Klärung des Vorgangs von der Galerie Lumas
Herr Alessandro P. schrieb uns:
Ich habe Anfangs November 2013 bei der Gallerie LUMAS 3 Venedig Bilder gekauft / bestellt. Als Weihnachtsgeschenk.
Mitte Dezember 2013 habe ich dann die 3 Bilder erhalten, jedoch nicht die 3 Venedig Bilder. Es waren 3 Tierbilder.
Ich habe LUMAS gebeten, mir so schnell wie nur möglich die Venedig Bilder nach zu senden (wegen Weihnachten). Leider erhielt ich diese Bilder nicht mehr pünktlich vor Weihnachten. Ich bat LUMAS um eine Lösung und mir die 3 Venedig Bilder NICHT mehr nachzusenden, bis die ganze Angelegenheit geklärt sei. Ich erhielt die 3 Venedig Bilder trotzdem Mitte Januar 2014 und seitdem gibt mir bei LUMAS niemand Antwort.
Können Sie bitte bei LUMAS Zürich oder Deutschland Druck machen? Ich habe bis heute enorm viel Zeit, Nerven und Geld verloren.
Weiter unten finden Sie die Email an LUMAS Zürich.
Den LUMAS Kundendienst müssten Sie über diesen Link finden: lumas.de Ansonsten kann Ihnen eine LUMAS Gallerie in Deutschland sicherlich Auskunft geben. Noch zur Info: Der LUMAS Kundendienst befindet sich in Deutschland. Der Versand erfolgt auch immer ab Deutschland.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 25.1.4 an Lumas weiter.Am 28.1.14 schrieb uns Lumas:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Email. Leider können wir jedoch weder Ihre E-Mail noch Herrn P. E-mail nachvollziehen. Herrn P. hat tatsächlich bei uns am 15.11.2013 drei Werke aus unserem Portfolio erworben unter der Auftragsnummer…. und hat leider versehentlich 3 falsche Werke zugestellt bekommen. Seine Reklamation haben wir selbstverständlich schnellstmöglich bearbeitet. Herr P. hat sich umgehend mit uns in Verbindung gesetzt und auch nach Rücksprache mit Ihm haben wir Ihn seine 3 korrekte Werke zugesandt, die Zustellung der 3 Korrekten Werke erfolgte am 13.01.2014. Daher können wir der Satz „• Ich habe bis heute meine Zustimmung für eine Nachsendung nicht gegeben!“ nicht nachvollziehen.
Da die drei fälschlicherweise zugesandte Werke trotzdem die korrekte Rechnung beinhaltet haben, sind die nachträgliche Zoll- und Bearbeitungsgebühren fällig und auch korrekt. Herrn Pannullo wurde auch aufgeklärt, dass wir für die erneute und korrekte Zustellung seiner drei Werke, eine Pro-forma Rechnung beilegen würden als Beweis, dass es sich um eine nachträgliche Sendung seiner korrekte Werke ist, damit für Ihn keine weiter Kosten auffallen. Hiermit beziehe ich mich auf den Satz „• Von TNT habe ich bereits Mahngebühren für die Rechnung der 3 falschen Werke erhalten!“
Auf der von Ihnen weitergeleitete E-mail von meine Kollegin Frau C. haben wir bis heute keine Antwort erhalten, hier wurde angefragt wann wir die Drei falsch zugestellte Bilder abholen könnten. Ein entgegenkommen oder Wiedergutmachung haben wir aus diesem Grund noch nicht berücksichtigen können, sobald wir ein Abholtermin genannt bekommen werden wir der Termin organisieren und umgehend eine Wiedergutmachung für Herrn P. berücksichtigen. Selbstverständlich haben wir Verständnis für seine Enttäuschung und sind bereit diese Angelegenheit zu ende zu bringen sobald wir diese Infos von Herrn P. erhalten.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Herr P. schrieb uns daraufhin:
Guten Tag Frau Lauckenmann
Besten Dank für die Weiterleitung der unten stehende Information.
Meine Antwort (in rot) auf folgende Punkte:
• Herrn P. hat tatsächlich bei uns am 15.11.2013
drei Werke aus unserem Portfolio erworben unter der Auftragsnummer…..und hat leider versehentlich 3 falsche Werke zugestellt bekommen.
Seine Reklamation haben wir selbstverständlich schnellstmöglich bearbeitet. Herr P.hat sich umgehend mit uns in Verbindung gesetzt und auch nach Rücksprache
mit Ihm haben wir Ihn seine 3 korrekte Werke zugesandt, die Zustellung der 3 Korrekten Werke erfolgte am 13.01.2014. Daher können wir der Satz „•
Ich habe bis heute meine Zustimmung für eine Nachsendung nicht gegeben!“ nicht nachvollziehen.
Ich musste für die LUMAS Gallerie in Paris Fotos der falsch zugestellten Werke machen. Im Anhang finden Sie die Email Korrespondenz. Danach wurde ich aber weder von der LUMAS Gallerie in Paris, noch von der LUMAS Gallerie in Zürich und vom LUMAS Kundendienst kontaktiert. Ich musste mich selber bemühen und die Person ausfindig machen, die meinen Fall zur Bearbeitung weiter geleitet bekommen hatte. Danach hatte ich telefonischen Kontakt mit Herrn B. Ich teilte Herrn B. mit, dass ich mir nicht mehr sicher sei, ob ich die Werke noch nachgeliefert haben möchte, da Weihnachten schon vorbei sei. Er wollte danach abklären, wie LUMAS mir entgegen kommen könnte. Ich teilte ihm dann mit, dass ich mal die falsch gelieferten Werke erstmals behalten werde, bis er sich wieder bei mir meldet und dass er die 3 Korrekten Werke noch NICHT ausliefern soll. Ich erhielt nie eine Antwort von Herrn B. Stattdessen erhielt ich die 3 korrekten Werke zugestellt.
• Da die drei fälschlicherweisse zugesandte Werke trotzdem die korrekte Rechnung beinhaltet haben, sind die nachträgliche Zoll- und Bearbeitungsgebühren fällig und auch korrekt. Herrn P. wurde auch aufgeklärt, dass wir für die erneute und korrekte Zustellung seiner drei Werke, eine Pro-forma Rechnung beilegen würden als Beweis, dass es sich um eine nachträgliche Sendung seiner korrekte Werke ist, damit für Ihn keine weiter Kosten auffallen. Hiermit beziehe ich mich auf den Satz „• Von TNT habe ich bereits Mahngebühren für die Rechnung der 3 falschen Werke erhalten!“
Mir schien die Rechnung der fälschlicherweise zugesandte Werke auch korrekt. Mit Ausnahme der Abfertigungsgebühren von TNT. Diese wurden nie erwähnt. Die Gallerie hatte lediglich die Zollgebühren und MwSt. erwähnt. Herr B. wollte auch dies klären und mit ihm wurde abgemacht, dass ich die Rechnung erstmals noch nicht begleiche, bis er sich wieder bei mir melden würde. Leider kam nie eine Antwort. Stattdessen die Mahnung von TNT.
• Auf der von Ihnen weitergeleitete E-mail von meine Kollegin Frau C. haben wir bis heute keine Antwort erhalten, hier wurde angefragt wann wir die Drei falsch zugestellte Bilder abholen könnten.
Ich habe bis heute weder von Frau C. noch von Herr B. eine Antwort auf diese Email erhalten. So wird eine Abholung der falsch gelieferten Werke und das abschliessen dieses Falles auch nicht gerade einfacher.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe das Gefühl, dass sich bei LUMAS alle den schwarzen Peter zuschieben. Denn wie schon gesagt, bei mir hat sich bis heute, 29.01.2014 weder Frau C., noch Herr B. gemeldet. Schön, dass wenigstens Sie eine Antwort kriegen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Alessandro P.
Verbraucherschutz.de schrieb an Lumas:
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Herr P. stellt die Dinge allerdings anders dar (siehe nachstehende Zuschrift), und ich möchte Sie bitten, den Vorgang dahingehend noch einmal zu überprüfen.
Mit schützenden Grüßen
Nachdem wir keine Antwort erhielten schrieben wir am 13.2.14:
Sehr geehrter Herr B.,
am 31.1.14 übersandte ich Ihnen eine weitere Zuschrift von Herrn P. und bat Sie, den Vorgang noch einmal dringend zu prüfen.
Da wir bisher keine abschließende Antwort von Ihnen erhalten haben, möchte ich Sie um dringende Erledigung bis zum 17.2.14 bitten.
Am 28.2.14 erhielten wir die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann ,
mein Name ist Andreas W. und bin auch Mitarbeiter des Lumas Kundenservices . Wir haben gestern nochmals eine Nachricht von Ihrem Mandanten erhalten, die natürlich besprochen und geklärt werden sollte. Da sich mein Kollege Herr B. derzeit in Urlaub befindet und erst in der nächsten Woche wieder hier sein wird, werde wir uns selbstverständlich um eine baldige Lösung des Sachverhaltes bemühen .
Ich bedanke mich vielmals für Ihre Aufmerksamkeit .
Mit freundlichen Grüßen
Andreas W.
Am 28.2.14 schrieb Herr W. an Herrn P.:
Guten Abend Herr P.
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Daten .
Wie soeben besprochen, werden wir Ihnen aus Kulanz 150 € auf Ihr Kreditkarten Konto zurückerstatten .
Die TNT Einfuhrrechnung wird als Ausgleich auf Ihr Konto angewiesen .
Meine Kollegin Frau Natalie Steck aus unserer Züricher Galerie wird sich mit Ihnen wegen der Abholung dreier Werke in Verbindung setzen .
Wir hoffen sehr, dass sich trotz der entstandenen Unannehmlichkeiten Ihre Wahl zukünftig auf ein Lumas Werk fällt.
Gerne liefern wir in unsere Züricher Galerie bestellte Ware für Sie kostenfrei in die Schweiz .
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit .
Mit freundlichen Grüßen
Andreas W.
Herr W. schrieb uns am 20.3.14:
Sehr geehrte Frau Lauckermann ,
erlauben Sie mir mich nochmals zu dem Sachverhalt mit unserer Lieferung an Herrn Pannullo Stellung zu nehmen .
Wir freuen uns sehr, dass wir nach einem Telefonat mit Herrn Pannullo vor ca .14 Tagen den Verhalt in beider seitigen Verständnis geklärt haben. Herr Pannullo war auch so nett und hatte sich an Sie gewandt um die Lösung des Problems mitzuteilen.So haben wir uns über die Erstattung eines Betrages in Höhe von 150 € und die Übernahme der Zollgebühren einvernehmlich geeinigt .
Im Rahmen unserer Nachbetrachtung des Ihnen vorliegenden Sachverhaltes ist uns aufgefallen, dass Sie unseren Fall noch auf Ihrer Internetseite als „ungelöst“ bezeichnen . Wir wären Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie den Fall als gelöst betrachten würden .
Auch über die Zurücknahme des Beitrages von Ihrer Internetseite würden wir uns sehr freuen .
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
Herr P. schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann
Ich kann bestätigen, dass ich mich mit LUMAS über die Erstattung eines Betrages in Höhe von 150 € und die Übernahme der Zollgebühren einvernehmlich geeinigt habe. Die Erstattung habe ich auch bereits erhalten.
Sie können also diesen Fall als gelöst betrachten.
Mit freundlichen Grüssen und besten Dank
Alessandro P.
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