Keine Ware und kein Geld zurück. Was nun? Anzeige/Mahnverfahren/oder Klage?
Sie haben eine Ware bestellt, Geld dafür bezahlt, erhalten aber weder die Ware, noch das Geld zurück!
Der Gang zur Polizei um eine Anzeige zu erstatten, scheint zunächst der richtige zu sein – dem ist aber nicht unbedingt so!
Besser ist es, wenn Sie vorher auf dem zivilrechtlichen Weg alles versucht haben, bevor Sie zur Polizei gehen.
Denn bevor Sie zur Polizei gehen sollten beweisen können, dass die Firma in betrügerischer Absicht handelt, denn ansonsten könnten Sie selbst Gefahr laufen eine Anzeige wegen „falscher Verdächtigung„ zu erhalten.
„Das Vortäuschen einer Straftat kann erhebliche Folgen nach sich ziehen und ist strafbar (§ 145d StGB).
Mit der Anzeige werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst.
Sie machen sich strafbar, wenn Sie wissentlich durch falsche Angaben eine andere Person verdächtigen (§ 164 StGB).“
Wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass es sich um „Betrüger“ handelt, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen.
In vielen Fällen handelt die Firma tatsächlich nicht in betrügerischer Absicht, sondern hat sich mit Ihrem Geschäftsmodell übernommen und ist nur schwer in der Lage die organisatorischen Abläufe zu organisieren.
Es treten Engpässe bei der Lieferung auf, es wird aufgrund Personalmangel versäumt, die Kunden zu informieren, Widerrufe werden aus eben dem Grund nicht bearbeitet, das Geld wird schleppend zurück gezahlt.
Eine Firma, die in guter Absicht ihre Geschäfte betreibt sollte allerdings in der Lage sein, sich innerhalb von 2 -3 Wochen bei ihren Kunden zu melden. Wenn nicht, wird es bedenklich.
Zunächst müssen Sie Ihre Forderung schriftlich bei der Firma geltend machen. Setzen Sie hierbei eine Frist zu welchem Termin die Ware geliefert werden soll, und dass Sie andernfalls vom Vertrag zurücktreten. Fordern Sie bei Nichtlieferung zu diesem Termin Ihr Geld zurück. Dies sollte innerhalb der 30-Tagefrist nach Widerruf geschehen.
Reagiert die Firma nicht, liefert weder die Ware, noch erstattet sie das Geld, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage einreichen
Ein Mahnbescheid macht Sinn, wenn Sie nicht unbedingt denken, dass die Firma in betrügerischer Absicht handelt, sondern einfach die geschäftlichen Abläufe, nicht in den Griff bekommt.
Über den Weg des Mahnbescheides können 2-3 Monate ins Land gehen, wenn der Gegner Widerspruch erhebt. Handelt es sich tatsächlich um ein betrügerisches Unternehmen, gewinnt dieses somit Zeit.
Daher ist es unter Umständen dann besser, gleich eine Klage einzureichen, wenn dies in Ihrem Bundesland ohne vorgeschaltetes Schiedsverfahren möglich ist.
Mahnbescheid
Wenn Sie einen Anspruch gegenüber einer Firma haben, und ihn auch beweisen können, können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen.
Wie ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt wird, finden Sie am besten auf der Seite
www.online mahnantrag.de
Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, also das Gericht, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
• Die Bezeichnung des Gerichts, bei dem der Antrag gestellt wird
• Bezeichnung der Vertragsparteien
• Die Höhe der Hauptforderung
Das ist die Summe die Sie ursprünglich vom Schuldner gefordert haben.
• Der Anspruchsgrund (z.B. Kaufvertrag)
• Höhe der Zinsen
Das Gesetz gewährt mittlerweile einen Verzugszins von fünf Prozent über dem Basissatz, der zur Zeit bei etwa -0,63 % (Januar 2014)liegt. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt daher im Moment nur 4,37 %. Wenn Sie aber höhere Zinsen tatsächlich selber für Ihren Forderungsausfall zahlen müssen, etwa weil Sie einen Kredit aufgenommen haben, können Sie auch Ihre tatsächlichen Kreditzinsen ansetzen.
Wenn die Gegenseite das bestreitet, müssten Sie die Zinshöhe aber beweisen. Beachten Sie aber, dass für den Zeitraum vor der ersten Mahnung keine Kosten oder Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden dürfen. Etwas anderes gilt, wenn der Zahlungstermin bereits vertraglich kalendermäßig festgelegt war (wie häufig bei Mietzahlungen und Kreditraten) oder der Fälligkeitstermin bereits um 30 Tage überschritten ist.
Inkassogebühren
Wenn Sie ein Inkassounternehmen zum Eintreiben Ihrer Forderung eingeschaltet haben, können Sie bis zu einer gewissen Höhe auch die Inkassogebühren ersetzt verlangen. Inkassounternehmen kaufen Forderungen zu einem Teil ihres Wertes auf, um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Für das Einschalten eines Inkassobüros darf jedoch nicht mehr verlangt werden, als ein Rechtsanwalt für eine entsprechende Tätigkeit erhalten würde.
Versäumt die Firma es, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen, bekommt sie wieder Post vom Amtsgericht. Diesmal in Form des Vollstreckungsbescheids.
Auch die Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids durch das Amtsgericht erfolgt unabhängig davon, ob der geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.
Hält die Firma die gegen Sie geltend gemachte Forderung weiterhin für unbegründet, wird als zweite und letzte Chance die Möglichkeit eingeräumt, Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen.
Wenn es versäumt wird, Einspruch innerhalb von zwei Wochen einzulegen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil.
Die Vollstreckung kann dann von Ihnen nach der ersten Vollstreckungsmaßnahme weiter über für einen Zeitraum von 30 Jahren betrieben werden.
Aber selbst wenn die Firma gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt, können Sie aus diesem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. Die Firma hat jedoch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht zu stellen.
Bei einem Einspruch kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderung entschieden wird.
Eine Klage einreichen
Der Zivilrichter des Amtsgerichts entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten wegen Forderungen mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro.
Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk die Firma ihren Wohnsitz hat.
Verfahrensablauf
In den zivilrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht zwar kein Anwaltszwang. In den meisten Fällen lassen sich die Parteien aber von Rechtsanwälten vertreten.
Eine rechtliche Beratung bereits vor Klageerhebung kann in vielen Fällen angezeigt sein, um sich über die Erfolgsaussicht einer Klage beraten zu lassen. Die von Ihnen einzureichende Klageschrift muss Ihren vollständigen Namen und die Anschrift und der Firma, den Antrag (z.B. die Firma zu verurteilen, an Sie 800,- Euro zu zahlen) und eine bestimmte Angabe der Tatsachen enthalten, die den geltend gemachten Anspruch begründen. Schriftstücke, auf die in der Klage Bezug genommen wird, sind als Anlage beizufügen; ebenso die für die Zustellung an die Firma vorgesehene Abschrift der Klage nebst Anlagen.
Die Klage wird grundsätzlich erst nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses an die Firma zugestellt. Die Vorschusspflicht für die Gerichtskosten entfällt, wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt.
Als Gerichtskostenvorschuss ist die 3-fache Gebühr zu zahlen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befreit Sie jedoch im Falle eines späteren Unterliegens nicht von der Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen außergerichtlichen Kosten, insbesondere dessen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Entsprechend müsste die Firma Ihnen bei Ihrem Obsiegen Ihre weiteren außergerichtlichen (nicht vom Staat getragenen) Kosten bezahlen.
Prozesskostenhilfe
Sie erhalten Prozesskostenhilfe wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung aufzubringen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dass Sie von der Zahlung der Prozesskosten und der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwaltes befreit sind. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe befreit Sie jedoch im Falle des späteren Unterliegens nicht von der Verpflichtung, die dem Inhaber der Firma entstandenen außergerichtlichen Kosten, insbesondere dessen Rechtsanwaltskosten, zu erstatten.
Wie kann es sein, dass Seiten von Anbietern noch geschaltet sind, man als Kunde bestellen kann, sogar noch eine Bestätigungsmail mit Bestellnummer bekommt und dann melden die sich nicht mehr ! Habe bei RÜBEZAHL per Vorkasse bestellt , auch wenn es „nur“ 28,83 € sind- nach 3 Wochen-nichts. Habe per Brief 10tätige Frist gesetzt, wenn dann nichts passiert gehe ich weiter-Leht denen das Handwerk! RÜBEZAHL Naturprodukte
Am Geriethpark 4
36142 Tann (Rhön)
Tel.: 06682 – 970 8612
Hallo, ich habe bei eBay 3 Klimaanlagen „Dimstal“ bestellt, bezahlt und laut DPD meine Ware erhalten. Als ich nach Hause kam, stand aber nur 1 Klimaanlage sichtbar auf meiner Auffahrt! Ich habe dieses unverzüglich gemeldet. Der Verkäufer lässt sich jedes mal sehr lange Zeit um zu antworten und wartet angeblich auf die Antwort von DPD -. dieses dauert jetzt schon knapp 8 Wochen! Ebay hat nach 8 Tagen den Fall abgeschlossen, schickt mir nur Unleserliches zurück.
EBay KA bietet, sodenn man wenigstens noch die Angebotsnummer gesichert hat,
zwar eine Schadensmeldung an, schreibt aber dummdreist am Ende der
mehrseitigen Prozedur:
„Beachten Sie, dass keine weitere EMail zu Ihrem Fall erhalten“
Da kommt dann nicht einmal eine Bestaetigung.
Aufforderung Realdaten herauszugeben, werden widerechtlich der
Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 2013 (AZ II R 15/12)
ignoriert.
EBay KA, ein mieser Schiedsrichter, im Tennis: „Advantage Betrueger“
Media-Voigt.de
Kopfhörer bestellt, bezahlt keine Ware erhalten.
Die Internetseite besteht weiterhin und wechselt fast täglich im Impressum den Besitzer.
Habe sogar bei der Anwaltskanzlei, welche das Impressum erstellt hat angerufen, aber selbst die scheinen nichts zu unternehmen.
Ich Habe Bei THERAPILA EU Nackenmassaggäret besttel die waren nicht richtige für micht !
zruckgeschickt, bis jetzt keine Ersttatung Tel.nicht ereichbar aber sie verkaufen weiter bei andere internet seite!
„vellvita.de“ist die neu Adress abe nimand meldet ich zahle nicht mehr paypal es auch keine garanti !!!
Gruße
Habe bei guess zwei Gürtel reklamiert und eingeschickt. Gutschein dafür sollte ich nach wenigen Tagen erhalten. Das war Anfang Oktober. Seitdem immer wieder vertröstet. Mittlerweile wird im chat und auch per Email nicht mehr geantwortet. Anfang März sollte ich sendungsnummer angeben mit der ich ware zurück geschickt habe. Habe ich durchgegeben mit Bestätigung von dhl das Gürtel am 14.10.20 eingegangen sind.seitdem wieder keine Antwort, kein zugesagter Gutschein 😡