Kago Wärmesysteme GmbH reagiert verbraucherfreundlich
Am: 17.11.2014 um 19:59 schrieb A.Schultz
Betreff: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich haben uns Mitte August 2014 einen Ofen bei der Firma Kago Wärmesysteme GmbH (www.kago.de) angeschaut und einen Vertrag über das Modell München Mini abgeschlossen.
Anfangs lief auch alles wie geplant. Der Techniker für die Messungen kam und auch die Anzahlung wurde von uns getätigt.
Sowohl der Verkäufer, als auch der Techniker, welcher für die Vermessungen kam, teilten uns mit, dass der Ofen voraussichtlich Anfang oder Mitte Oktober geliefert werden wird. Im Kaufvertrag steht ”Unverbindlicher Liefertermin ca. 10.2014”.
Mitte Oktober 2014 habe ich dann mal nachgefragt, ob denn ein Liefer- und Montagetermin schon mitgeteilt werden könnte. Der Sachbearbeiter teilte mir darauf hin mit, dass sich der Ofen noch in der Forschungsabteilung befinde und auch keine Daten hierzu vorliegen, so dass noch nicht einmal eine Aussage getroffen werden kann, ob unser Schornstein saniert (sprich Rohre verlegt) werden muss.
Nach dieser Mitteilung habe ich dem Sachbearbeiter schriftlich mitgeteilt, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, da wir nicht gerne die Kinderkrankheiten eines neuen Modells ausbügeln möchten. Zudem habe ich vorgeschlagen, die normale Ofengröße (Modell München) zu nehmen, sofern sich dieses bei uns einbauen lässt. Hierüber sollte dann ein neuer Kaufvertrag zum gleichen Preis abgeschlossen werden.
Darauf hin erfolgte keine Rückmeldung, so dass ich Ende Oktober 2014 noch einmal nachgefragt habe. Hierauf teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass der Fall der Geschäftsleitung vorliege und er nichts mehr damit zu tun hat.
Eine Anfrage bei der Geschäftsleitung letzte Woche ist bisher ebenfalls unbeantwortet geblieben.
Den gesamten Mailverkehr kann ich Ihnen auch gerne zusenden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können, was ich nun unternehmen kann. Das Einschalten eines Rechtsanwaltes möchte ich gerne verhindern. Ich bevorzuge vorerst eine einvernehmliche Lösung. Oder wenn Sie bereit sind sich hier einzuschalten, wäre das auch sehr freundlich von Ihnen.
Die Auftragsnummer lautet 4280049 und die Zusatzvereinbarung (Verschließen von zwei weiteren Ofenanschlüssen im Schornstein) lautet 4286658.
Bei Fragen können Sie mich via E-Mail) oder via Telefon: erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schultz
Am 5. Dezember 2014 um 10:22 leitete Verbraucherschutz.de die Beschwerde an die Geschäftsführung der Firma Kago weiter.
Bereits am Freitag, 5. Dezember 2014 17:51 erhielten wir von A. Schultz die Information:
Sehr geehrte Frau Lüllau,
vielen Dank für Ihre E-Mail an die Firma KAGO.
Ich habe heute die Nachricht erhalten, dass unsere Anzahlung zurück erstattet und der Kaufvertrag aufgehoben wird.
Ich gehe davon aus, dass wir die geleistete Anzahlung in den nächsten Tagen erhalten.
Die Angelegenheit ist sodann von beiden Seiten als erledigt erklärt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schultz
Kago hat mittlerweile Insolvenz angemeldet. Ich habe in 3/15 eine hohe Anzahlung geleistet und wollte ende 15 einen Termin für die Lieferung des Kamins vereinbaren. Forderungen sind über einen Anwalt angemeldet. Werde aber sicherlich kein Erfolg haben