Verbraucherin versucht online Vertrag abzuschließen, erhält aber weder Bestätigung, noch die erforderliche Smartcard. Kabel Deutschland verzichtet auf die Forderung.
Frau Marita S. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Ich habe ein riesiges Problem mit Kabel Deutschland!
Ich habe im September 2012 versucht, über Internet einen Vertrag mit Kabel Deutschland zu schließen (TV und Premium HD). Da ich nichts von ihnen gehört habe, habe ich die Angelegenheit als erledigt betrachtet und mich anderweitig orientiert.
Im Dezember 2012 stellte mein Mann Abbuchungen von Kabel Deutschland fest und hat diese widerrufen. Ich habe weder eine Auftragsbestätigung noch eine Smart-Karte, welche man ja zum Empfang benötigt, von Kabel Deutschland erhalten. Kabel Deutschland behauptet, mir ein Schreiben incl. dieser Karte zugeschickt zu haben. Ich habe jedoch niemals eine solche erhalten. Zudem wäre es von Seiten Kabel Deutschland feststellbar, ab die Karte aktiviert wurde.
Ich bat Kabel Deutschland um einen Nachweis der Zustellung, aber die sagten einfach: ”Wenn wir etwas nicht zurück bekommen, ist es zugestellt”! Kabel Deutschland hält daran fest, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, da sie den angeblichen Brief nicht zurück erhielten oder ich keinen Widerruf getätigt habe.
Wie kann ich jedoch etwas widerrufen, was ich erstens nicht erhalten habe und zweitens nicht darüber informiert wurde. Kabel Deutschland beharrt auf Zahlung, welcher ich bislang immer widersprochen habe.
Mittlerweile hat Kabel Deutschland ein Inkassounternehmen beauftragt.
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Marita S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Kabel Deutschland weiter und erhielt folgende Stellungnahme:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne habe ich den geschilderten Sachverhalt geprüft.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen gestaltet sich dieser Fall genauso, wie meine Kollegen es Frau S. bereits mehrfach schriftlich mitgeteilt haben.
Wir können keinen Hinweis darauf erkennen, dass die zum Vertrag gehörende Smartcard sowie die Auftragsbestätigung nicht zugestellt wurde.
Da sich der Sachverhalt im Nachhinein nicht mehr vollständig aufklären lässt, habe ich die Forderung gegen Frau S. aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vom Inkassobüro zurückgezogen. Nach Rückgabe an Kabel Deutschland werden wir diese ausbuchen und nicht erneut in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass es bis zur abschließenden Bearbeitung durch das Inkassobüro noch zu Anschreiben bzw. Anmahnungen kommen kann. Diese können als gegenstandslos erachtet werden.
Ich gehe davon aus, dass wir diesen Fall damit abschließen können. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Kundeneskalationsmanagement