keine Rechnung einer Hotelzimmerbuchung über booking.com.
booking.com schrieb uns hierzu:
Da es Teil unserer Verpflichtung ist, Kunden das beste Erlebnis und die besten Preise zu bieten, testen wir derzeit die Einbindung von niedrigen Booking.Basic-Tarifen, die wir von Drittanbietern für bestimmte Unterkünfte in der Desktop- und der Mobile-Version von Booking.com unabhängig bezogen haben. Für Kunden, die diese Tarife buchen, die eindeutig als ‚Booking Basic‘ gekennzeichnet sind, kommen die Rechnung für den Zimmerverkauf entweder vom Drittanbieter oder der Unterkunft (als Verkäufer des Zimmers). Als Vermittler ist Booking.com nicht in der Lage, Rechnungen für diese Tarife auszustellen, sondern stellt bei allen Booking.Basic-Reservierungen eine Zahlungsbestätigung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Gäste über Zahlungsunterlagen verfügen. Wenn ein Kunde Fragen zu einer Buchung hat, steht unser Kundendienstteam rund um die Uhr zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.
Herr Jürgen H. schrieb uns am 31.5.19:
Betreff: keine Rechnung einer Hotelzimmerbuchung über booking.com
Ich buchte alle meine Reisen bislang über die Plattform von booking.com und bislang gab es nie ein Problem mit einer Rechnung. In Falle der vorletzen Buchung habe ich einen Link eines Kollegen geschickt bekommen und über jenen Pfad gebucht, dabei nicht nachgesehen, ob da „im Kleingedruckten“ irgendwo etwas betreffend Rechnung steht (was in meinen Augen ohnehin nicht Gültigkeit hätte). Da ich auf meine Urgenz hin bislang keine Rechnung erhalten habe, weil ich nicht über meine normalen Pfad als booking.genius-kunde gebucht habe sondern über deren billigschiene „booking.basic“ (aber über dieselbe APP), habe ich dem Customercare-Team mitgeteilt, dass mir laut Rechnungslegungspflicht, die auch für booking.com gilt, mir jedenfalls eine ordnungsgemäße Rechnung zusteht und es nicht angehe, dass booking.com davon einfach einseitig abrückt. Ich habe ausgeführt, dass es dafür eben Gesetze gebe, an die man sich als Unternehmen zu halten habe. Nebenbei bemerkt: Zufällig kenne ich mich da durchaus gut aus, weil ich für ein österreichisches Dienstleistungsunternehmen in Deutschland tätig bin, das seine Leistungen sowohl im B2B- als auch Im B2C-Falle in verschiedenen Ländern erbringt. Wir halten uns demnach an die einschlägigen Regelungen, die sowohl hinsichtlich Preisauszeichnung bzw. Rechnungslegung gelten bzw. die dem jeweilig gültigen Umsatzsteuergesetz entspringen.
Ich habe denen demnach dargelegt, dass laut Deutschem Umsatzsteuergesetz eine Rechnung u.a. folgende Angaben enthalten MUSS:
– den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
– die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte UID
– das Ausstellungsdatum
– eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen
– die Menge und die Art der gelieferten Leistung
– den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Da ich auf meine dreimalige schriftliche Bitte, mir eine korrekte Rechnung zuzuschicken, bislang immer nur mit der Standardsatz abgespeist wurde, dass man bei Buchungen via booking.basic keine erhalten könne, wende ich mich nun an sie mit der Bitte um Darlegung, ob sich ein Unternehmen diesbezüglich tatsächlich einseitig aus der Pflicht nehmen!
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
booking.com beantwortet unsere Anfragen nicht.
Selbst auf die Anfragen unseres Partneranwalts reagiert booking.com in letzter Zeit auch nicht mehr.
Da booking.com seinen Sitz in Amsterdam hat, können wir den Verbrauchern nur empfehlen einen niederländischen Anwalt zu kontaktieren, da nur dieser in den Niederlanden gerichtlich gegen booking.com vorgehen kann.
Die Situation mit booking.com wird immer unbefriedigender und wir haben leider nur die Möglichkeit, die Vorgänge zu veröffentlichen, um die Verbraucher auf gewisse Ungereimtheiten aufmerksam zu machen:
verbraucherschutz.de/booking-com-keine-kontaktmoeglichkeit-mehr/
Ich persönlich finde das alles sehr schade und inzwischen auch nicht mehr seriös.
Herr H. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Ich habe mittlerweile insofern die Konsequenz gezogen, als ich den privaten und den Firmen-Account stillgelegt habe und keine Buchungen über diese Plattform vornehme.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen H.