Am 10.9.10 schrieb Frau L.S. an den Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
fälschlicherweise habe ich mit Kabel Deutschland einen Vertrag über die Kabelnutzung abgeschlossen. Da ich eine Sat – Anlage auf dem Dach meines Mehrfamilienhauses habe, musste ich von diesem Vertrag zurück treten. Ich habe mich telefonisch nach dem Vorgehen bei Widerruf erkundigt und bekam die Aussage, dass es reiche, wenn ich den erhaltenen Receiver zurück schicke. Ich bräuchte keinen schriftlichen Widerruf zu senden. Da ich beruflich sehr im Streß war verließ ich mich auf diese Aussage und sandte nur den Receiver zurück.
Leider bekam ich 1 Monat später eine Mahnung über die Einrichtungspauschale und die monatliche Nutzungsgebühr.
Ich war einer Falschaussage zum Opfer gefallen, da ich doch schriftlich meinen Widerruf kund tun müsse.
Ich schilderte mein Problem schriftlich und sendete dies an Kabel. Und es begann eine regelrechte Odysee an Schriftverkehr.
Bis zum heutigen Tag weigert sich Kabel mich aus dem Vertrag zu entlassen und sie berufen sich vehement auf die vertragliche Sachlage, die natürlich nicht zu meinen Gunsten auszulegen ist.
Laut Kabel gibt es in diesem Falle keine Kulanz oder außerordentliche Kündigung und ich muss für eine Dienstleistung 12 Monate bezahlen, die ich nicht nutze.
Gibt es Erfahrungsberichte oder Auswege aus dieser Situation. Mir gehen allmählich die Argumente aus. Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
L. S.
Diese Mail wurde am 13.9.10 an Kabel Deutschland weitergeleitet.
Am 13.9.10 schrieb Kabel Deutschland an den Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe die Anfrage anhand der Schilderungen unserer Kundin sowie den in unseren Systemen hinterlegten Daten geprüft.
Mit der Zusendung der Endgeräte und der Auftragsbestätigung erfolgt die Widerrufsbelehrung in Schriftform (Kopie – siehe Anlage).
In dieser werden unsere Kunden darauf hingewiesen das ein Widerruf von geschlossenen Verträgen in Schriftform erfolgen muss. Abweichend dazu kann der Widerruf zu digitalen Zusatzverträgen auch durch Rücksendung der Endgeräte erfolgen. Einen schriftlichen Widerspruch zum geschlossenen Vertrag erhielten wir erst mit Schreiben vom 27.08.2010.
Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist bereits abgelaufen. Dieser Sachverhalt wurde Frau S. bereits in unseren Schreiben vom 01.09.2010 und 08.09.2010 erläutert.
Um hier jedoch eine abschließende und einvernehmliche Lösung anzubieten, möchte ich vorschlagen den Vertrag aus Kulanz – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu widerrufen.
Bitte besprechen Sie den Vorschlag mit Frau S. und informieren Sie mich ob hier ein Einverständnis besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Kabel Deutschland
Diese Mail wurde an Frau S. weitergeleitet, die am 13.9.10 an den Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich bin ich mit einer Vertragsstornierung einverstanden.
Danke für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
L. S.
Kabel Deutschland schaltet Internet frei und Monate später kommt die Tochtergesellschaft Kabelcom und möchte dafür, dass sie die Leitung zur Verfügung stellt (hier nicht Telekom) einen TV-Kabelvertrag verkaufen. Diese fehlende Kostentransparenz von Kabel Deutschland ist eine Frechheit, zumal sie die Daten an Kabelcom weitergibt. Jetzt werden wir von Kabelcom belästigt, inzwischen drohen sie die Leitung zu kappen. Kabel Deutschland schiebt das Problem auf Kabelcom, damit hätten sie nichts zu tun.