Aus Kulanz schaltet Kabel Deutschland den W-LAN-Zugang einer Verbraucherin kostenlos frei und stellt ihn bis Vertragsende gebührenfrei zur Verfügung.
Frau Isabell B. schrieb an Verbraucherschutz.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2012 habe ich einen Vertrag über Internet und Telefon bei Kabel Deutschland abgeschlossen. Zum Vertragsabschluss wurde mir in der Geschäftsstelle ein kostenloser W-Lan-Router zugesichert, der für mich ausschlagebend dafür war, mich für diesen Anbieter zu entscheiden. Nach vielen Nachfragen und ständigem Vertrösten, so wie einer schriftlichen Beschwerde habe ich nun immer noch kein W-Lan und mich entschieden, meinen Vertrag zu kündigen, da ich dir mir zugesicherte Leistung immer noch nicht erhalten habe und Kabel Deutschland auch zu keiner Entschädigung bereit ist.
Auf meine erste Kündigung bekam ich die Antwort, dass mein Vertrag fristgerecht nach Ablauf der zwei Jahre gekündigt wird. Auf meinen zweiten Kündigungsbrief , diesmal zur Sonderkündigung habe ich keinerlei Antwort erhalten. In der besagten Geschäftsstelle kann mir auch nicht geholfen werden.
Nach aller Zeit und Ärger, die ich darin gesteckt habe, die mir zugesicherte Leistung zu erhalten, möchte ich kein weiteres Vertragsverhältnis mehr mit Kabel Deutschland teilen.
Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Isabell B.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an Kabel Deutschland weiter und erhielt folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Ortmann,
vielen Dank für die Übersendung dieses Falls. Gerne habe ich den geschilderten Sachverhalt geprüft. Bitte erlauben Sie mir dazu nachfolgende Erläuterung.
Bei dem Frau B. zur Nutzung überlassenem Kabelmodem handelt es sich um ein W-LAN fähiges Gerät. Ein zusätzlicher W-LAN Router ist nicht notwendig. Wenn die W-LAN Funktionalität benötigt wird, reicht ein kurzer Hinweis an Kabel Deutschland aus. Die Mitarbeiter des Kundenservices können die W-LAN Option jederzeit freischalten. Auch ist eine Freischaltung über das Kundenportal möglich.
Über diesen Sachverhalt wurde Frau B. bereits mehrfach informiert.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich die W-LAN Option des Kabelmodems nun kostenfrei aktiviert. Die Nutzung ist somit für die gesamte Vertragslaufzeit kostenfrei.
Ich gehe davon aus, dass wir diesen Sachverhalt damit abschließend klären konnten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Kundeneskalationsmanagement
Bei mir ist es ähnlich. Niemand von den „freundlichen“ Mitarbeitern wollte mir meine eigene Fritz-Box freischalten (Wlan). Habe dann mein Vertrag fristgerecht gekündigt. UND ??? Plötzlich hat ein Mitarbeiter angerufen und gefragt warum ich kündige. Habe ihm dann mein Kündigungsgrund genannt. Er hat hoch und heilig geschworen das das gar nicht geht. Die Kundenmitarbeiter müssen den Wlan-Router freischalten. Also habe ich meinen Vertrag verlängert, Freischalten tut den aber keiner.