john-crocket.de schrieb: „Für den uns unterlaufenden Fehler möchten wir uns vielmals entschuldigen. Gerne würden wir für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Gutschein in Höhe von 30,-€ ausstellen.“
Herr Michel F. schrieb uns am 16.12.2017: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bereits seit einigen Jahren Kunde bei John Crocket und bestelle dort meine Arbeitsanzüge.
Auch dieses Jahr, im April 2017 habe ich das Angebot zweier Anzüge angenommen und online bestellt und bezahlt. Im Mai 2017 habe ich eine E-Mail vom John Crocket Team erhalten, dass ein Anzug im Juni geliefert wird und der zweite Anzug im September 2017 nachgeliefert wird. Da die Lieferung des zweiten Anzugs im Oktober 2017 noch immer ausstand, habe ich mich am 05. Oktober 2017 schriftlich an das John Crocket Team gewendet. Leider erfolgte daraufhin keine Rückmeldung. Mitte Oktober 2017 habe ich dann telefonisch Kontakt aufgenommen. Man teilte mir mit, dass der Anzug im November 2017 geliefert wird. Leider ist der Anzug bis heute (16. Dezember 2017) noch nicht bei mir angekommen.
Natürlich musste ich mir zwischenzeitlich einen zweiten Anzug woanders kaufen, das ist ärgerlich. Besonders enttäuscht bin ich, dass man von Seiten John Crocket nicht die Mühe findet, den Kunden über den Verlauf oder des weiteren Verzugs zu informieren. Ich tue mir auch schwer zu verstehen, wie es sein kann, dass man es nicht schafft innerhalb von 8 Monaten einen Anzug zu produzieren und zu liefern 🙁
Mit freundlichen Grüßen, Michel F.
verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 18.12.2017 an Herrn Dr. Thomas Schmitz unter ’[email protected]‘ weiter und erhielt am 18.12.2017 nachstehende Antwort:
Sehr geehrter Herr Matthies,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne nehmen wir Stellung zu Ihrer Anfrage.
Wir möchten klarstellen, dass der Kunde im Recht ist und wir hier einen gravierenden Fehler begangen haben, welcher uns erst durch diese Beschwerde deutlich wurde.
Herr F. bestellt bei uns zweimal den gleichen Anzug in der selben Größe.
Der besagt Anzug liegt bei uns seit dem 27.11.2017 versandbereit vor.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden haben wir den Rechnungsbetrag, obwohl nur ein Anzug unsererseits lieferbar war, bereits am 06.06.17 von der Kreditkarte eingezogen. Dies entspricht nicht unserer eigentlichen Unternehmenspolitik. Die Kreditkarten der Kunden werden in der Regel erst dann belastet, wenn die Rechnung geschrieben wird und die Ware unser Haus verlässt. Der zweite Anzug hätte auch auf Rechnung an den Kunden zugestellt werden können. Diese Vorgehensweise legen wir an den Tag, um solche Fehler zu vermeiden.
Da dieser Zahlungsweise für unser Unternehmen nicht üblich ist, geschah an dieser Stelle ein Fehler unsererseits. Die unternehmensinterne Kommunikation wies an dieser Stelle ein großes Defizit auf, welchem wir auf der Stelle auf den Grund gehen werden und für die wir uns aufrichtig entschuldigen möchten.
Am 27.11.2017 haben wir versucht Herrn F. telefonisch zu erreichen und haben ihm eine Nachricht auf seiner Mailbox hinterlassen. Es für unsere Mitarbeiter nicht ganz ersichtlich war, ob Herr F. den gleichen Anzug noch einmal geliefert bekommen möchte und daher wollten wir uns telefonisch rückversichern um eine Falschlieferung zu verhindern. Selbstverständlich lag hier ein interner Kommunikationsfehler unsererseits vor für den wir uns nochmals entschuldigen möchten.
Den besagten Anzug werden wir heute noch an die DHL übergeben.
Für den uns unterlaufenden Fehler möchten wir uns vielmals entschuldigen.
Gerne würden wir Herrn F. für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Gutschein in Höhe von 30,-€ ausstellen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
„Obwohl uns von der Firma john-crocket.de noch kein Serviceversprechen vorliegt, ist dieser Fall trotzdem ein sehr schönes Beispiel für eine kundenfreundliche Bearbeitung einer Verbraucherreklamation.“
Bekomme keine Rückerstattung über eine Vorauskasse für einen angeblich nicht mehr lieferbaren Anzug. Kann es sein, dass John Crocket bereits insolvent ist, einem Insolvenzverfahren unterliegt?