Deshalb dient nicht die gewählte Dauer der Mitgliedschaft als Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes, sondern die Anzahl der bisher zustande gekommenen Kontakte – im Verhältnis zu den bei Vertragsabschluss garantierten Kontakten.
Konkret bedeutet dies, dass wir für die Ermittlung des Wertersatzes individuell die Anzahl der bisher zustande gekommenen Kontakte mit den Kontakten ins Verhältnis setzen, die dem jeweiligen Mitglied bei Vertragsabschluss garantiert wurden. Dieser Wert wird dann mit dem Preis für das gewählte Produkt verrechnet, wobei wir jedoch nicht den vollständigen Paketpreis, sondern maximal 75% des Gesamtpreises für die Berechnung heranziehen.
Wenn ein Mitglied bisher keinen einzigen Kontakt hatte, bekommt es demnach natürlich auch den kompletten Produktpreis erstattet, muss also keinerlei Wertersatz leisten.
Als seriöse Online-Partneragentur legen wir großen Wert darauf, unsere Kunden transparent und klar über alle Vertragsmodalitäten zu informieren. Selbstverständlich entsprechen dabei auch unsere Bestimmungen zum Wertersatz den geltenden gesetzlichen Vorgaben, die folgende Bedingungen für eine Wertersatzforderung voraussetzen:
Der Kunde wird vor Vertragsabschluss auf den Wertersatz als mögliche Rechtsfolge des Widerrufs hingewiesen
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass PARSHIP vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung beginnt
Über diese Bestimmungen hinausgehend weisen wir unsere Mitglieder vor Abschluss des Bestellvorgangs sogar mehrfach auf die Wertersatzregelung bei Widerruf der kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft hin und kommunizieren diese Vertragsbedingungen auch offen in der Bestellbestätigung per E-Mail sowie in den AGB (https://www.parship.de/agb/index.htm) und FAQ (http://www.parship.de/customerservice?param=/app/answers/detail/a_id/5306)), die jederzeit auf unserer Website eingesehen werden können.
Unser o.g. Verfahren gilt für alle unsere Kunden, die ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Daraus erklärt sich auch die Wertersatzforderung im Falle von Herrn Z., die von unseren Kollegen aus dem Kundenservice nochmals geprüft wurde.
Ich hoffe, Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Beste Grüße vom Speersort,
Senior PR Manager
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn Z.:
Hallo Herr Z.
die nachstehende Information erhielten wir von Parship.
Hatten Sie 12 zustande gekommene Kontakte??
Herr Z. schrieb:
Hallo Frau Laukenmann,
wie viele tatsächliche Kontakte zustande gekommen sind kann ich nicht genau sagen, da ich seit dem Widerruf mein Profil nicht mehr genutzt bzw. geöffnet habe. Ich habe, wie ich noch weiß mit 2 Personen einen kurzen Schriftverkehr gehabt.
Aber nach meiner Ansicht kann mann doch nicht für 2 Tage, vermutlich tatsächliche Nutzung von 2-3 Stunden, einen so hohen Geldbetrag geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Z.
Hallo,
wie viele andere Nutzer bin auch ich auf genau dieses Modell hereingefallen. Ich finde es faszinierend, dass ich hier eine entsprechende Erklärung über die Abrechnung erhalte. Diese Erklärung blieb vielmehr mehr dem Bestätigen der AGBs oder im weiteren Verlauf des Bestellens der Premiummitgliedschaft aus. Vielmehr sind die AGBs sehr schwammig formuliert.
Ich würde daher gern wissen, ob sich die Verbraucherzentrale der Sache annimmt.
Vielen Dank für eine Antwort,
Danny
Lieber Danny, wir sind Verbraucherschutz.de und beschäftigen keine Anwälte. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Verbraucherzentrale informieren, damit sich deren Anwälte einmal mit dem Thema beschäftigen. Bitte halten Sie uns dann hier weiter auf dem Laufenden.
Ja, leider ist das bei Parship so. Ich habe meine Erfahrungen in einem Testbericht niedergeschrieben. Ich finde es eine ziemliche Frechheit. Es zeigt aus meiner Sicht, man glaubt bei Parship nicht an das eigene Produkt. Meinen Erfahrungsbericht findet man unter:
http://xn--singlebrsentest-ftb.net/parship-test/