Frau Caroline H. schrieb uns:
Guten Morgen,
Nachdem Air Berlin im Januar 2013 den Flug am 21.3.2013 für .., …. und … (Buchungsnummer…) auf einen entsprechenden Lufthansa-Flug umgebucht hatte (da der Air Berlin Flug von Hannover nach München gestrichen wurde), wollten wir aufgrund des Streiks am 21.3.2013 direkt bei Lufthansa umbuchen.
Nachdem wir am 20.3. stundenlang versucht hatten, Lufthansa telefonisch zu erreichen, wurde uns schließlich mitgeteilt, dass Lufthansa uns nicht helfen könne, da AirBerlin noch immer unser Ansprech- und Vertragspartner sei (da wir schließlich auch bei Ihnen bezahlt hatten).
Daraufhin riefen wir bei Ihrer Reservierungsabteilung mit der Bitte um einen Alternativflug an. Da Sie uns jedoch lediglich einen nicht akzeptablen Flug sehr spät am Abend des 21.3. anbieten konnten, durch den wir unseren wichtigen Termin in Passau verpasst hätten, versicherte uns Herr M. von der Reservierungsabteilung, dass Air Berlin uns die entsprechenden Bahntickets zurückerstatten würde. Da wir aufgrund des gestrichenen Fluges auch den Transfer vom Flughafen München nach Passau nicht wahrnehmen konnten, buchten wir nach Absprache mit Ihrer Reservierungsstelle daraufhin ein Bahnticket für drei Personen von Hannover nach Passau.
Die Rückerstattung dieser Bahntickets haben wir inzwischen schon fünf Mal bei Air Berlin erbeten, wurden aber bislang nur zwei Mal mit Standard-Schreiben vertröstet.
Gerne schicken wir Ihnen auch den letzten Brief an Air Berlin als Anhang, so wie dieser uns von unserer Rechtsberatung beim ADAC empfohlen wurde.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen könnten.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Caroline H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 24.1.14 an Air Berlin weiter und erinnerte an die Stellungnahme am 25.2.14. Am 2.3.14 schrieb uns Frau H.:
Liebe Frau Lauckenmann,
Heute kam diese inakzeptable Antwort vom Air Berlin-Kundenservice. Siehe unten.
Vielen herzlichen Dank,
Caroline H.
Flugunregelmäßigkeit
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Vorab bitten wir Sie für die längere Bearbeitungszeit um Entschuldigung.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihren Eltern durch die Flugunregelmäßigkeit entstanden sind und bitten dafür um Entschuldigung. Grund für die Verzögerung war ein Streik des Luftfahrtpersonals.
Vor und während des Streiks mussten wir die Flugdurchführung zum Teil anpassen, da an den Streiktagen ein planmäßiger Flugbetrieb nicht möglich war.
Die Ursache stellt ein Ereignis höherer Gewalt dar, welches von airberlin weder zu verantworten, noch zu vertreten ist. Daher ist unser Haftungseintritt als Luftfrachtführer ausgeschlossen. Unter den gegebenen Umständen wurden von unserer Seite alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um die Verspätung gering zu halten.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie an dieser Stelle in aller Form um Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
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Wie ist dieser Fall denn letztendlich ausgegangen?
Wir haben Anfang Februar einen sehr Ähnlichen Fall erlebt, als das Bodenpersonal am Hamburger Flughafen gestreikt hat und wir eine Bahnfahrt nach Düsseldorf selbst bezahlen mussten um unseren Anschlussflug nach Bangkok noch zu erreichen. Alternative wäre gewesen einige Tage später zu fliegen. Dann hätte AirBerlin meines Erachtens nach für ein Hotelzimmer aufkommen müssen, was um einiges teurer gewesen wäre.