„Einige Nutzer dieses Forums sind verärgert darüber, dass sie eine Mahnung von Klarna erhalten, obwohl sie eine Zahlung an Klarna vorgenommen haben. Hierfür kann es zwei Gründe geben:“
Liebe Nutzer von verbraucherschutz.de,
in den vergangenen Wochen haben sich einige Nutzer unserer Services in diesem Forum zu Wort gemeldet und ihrem Unmut Ausdruck verliehen. Wir nehmen die hier vorgebrachte Kritik sehr ernst und möchten erneut die Chance nutzen, Stellung zu nehmen und Sie zudem darüber zu informieren, welche Konsequenzen wir daraus gezogen haben.
Viele der in den einzelnen Forumsbeiträgen geäußerten Kritikpunkte sind nur individuell zu klären. Daher bitten wir Sie, Fragen zu einer von uns versendeten Rechnung oder Mahnung im Zweifelsfall mit unserem deutschen Kundendienst zu besprechen.
Sie erreichen unseren Kundendienst hier: klarna-de.custhelp.com/ (Ein Verbraucher schrieb uns am 23.3.2020, dass diese Mailadresse nicht mehr erreichbar sei. Laut Impressum lautet die Mailadresse jetzt: [email protected] Anm. d. Red.)
Neben individuellen Fragen zu unseren Services gibt es in den Beiträgen jedoch auch allgemeine Kritikpunkte, auf die wir gerne eingehen möchten: Einige Nutzer dieses Forums sind verärgert darüber, dass sie eine Mahnung von uns erhalten, obwohl sie eine Zahlung an Klarna vorgenommen haben. Hierfür kann es zwei Gründe geben:
1. Klarna konnte den von Ihnen gezahlten Betrag nicht eindeutig zuordnen. Ein Vorteil unserer Services ist, dass Kunden nur sehr wenige persönliche Daten angeben müssen, um online auf Rechnung einzukaufen. Dies bedeutet allerdings auch, dass bei der Bezahlung der Rechnung immer die korrekte Angabe der Rechnungsnummer notwendig ist. Denn häufig ist zum Beispiel der bei uns hinterlegte Name des Käufers nicht auch der Inhaber des Kontos, über das die Rechnung beglichen wird. Auch wenn mehrere Rechnungen zusammengefasst als eine Summe überwiesen werden, können wir dies nicht immer eindeutig den einzelnen Rechnungen zuordnen und es kann zu einer Zahlungserinnerung kommen.
2. Klarna hat keine Kenntnis darüber, dass die Rechnungssumme nicht mehr aussteht. Wir von Klarna verlassen uns auf unsere Partner, die uns schnelle und korrekte Informationen darüber geben, ob eine Rechnung noch offen ist. Diese Partner sind einerseits die Onlineshops, die uns melden müssen, wenn ein Kunde von seinem 14-tägigen Widerrufs- und Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware an den Händler zurücksendet. Nur dann können wir die offene Rechnung stornieren. Der andere wichtige Partner ist unsere Bank, die uns unverzüglich über die Zahlungseingänge informiert. Leider ist es hier zu einem Fehler gekommen und wir haben keine korrekte Meldung darüber erhalten, welche Zahlungen am 3. Januar 2012 eingegangen sind (was auch die Beiträge von Andrea und Anika erklärt). Alle von diesem technischen Fehler betroffenen Kunden werden von uns per E-Mail benachrichtigt. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Wir von Klarna haben den Anspruch, Einkaufen im Internet einfacher uns sicherer zu machen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, verbessern wir ständig unsere Prozesse. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, in Zukunft mit der Deutschen Bank als Partner zusammenzuarbeiten. Der Wechsel wird in den kommenden Monaten stattfinden. Sollten Sie allgemeines Feedback zu unserem Service haben, bitten wir Sie, sich an klarna-de.custhelp.com/zu wenden. Wir freuen uns immer über Verbesserungsvorschläge und nehmen auch die Kommentare in diesem Forum sehr ernst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klarna Kundendienst