Verbraucherschutz.de wird oft die Frage gestellt, ob Eltern haftbar gemacht werden können, wenn der eigene Spross sich bei einem kostenpflichtigen Dienst im Internet angemeldet hat. An dieser Stelle informieren wir Sie über die Gesetzgebung:
- Minderjährige im Alter von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn Ihr Kind sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht hierdurch keine vertragliche Bindung.
- Minderjährige im Alter zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Minderjährige in diesem Alter können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen, die Wirksamkeit des Vertrages hängt aber von der Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Diese kann im Voraus oder im Nachhinein erteilt werden. Dabei handelt es sich um Verträge mit geringer Verpflichtung, z.B. beim Kauf von Lebensmitteln und Spielsachen mit dem eigenen Taschengeld. Bei Verträgen mit dauerhafter Bindung, wie z.B. einem Abonnement, Zeitverträgen über mehrere Monate oder Jahre, wird eine solche Einwilligung allerdings unbedingt nötig. Wird eine erforderliche Zustimmung ausdrücklich von Ihnen als Sorgeberechtigten verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Das bedeutet für Sie: Als Eltern / Sorgeberechtigten müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihr minderjähriges Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet hat und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen!
Vorsicht: Die von dubiosen Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung als Sorgeberechtigter seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also nicht richtig und wird als Druckmittel leichtfertig behauptet.
Der bekannte Spruch: „Eltern haften für ihre Kinder“ ist in diesem Fall juristisch völlig unsinnig.
Hallo,
Ich (16) habe mir vor einem Jahr eine Diät app heruntergeladen, kostenlos!, diese App habe ich seit geraumer zeit schon garnicht mehr. Nun bekam ich heute einen Anruf auf mein Handy von der app Firma und ich soll über 1000 Euro bezahlen. Mir wurde gesagt weil ich dort schon über ein Jahr angemeldet bin muss ich zahlen. Was soll ich tun? Muss ich wirklich bezahlen? Denn ich wäre nie auf ein kostenpflichtiges Abo eingegangen!
Könnt ihr mir helfen?
Hallo.
Zum einen sollte es endlich bei den leuten mal klick machen. Wer bezahlt denn schon für 1 jahr im voraus, wo man nicht mal weiss, ob das unternehmen da überhaupt noch existiert.
und man muss nichts bezahlen. gar nicht reagieren. die geben schon alleine auf.
hallo,habe heute auch einen Mahnbrief von Content4U erhalten,mit er Drohung ein Inkasso Dienst einzuschalten.Wir sollen auch 96 Euro plus 5 Euro Mahngebühren zahlen für Downlaods die nie getätigt wurden. Natürlich lag auch hier ein Ratenzahlungsschein bei,plus eine Information bei Minderjährigkeit
Hallo wir haben gestern auch ein rechnung von „WEBTAINS“ bekommen für eine Anmeldung bei der Seite Online-Test.( 96,- im Jahr.)Unsere Tochter (16) hat sich dort nicht angemeldet und die angeblichen 2 Mahnungen die uns zugeschickt worden haben wir nie erhalten.
Es stand gleich dabei,dass eine Anmeldung erst ab 18 möglich wäre und wir dafür aufkommen müssen,wenn sie ihr geburtsdatum geändert hat.Das ist absoluter Quatsch.Übrigens lag auch gleich ein Ratenzahlungsschein für sie dabei.kennt jemannd diese Firma? Ich will das erstmal ruhen lassen.LG
Ich habe gestern auch von der firma CONTENT4U post bekommen.Angeblich war ich auf deren seite am 12.12.2010 auf download.de Es ist aber nicht so keiner meiner familienangehörigen war auf so einer seite noch haben wir irgenteine softwar runtergeladen sollen jetzt zahlen 96 euro sonst kommt das zum inkasso die haben meine adresse und ip adresse und namen geburtsdatum .Wie soll ich mich verhalten ?Meine kinder waren auch nicht auf so einer seite .Zaahlen oder nicht??
mein sohn (16) hat von der firma CONTENT4U post bekommen, eine rechnung über 96 euro der er einen vertrag abgeschlossen hat. dieses hat er aber nicht. am selben tag hat sein schwager die selbe post bekommen. nun weiß ich das mein sohn nicht haftbar gemacht werden kann
Danke für diese Info,da sind im Internet ne Menge Ganoven unterwegs die mit völlig unsinnigen Behauptungen Eltern verunsichern und abkssiern,denen gehört vom Gesetzgeber mal ordentlich auf die Finger geklopft.