„Sind solche AGB’s wie von den genannten Autovermietungen (Autoescape und Noleggiare) genutzt überhaupt rechtens?“
Herr Wolfram S. schrieb uns am 25.1.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über Billiger Mietwagen.de ein Auto für einen Familienurlaub in Italien für 12 Tage gebucht. Nach der Landung am Flughafen in Rom ging es meiner kleinen Tochter so schlecht, dass wir leider einige Zeit auf der Toilette verbringen mussten. Bis wir schließlich auf dem unübersichtlichen Flughafen die Vermieterstation „Noleggiare“ erreicht haben, verging Etwa eine Stunde. Dort wurde uns von einer äußerst unfreundlichen Dame die Herausgabe des Mietwagens , der bereits von mir per Überweisung bezahlt wurde ( Mietpreises in Höhe von 649,72 Euro) verweigert, da wir uns verspätetet haben. Ich habe vor Ort sofort telefonischen Kontakt zu billiger mietwagen aufgenommen, welche zunächst auch wirklich sehr bemüht waren mir weiter zu helfen. Nach unzähligen Rückrufen und erfolglosen Vermittlungen mit den weiteren Zwischenhändlern „Auto Escape“ und der Autovermietung „Noleggiare“ sollte ich über eine andere Autovermietung vor Ort ein neues Auto buchen. Es wurde mir zugesichert, dass ich aus Kulanzgründen den bereits überwiesenen Betrag zurückerstattet bekomme. Nach meinem Urlaub wurde mein Anliegen mit einer automatisch erstellten Standardmail von „billiger Mietwagen.de“abgelehnt und auf den Veranstalter verwiesen! Natürlich hat auch der von billiger Mietwagen de beauftragte Zwischenhändler „Auto Escape“ mein Anliegen und die mir am Telefon zugesicherte Rückerstattung abgelehnt!
Ich habe also keine Gegenleistung zu dem von mir überwiesenen Betrag in Höhe von 649,70 Euro erhalten! Zudem bin ich maßlos enttäuscht, dass mir kompetente Mitarbeiter dieser Firmen am Telefon zugesagt haben, mir den Betrag zurückzuerstatten, dann aber nichts mehr davon wissen wollen. „Billiger Mietwagen.de“ verweist leider auf Nachfrage immer auf die von ihr weitergeleiteten Firmen und will von den Zugeständnissen am Telefon nichts mehr wissen. Auch scheinen sie nicht daran interessiert zu sein, ihrem Kunden mit Nachdruck zu helfen, das Geld zurückerstattet zu bekommen. Ich verstehe auch nicht, warum sie solche Zwischenhändler wie „Auto Escape“ als Geschäftspartner aufnehmen, die zu ihren Versprechen nicht stehen.
Nach unzähligem Emails und Einschalten eines Rechtsanwalts ist es uns bis heute nicht gelungen den Betrag für den bezahlten und nicht erhaltenen Mietwagen erstattet zu bekommen. Es entsteht der Eindruck, dass das Ganze, die Verkettung von Subunternehmern, das Verstecken wichtiger Informationen in den AGB’s ganz bewusst von den drei Unternehmen so gestaltet wird, um doppelt Umsatz zu machen und rechtlich nicht greifbar zu sein. Unser Anwalt hat uns von einem Prozess abgeraten, da für die Autovermietung Nollegiare der Gerichtsstand Italien gilt und für Auto Escape sogar Oslo!
Sind solche AGB’s wie von den genannten Autovermietungen genutzt überhaupt rechtens? Wie können Verbraucher vor solchen Unternehmen zukünftig geschützt werden?
Was kann der Verbraucher tun, wenn er in die „Falle getappt ist“?
Dies ist unser Anliegen, weshalb wir uns an Sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an billiger-mietwagen.de weiter und erhielt die nachstehende Antwort:
Herr S. hat unseren Service als Preisvergleich genutzt und sich für das Produkt von AutoEscape in Verbindung mit dem örtlichen Vermieter Noleggiare entschieden.
Grundsätzlich gilt für alle Buchungen: Das gebuchte Datum und die angegebenen Uhrzeiten sind verbindlich und bei einer anstehenden „sehr kurzfristigen“ Verspätung muss der örtliche Vermieter kontaktiert werden. Eine Anpassung der Buchung über uns oder beim gebuchten Partner ist in der Regel aufgrund der kurzfristig ausgeschlossen. Dies hat der Vermittler AutoEscape, den sich der Kunde zur Buchung ausgesucht hat, in seinen AGB so festgelegt. Diese AGB hat dre Kunde bei Buchung akzeptiert. Darin heißt es:
„Übernahme des Fahrzeugs
Sie sind verpflichtet, zu dem Datum und der Uhrzeit, die auf dem Mietwagengutschein angegeben sind, am Schalter des Autovermieters zu erscheinen. Eine Verspätung von 30 Minuten wird im Allgemeinen toleriert, sofern sie sich während der Öffnungszeiten der Autovermietung ereignet. Nach Ablauf dieser Frist kann das Fahrzeug an einen anderen Kunden vermietet werden. Autoescape kann in keinem Fall haftbar gemacht werden und gewährt keinerlei Entschädigungsleistungen.“
Diese Regeln begreifen viele Kunden als reine „Geldmacherei“. Dies können wir begrenzt beurteilen, da wir nur sehr begrenzt Einblick in die Logistik an den Flughafenstationen der Autovermieter haben. Allerdings haben uns Autovermieter mehrfach bestätigt, dass die Parkplätze an den Flughäfen teuer und knapp sind, gerade in der Hauptsaison, in der der Kunde reisen wollte. So führt es dazu, dass ein verspätet oder nicht abgeholtes Auto den Parkplatz eines Mietwagens für den nachfolgenden Kunden blockieren kann und deswegen ab einem gewissen Zeitpunkt anderweitig abgegeben wird und dem ursprünglichen Kunden nicht mehr zur Verfügung steht.
Der erste Anruf des Kunden hat uns 2 Stunden und 23 Minuten nach der vereinbarten und bestätigten Übernahmeuhrzeit erreicht. Wir haben mehrfach mit dem Kunden, dem Vermittler AutoEscape und der Noleggiare-Station telefoniert und uns für eine Übernahme des Wagens eingesetzt. AutoEscape hat daraufhin für den Kunden einen abgeänderten Voucher ausgestellt, in dem eine spätere Übergabe des Wagens avisiert wurde. Dies haben wir der Station von Noleggiare auch telefonisch durchgegeben.
Leider hat sich der Vermieter Noleggiare nicht an diese Änderung gebunden gefühlt und aufgrund seiner eigenen AGB eine spätere Abholung als geplant abgelehnt.
Eine nachträgliche Erstattung hat Auto Escape abgelehnt, obwohl wir sie für den Kunden angefragt haben.
Unsere Handlungsoptionen als vermittelndes Reisebüro sind in dem Fall sehr beschränkt, mehr als über unser Callcenter zu versuchen, für den Kunden eine spätere Übernahme zu ermöglichen und im Nachhinein eine Erstattung auf Kulanz anzufragen, ist und war uns leider nicht möglich.
Auch wenn es diesem Kunde nichts mehr bringt, ist hier ein Tipp an künftige Kunden in einer vergleichbaren Situation zu richten: wenn sich eine Verspätung durch Unwohlsein oder Flugverspätung abzeichnet, dann kann es hilfreich sein, schon *vor* der geplanten Übernahmeuhrzeit telefonisch direkt mit der Station Kontakt aufzunehmen. Auch dann besteht kein Recht auf eine Fahrzeugübernahme 1 oder 2 oder 3 Stunden später als vereinbart ohne zusätzliche Kosten. Aber Kunden haben uns berichtet, dass der Anruf vor der Übernahmezeit zu einem kulanteren Verhalten der Station geführt hat las es im aktuellen Fall dieses Kunden der Fall war.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 21.2.17 auch an Autoescape weiter und bat um eine Stellungnahme.
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