Verträge wurden nach Umzug von Kabel Deutschland aus Kulanz storniert
Georg S. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich versuche seit Oktober 2014 meine Verträge für Telefon Internet und Fernsehen wegen Umzug zu kündigen.
Ich bin im Oktober in die Wohnung meiner Freundin gezogen, Sie ist die Wohnungsbesitzerin, und habe die Verträge …….und …..gekündigt. Sie hat einen Telefon-Internetanschluss bei Kabel Deutschland, keinen Fernsehanschluss. Sie lässt auch nichts mehr von KD installieren. Der Sachverhalt wurde mehrfach von mir und meiner Freundin schriftlich KD mitgegteilt. Im Januar 2015 hat KD den Telefon und Internetanschluss Vertrag gekündigt, aber eine Bearbeitungsgebühr für Umzug in Höhe von 42,22 € eingezogen, ist das Rechtens? Der Fernsehvertrag besteht noch weiterhin, keine Kündigung. Letzte Woche schickte mir KD einen W-Lan-Stick mit neuem Vertrag unaufgefordert. Habe sofort den Stick zurückgeschickt und den Vertrag mit Widerruf gekündigt. Bitte helfen Sie mir, meine Nerven sind am Ende. […………………………….]
Mit freundlichen Grüßen
S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage weiter und erhielt daraufhin am 02.02.2015 nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne habe ich den geschilderten Sachverhalt geprüft.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, habe ich die noch bestehenden Verträge zum 01.02.2015 beendet. Eine schriftliche Bestätigung erhält Herr S. in den nächsten Tagen per Post.
Ich gehe davon aus, dass wir diesen Vorgang damit abschließend klären konnten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel S.
Georg S. freut sich über die schnelle positive Resonanz seitens Kabel Deutschland. Er schrieb uns:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre Hilfe, was wir in 3 Monaten nicht erreichen konnten, hat Ihre Kontaktierung mit Kabel Deutschland dies in wenigen Stunden bewirkt. Kabel Deutschland hat zunächst alle Verträge gelöscht, einen abschließenden Bericht werde ich noch nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg S.
Wir sind im Juli 2015 Umgezogen, da es uns leider nicht mehr möglich ist den Empfang von Kabel Deutschland zu erhalten,wollte ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Zur Antwort erhielt ich, das dies nicht möglich sei und ich mich darum kümmern soll, das sich mein Vermieter einen Anschluss legen lassen solle, da dieses jedoch von seiten meines Vermieters nicht erwünscht ist, darf ich jetzt trotz allem noch bis März 2016 für nicht erfüllte Leistungen zahlen.