Frau Simone B. schrieb uns: die TopNachhilfe vermittelt in ganz Deutschland Nachhilfelehrer, gegen eine Vermittlungsgebühr i.H. von 66,00 €. Diese Rechnung wird gestellt, wenn die erste Unterrichtseinheit vom Nachhilfelehrer erfolgt ist. In Unserem Fall wurde der erste Nachhilfelehrer von uns nach einem Gespräch abgelehnt. Mein Kind fühlte sich in seiner Gegenwart unwohl. Weiter Nachhilfelehrer wurden uns nicht angeboten. Nun sollen wir 66,00 € bezahlten, obwohl wir noch keinerlei Unterstützung hatten. Wir haben bereits eine liebe Email geschrieben, dann kam am heutigen Tag ein Anruf, ”wir sehen uns vor Gericht, wenn Sie nicht zahlen und das Inkassobüro ist auch schon informiert. Ich benötige Ihre Hilfe, denn wenn in ganz Deutschland keine Nachhilfelehrer aktiv sind, dann sind sehr viele Eltern umsonst eine ”Vermittlungsgebühr” für nichts los geworden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Simone B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 09/25.04.2013 an TopNachhilfe weiter,erhielt allerdings keine Antwort.