Keine Ware und kein Geld zurück. Was nun? Anzeige/Mahnverfahren/oder Klage?
Keine Ware und kein Geld zurück. Was nun? Anzeige/Mahnverfahren/oder Klage? Sie haben eine Ware bestellt, Geld dafür bezahlt, erhalten aber weder die Ware, noch das Geld zurück! Der Gang zur Polizei um eine Anzeige zu erstatten, scheint zunächst der richtige zu sein – dem ist aber nicht unbedingt so! Besser ist es, wenn Sie vorher auf dem zivilrechtlichen Weg alles versucht haben, bevor Sie zur Polizei gehen. Denn bevor Sie zur Polizei gehen sollten beweisen können, dass die Firma in betrügerischer Absicht handelt, denn ansonsten könnten Sie selbst Gefahr laufen eine Anzeige wegen „falscher Verdächtigung„ zu erhalten. „Das Vortäuschen einer Straftat kann erhebliche Folgen nach sich ziehen und ist strafbar (§ 145d StGB). Mit der Anzeige werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Sie machen sich strafbar, wenn Sie wissentlich durch falsche Angaben eine andere Person verdächtigen (§ 164 StGB).“ Wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass es sich um „Betrüger“ handelt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen. In vielen Fällen handelt die Firma tatsächlich nicht in betrügerischer Absicht, sondern hat sich mit Ihrem Geschäftsmodell übernommen und ist nur schwer in der Lage die organisatorischen Abläufe zu organisieren. Es treten Engpässe bei der Lieferung auf, es wird aufgrund Personalmangel versäumt, die … Keine Ware und kein Geld zurück. Was nun? Anzeige/Mahnverfahren/oder Klage? weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden