HRS schrieb uns dann doch am 10.11.16: „Trotz der oben gemachten Angaben sind wir als Vermittler gerne für Ihren Verbraucher, Herrn H. auf das gebuchte Berghotel Oberhof zugegangen und haben sowohl um die gewünschte Stellungnahme, als auch um eine entsprechende Kompensation für den erlebten Baulärm gebeten.“
Herr Wolfgang H. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte vom 28.08. bis 01.09. einen über HRS gebuchten Hotelaufenthalt in Oberhof. Zu diesem Aufenthalt hatte ich eine Beschwerde vorzubringen. Dazu schickte ich unten stehendes Email zweimal an HRS (einmal an [email protected], einmal an [email protected]). Diese Mailadressen wurden mir auf vorherige telefonische Anfrage mitgeteilt.
Ich erhielt beide Male keine Antwort. Vielleicht könnten sie wenigstens irgendeine Reaktion bei HRS erreichen, wenn sie das Problem nochmals vortragen. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang H.
Mail an HRS
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Buchungsnummer 86613009
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der angegebenen Buchung möchte ich folgende Beschwerde vorbringen:
Das Hotel erstellt zur Zeit einen Erweiterungsbau. Das von uns gebuchte Zimmer war der Baustelle zugewandt und wir wurden jeden Morgen pünktlich um 7 Uhr durch massiven Baustellenlärm geweckt. Auf der Homepage des Hotels ist kein Hinweis auf die Baustelle zu entdecken, was meiner Meinung nach bei einem 4-Sterne-Haus Pflicht wäre. Ein Bild (vom Fenster unseres Zimmers aufgenommen) finden sie im Anhang.
Über eine baldige Stellungnahme ihrerseits würde ich mich freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 29.9.16 an den Geschäftsführer von HRS, Herrn Tobias Ragge, weiter, erhielt aber keine Antwort.Wir schrieben Herrn H.
Sehr geehrter Herr H.,
HRS hat uns nicht geantwortet.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben einen Partneranwalt, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Sie können sich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens einfach und unverbindlich an [email protected] wenden, oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Verbraucherschutz.de erhielt dann doch am 10.11.16 die nachstehende Zuschrift von HRS:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir nehmen Bezug auf Ihre unten aufgeführte E-Mail Die verzögerte Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen.
Bitte erlauben Sie uns zunächst nachfolgende Informationen:
$2. Vertragsverhältnis mit HRS
HRS gibt Ihnen die Möglichkeit,(Reise-) Leistungen Dritter über das weltweite Hotel-Reservierungs-System zu buchen. HRS bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen Ihnen und HRS lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.
4. Vertrag und Zahlung
a) Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt während der Reservierung unmittelbar zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Hotel zustande. Den von HRS im Rahmen der Buchung bestätigten Zimmerpreis zahlen Sie an das Hotel. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff. BGB bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Hotel.
Die in unserem System hinterlegten Informationen zum Hotel, wie zum Beispiel die Angaben zu den Kategorien, die aktuelle Verfügbarkeit, sowie die Zimmerpreise und etwaige Gebühren u.A. beruhen ausschließlich auf Eigenangaben der Hoteliers.
Trotz der oben gemachten Angaben sind wir als Vermittler gerne für Ihren Verbraucher, Herrn H. auf das gebuchte Berghotel Oberhof zugegangen und haben sowohl um die gewünschte Stellungnahme, als auch um eine entsprechende Kompensation für den erlebten Baulärm gebeten. Herr Graf, der Reservierungsmanager des Hauses wird diesbezüglich direkt auf Sie zukommen.
Bei eventuellen Rückfragen unterstützen wir Sie und unseren Kunden, Herrn H. gerne.
Hallo Wolfgang H.,
Baustellen sind ärgerlich. Auf d. Nachbargrundstück meiner Wohnung wird jetzt schon seit 6 Monaten gebaut, Frechheit, das hätte mir der Vermieter sagen müssen, als ich vor zwanzig Jahren dort eingezogen bin! Wenn das Hotel die Baustelle auf die Homepage schreibt, können die auch gleich abschließen, das kann man nicht erwarten. Vielleicht nächstes Mal an der Rezeption fragen, ob ein Zimmer zu anderen Seite frei ist, bevor Sie hier Völkerstämme beschäftigen!
Dies ist ein ziemlich dummer Kommentar. Dass Sie im normalen Leben damit rechnen müssen, dass auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, ist klar. Als Hotelgast muss ich jedoch Baulärm, der mir zur Zeit der Buchung nicht angezeigt wurde, nicht hinnehmen. Baulärm ist ein Reisemangel. Vielleicht informieren Sie sich das nächste Mal, bevor Sie kommentieren.