Verbraucherschutz.de bittet die Verbraucher uns mitzuteilen, welche Betrugsgefahr sie durch die Abkürzung der Jahreszahl 2020 auf nur „20“ sehen.
Eine Redakteurin bei RTL schrieb uns, dass es bereits Warnungen von Polizeibehörden gäbe, dass man die Jahreszahl 2020 nicht abkürzen solle auf „20“.
(Beispiel: 20.01.2020 nicht als 20.01.20 schreiben)
Durch Anhänge von zwei Ziffern an die „20“ können Betrüger viele verschiedene andere Jahreszahlen in der Zukunft oder Vergangenheit manipulieren.
Betrüger könnten so beispielsweise einen Vertrag, der ab dem 01.01.20 gültig ist so ändern, dass er zum Beispiel ab dem 01.01.2018 läuft.
Die Jahreszahl könne auch auf Quittungen, Gültigkeit von Gutscheinen oder Beginn eines Arbeits- oder Mietvertragsverhältnisses missbräuchlich geändert werden.
Fallen Ihnen noch andere Beispiele ein, wo Betrügern Tür und Tor geöffnet werden kann, wenn die Jahreszahl verkürzt wird?