keine Rechnung einer Hotelzimmerbuchung über booking.com.
booking.com schrieb uns hierzu:
Da es Teil unserer Verpflichtung ist, Kunden das beste Erlebnis und die besten Preise zu bieten, testen wir derzeit die Einbindung von niedrigen Booking.Basic-Tarifen, die wir von Drittanbietern für bestimmte Unterkünfte in der Desktop- und der Mobile-Version von Booking.com unabhängig bezogen haben. Für Kunden, die diese Tarife buchen, die eindeutig als ‚Booking Basic‘ gekennzeichnet sind, kommen die Rechnung für den Zimmerverkauf entweder vom Drittanbieter oder der Unterkunft (als Verkäufer des Zimmers). Als Vermittler ist Booking.com nicht in der Lage, Rechnungen für diese Tarife auszustellen, sondern stellt bei allen Booking.Basic-Reservierungen eine Zahlungsbestätigung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Gäste über Zahlungsunterlagen verfügen. Wenn ein Kunde Fragen zu einer Buchung hat, steht unser Kundendienstteam rund um die Uhr zur Verfügung, um Unterstützung zu bieten.
Herr Jürgen H. schrieb uns am 31.5.19:
Betreff: keine Rechnung einer Hotelzimmerbuchung über booking.com
Ich buchte alle meine Reisen bislang über die Plattform von booking.com und bislang gab es nie ein Problem mit einer Rechnung. In Falle der vorletzen Buchung habe ich einen Link eines Kollegen geschickt bekommen und über jenen Pfad gebucht, dabei nicht nachgesehen, ob da „im Kleingedruckten“ irgendwo etwas betreffend Rechnung steht (was in meinen Augen ohnehin nicht Gültigkeit hätte). Da ich auf meine Urgenz hin bislang keine Rechnung erhalten habe, weil ich nicht über meine normalen Pfad als booking.genius-kunde gebucht habe sondern über deren billigschiene „booking.basic“ (aber über dieselbe APP), habe ich dem Customercare-Team mitgeteilt, dass mir laut Rechnungslegungspflicht, die auch für booking.com gilt, mir jedenfalls eine ordnungsgemäße Rechnung zusteht und es nicht angehe, dass booking.com davon einfach einseitig abrückt. Ich habe ausgeführt, dass es dafür eben Gesetze gebe, an die man sich als Unternehmen zu halten habe. Nebenbei bemerkt: Zufällig kenne ich mich da durchaus gut aus, weil ich für ein österreichisches Dienstleistungsunternehmen in Deutschland tätig bin, das seine Leistungen sowohl im B2B- als auch Im B2C-Falle in verschiedenen Ländern erbringt. Wir halten uns demnach an die einschlägigen Regelungen, die sowohl hinsichtlich Preisauszeichnung bzw. Rechnungslegung gelten bzw. die dem jeweilig gültigen Umsatzsteuergesetz entspringen.
Ich habe denen demnach dargelegt, dass laut Deutschem Umsatzsteuergesetz eine Rechnung u.a. folgende Angaben enthalten MUSS:
– den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
– die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte UID
– das Ausstellungsdatum
– eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen
– die Menge und die Art der gelieferten Leistung
– den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
Da ich auf meine dreimalige schriftliche Bitte, mir eine korrekte Rechnung zuzuschicken, bislang immer nur mit der Standardsatz abgespeist wurde, dass man bei Buchungen via booking.basic keine erhalten könne, wende ich mich nun an sie mit der Bitte um Darlegung, ob sich ein Unternehmen diesbezüglich tatsächlich einseitig aus der Pflicht nehmen!
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen H.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr H.
booking.com beantwortet unsere Anfragen nicht.
Selbst auf die Anfragen unseres Partneranwalts reagiert booking.com in letzter Zeit auch nicht mehr.
Da booking.com seinen Sitz in Amsterdam hat, können wir den Verbrauchern nur empfehlen einen niederländischen Anwalt zu kontaktieren, da nur dieser in den Niederlanden gerichtlich gegen booking.com vorgehen kann.
Die Situation mit booking.com wird immer unbefriedigender und wir haben leider nur die Möglichkeit, die Vorgänge zu veröffentlichen, um die Verbraucher auf gewisse Ungereimtheiten aufmerksam zu machen:
verbraucherschutz.de/booking-com-keine-kontaktmoeglichkeit-mehr/
Ich persönlich finde das alles sehr schade und inzwischen auch nicht mehr seriös.
Herr H. schrieb:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Ich habe mittlerweile insofern die Konsequenz gezogen, als ich den privaten und den Firmen-Account stillgelegt habe und keine Buchungen über diese Plattform vornehme.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen H.
Ich habe über die deutsche booking.com Webseite ein Auto gemietet.
Abgeucht wurde die Summer von booking.com UK, was bedeutet, dass ich Kreditkartengebühren für die Auslandsnutzung zahlen musste. dazu kommt jetzt, dass ich keine Rechnung erhalte.
Früher war ich ein großer Fan von booing.com, aber inzwischen würde ich jedem davon abraten.
Ich habe über Booking eine Ferienwohnung als Geschäftskunde gebucht (31.03.2020), Ferienwohnung auch nur weil es zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort Hotels kein Frühstück oder Lunchpaket angeboten haben.
Der Betrag wurde abgebucht aber ich habe bis heute keine „Rechnung“ erhalten. Rechnung bedeutet eine vom Finanzamt akzeptierte und nicht ein paar Zeilen die ich auch selbst hätte schreiben können. Ich sehe Booking in der Pflicht und habe heute mit Anzeige wegen Betrug gedroht. Ob es hilft??
Ich bin Genius Kunde bei Booking.com und habe leider den Booking Basic Tarif gewählt. Jetzt wollte ich das Hotel in Ungarn stornieren und wurde sowohl per Telefon (Kundenservice von Booking) , als auch per E-Mail an Agoda und das Hotel verwiesen. Das Hotel kann mir nicht helfen, bei Agoda meldet sich niemand zurück und Booking ignoriert meine E-Mails mittlerweile auch. Ich habe davor einige Buchungen über Booking vorgenommen, aber rate jedem mittlerweile von Booking ab.
Booking.basic trägt Züge einer betrügerischen Konstruktion. Corona-bedingt konnte ich meine Reise nach Zypern nicht antreten. Booking.com vermittelt, kassiert, fühlt sich nun aber nicht zuständig. Da der Sitz in Amsterdam, ist eine Klage unwirtschaftlich.
Nie wieder!
Ich möchte mich dazu auch zu Wort melden – und zwar als Betreiberin einer Ferienwohnung. Ich hatte eine Buchung einer österreichischen Firma für die Geschäftsreise eines Mitarbeiters. Der Mitarbeiter reiste arbeitsbedingt früher ab, ohne Check out, wirft mir Unsauberkeit der Wohnung vor, was ich durch Fotos widerlegt habe. Nun will die Firma von mir eine Rechnung, denn Booking hat wohl von der Kreditkarte abgebucht. Ich habe aber die Zahlung von Booking noch nicht erhalten. Was tun?
Ich habe jetzt das Problem, das ich ein hotel gebucht habe für 250 Euro. Zahlungsreigang wurde bestätigt. Aber weder das Hotel noch die Reise. Laut Booking ist nichts gebucht worden, nur bezahlt. Wann das Geld wieder kommt konnte bisher nicht geklärt werden.
Es gibt sei diesem Jahr eine Bonpflicht, was eigentlich auch bedeuten sollte, dass Booking.com verpflichtet ist eine Rechnung auszustellen.
Auch ich habe die Erfahrung, das Hotel stellt keine Rechnung aus, da Agoda als Zwischenhändler für booking fungiert. Die Kundenhotline von booking.com sieht keine Möglichkeitkeit für eine Rechnung und betont, dass bei booking.basic darauf hingewiesen wird, dass keine Rechnungen ausgestellt werden. Dies stimmt so nicht, dass man gar keine Rechnung bekommt, auch nicht von Hotel oder Agoda, wird nicht erwähnt – unabhängig davon, dass es doch eine Pflicht geben muss Rechnungen auszustellen
21.01.2020 hatte ich ein ähnliches Problem.
Das Hotel konnt nicht erkennen ob ich mit oder ohne Frühstück gebucht hatte.
Ich habe dem Hotel meinen paypal-Account gezeigt daraus ging aber nicht hervor das ich incl. F. gebucht hatte.
Obwohl booking.com die Buchung mit Buchungsnummer und PIN bestätigt hat finde ich diese nicht In meinem Booking.com Account.
Musste ich dann notgedrungen 16€ bezahlen um zumindest eine Hotelrechnung zu erhalten.
Leider ist dies anscheinend kein Einzelfall. Ich habe aktuell (20.01.2020) das gleiche Problem.
Für Geschäftsreisen kann ich dementsprechend booking.com nicht mehr empfehlen. Oder zumindest muss darauf geachtet werden, nicht basic.booking zu buchen.
Kann dieses Kuriosum nur bestätigen ist wirklich absolut nicht nachvollziehbar und daher die Plattform für Geschäftsreisen nicht mehr zu empfehlen.
Wie verhält es sich denn mit dem seit dem 01.01.2020 geltenden Pflicht zur Rechnungserteilung. Warum bekomme ich für ein Brötchen eine Rechnung die ich nicht will und für eine Übernachtung keine??