Klage gegen Voyage Privé erfolgreich.
Unser Partneranwalt Vincent Aydin hat einem weiteren Verbraucher geholfen, sein Geld für eine auf Grund von Corona abgesagte Reise zurückzuerhalten.
Herr P. hatte am 14.01.2020 eine Reise mit Voyage Privé nach Bali gebucht. Der Reisepreis betrug 2.929,00 €. Auf Grund der weltweiten Corona-Pandemie wurde die Reise storniert. Voyage Privé war daher zur Rückerstattung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Doch trotz zahlreicher E-Mails, Briefe und Telefonanrufe konnte Herr P. Voyage Privé nicht zu einer Rückzahlung bewegen. Das Reiseunternehmen reagierte einfach nicht auf die Kontaktversuche des Verbrauchers.
Bitte lesen Sie den ganzen Vorgang hier:
verbraucherschutz.de/voyage-prive-stellt-die-arbeit-wegen-corona-ein-so-gehen-sie-am-besten-vor/
Über unsere Homepage fand Herr P. die Kontaktdaten unseres Partneranwalts Vincent Aydin (kanzlei-am-suedstern.de). Herr Rechtsanwalt Aydin ist seit mehreren Jahren unser Partneranwalt auf dem Gebiet des Reiserechts. Im Zuge der Corona-Pandemie hat Herr Rechtsanwalt Aydin bereits eine Vielzahl von Fällen gegen Voyage Privé außergerichtlich klären können. Im Fall von Herrn P. reagierte Voyage Privé jedoch auch nicht auf die Forderungsschreiben von Herrn Rechtsanwalt Aydin.
In Absprache mit Herrn P. verklagte Herr Aydin Voyage Privé vor dem zuständigen Amtsgericht. Dank des europäischen Gerichtstands des Verbrauchers ist es zum Glück möglich, Unternehmen aus dem europäischen Ausland in Deutschland zu verklagen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens lenkte Voyage Privé endlich ein und erkannte die Forderung von Herrn P. an und zahlte den Reisepreis sowie alle angefallen Gerichts- und Anwaltskosten zurück, so dass Herr P. ohne finanziellen Schaden aus der Angelegenheit herausgekommen ist.
Herr Rechtsanwalt Aydin bestätigte uns, dass Reiseunternehmen spätestens im Klageverfahren zur Rückerstattung gebracht werden können. Dies trifft nicht nur auf Voyage Privé, sondern auf sämtliche Unternehmen der Reisebranche zu.
Sollten auch Sie Probleme bei der Rückerstattung von Reisekosten haben, können Sie sich gern für eine kostenlose Ersteinschätzung an unseren Partneranwalt wenden.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
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Telefon: 030 / 69533096
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