Kabel Deutschland: Aus Kulanz Kündigung akzeptiert und Rückzahlung erhalten
Herr L. schrieb am 06.01.2014 an Verbraucherschutz.de:
Hallo!
Zum einen hat Kabel Deutschland behauptet, ein Einschreiben von mir nicht bekommen zu haben in dem wichtige Kündigungsunterlagen waren. Dann hat es mehrere Gespräche gebraucht bis mein Kabel-Digital Vertrag gekündigt wurde, der sogar, so gar nicht mehr angeboten wird, weil die Sender mittlerweile frei verfügbar sind und ich trotzdem dafür weiter zahlen musste. Nachdem ich dort mehrmals die Hotline anrief, wurde gezielt geantwortet, um meinem Anliegen zu entgehen und somit das Vertragsende unnötig hinaus zu zögern. Dann wird, nachdem ich eine Lastschriftrücknahme durchgeführt habe, trotzdem ein Teilbetrag wieder abgebucht, um den Restbetrag jetzt mit einer Mahnung einzufordern. Das ist nicht Verbrauchergerecht.
Ich Bitte Sie meinen Namen nicht zu veröffentlichen und diesem Treiben nachzugehen.
Mit freundlichem Gruß
J. L.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 06.02.2014 an Kabel Deutschland weiter und erhielt am 11.02.2014 folgende Stellungnahme:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne habe ich den geschilderten Sachverhalt geprüft.
Auf Grund des von Herrn L. gemeldeten Umzugs wurden die bereits unter Kundennummer: […] geführten Verträge – sofern die Produkte auch an der neuen Anschrift verfügbar waren- übertragen. Der zwischen Herrn L. und Kabel Deutschland bestehende Internet & Telefon Vertrag wurde ohne Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit beendet, da wir diesen an der neuen Anschrift nicht anbieten können. Da Kabel Digital auch an der neuen Anschrift weiterhin verfügbar ist, wurde dieser Vertrag an die neue Anschrift übertragen und gemäß der vertraglichen Vereinbarung auch weiterhin berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde der bestehende Kabel Digital Vertrag zum 26.12.2013 beendet. Eine Erläuterung zur Kündigung hat Herr L. bereits mit Schreiben vom 27.12.2013 erhalten. Die Entgelte wurden bis zum Kündigungsdatum berechnet. Der über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlte Betrag (Abrechnungszeitraum: 27.12.2013 – 31.12.2013) wurde bereits an Herrn L. erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Kundeneskalationsmanagement
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH