„leider habe ich mein Geld von ab-in-den-urlaub immer noch nicht erhalten.Ist es rechtlich erlaubt, dass ich so lange hingehalten werde?“
Herr Tim S. schrieb uns:
Hallo,
ich war von 22.08.15 bis 29.08.15 in Fuerteventura und habe diese Reise bei Ab-in-den-Urlaub gebucht. Das ist meine Buchungsnummer:………..
Ich habe bisher kein Geld erhalten, trotz mehrmaligen Anrufen und geschriebenen E-Mails. Ich habe bereits in anderen Foren davon gelesen. Können Sie mir helfen, dass ich mein Geld wieder bekommen? Ist es legal, das Ab-in-den-Urlaub mit den Gutscheinen Werbung macht und Kunden lockt, sie dann aber nicht auszahlt?
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an ab-in-den-urlaub weiter und erhielt am 16.11. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen weitergegeben.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Am 2.12.15 schrieb uns Herr S.:
Hallo Frau Lauckenmann,
leider habe ich immernoch kein Geld von ab-in-den-Urlaub erhalten.
Können Sie mir mitteilen, wie der weitere Ablauf ist? Haben Sie Erfahrungswere bezüglich dieses Problems, wie lange es dauern wird bis ich mein Geld erhalten werde?
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage nochmals weiter und erhielt am 3.12. die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben die Buchhaltung gebeten, für eine zügige Auszahlung des
Gutscheines Sorge zu tragen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Von ab-in-den-urlaub erhielt Herr S. am 20.12. die nachstehende Zuschrift:
Sehr geehrter Herr S., wir können natürlich gut verstehen, dass Sie ungeduldig auf die Auszahlung Ihres Gutscheins warten, selbstverständlich werden Sie Ihre Gutschrift erhalten.Da Sie bereits im laufenden Auszahlungsprozess integriert sind, bitten wir Sie momentan, von weiteren Anfragen diesbezüglich abzusehen.Wir hoffen auch weiterhin, trotz dieses bedauerlichen Vorkommnisses, auf Ihre Reiselust mit www.ab-in-den-urlaub.de und bedanken uns sehr für Ihre Geduld. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an.Viele Grüße aus Leipzig UNISTER Travel Retail GmbH & Co. KGAmtsgericht Leipzig
Herr S. schrieb uns am 30.12.15:
Hallo Frau Laukenmann,
leider habe ich mein Geld immer noch nicht erhalten. Die Reaktion von ab-in-den-urlaub (siehe unten) finde ich sehr unverschämt. Der Abbuchungsprozess lässt sich innerhalb eines Werktags realisieren und der Rückbuchungsprozess soll mehrere Monate dauern, mit keiner konkreten Angabe WANN ich das Geld erhalten werde? Die unseriöse Antworten von ab in den Urlaub sind sehr anstrengend. Ist es rechtlich erlaubt, dass ich so lange hingehalten werde? Haben wir Verbraucher hier keinen Schadensanspruch?
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in 2016.
Viele Grüsse,
Tim S.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr S.
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen das Geld zukommen lassen sollte.