involatus.com: „Mit E-Mail wurde ich ca. zwei Wochen vor der Rückreise darüber informiert, dass ich über Düsseldorf umgeleitet werde, ohne Begründung.“
Frau M. S. schrieb uns am 4.8.18:
Sehr geehrte Damen und Herren
Über Involatus Carrier consulting gmbh habe ich vor geraumer Zeit namens und im Auftrag von K. S. Flugbillete von Zürich nach Antalya und zurück von Antalya nach Zürich gekauft, ohne Zwischenstopp. Ohne Zwischenstopp sind Flugbillete klar teurer. Mit E-Mail wurde ich ca. zwei Wochen vor der Rückreise darüber informiert, dass ich über Düsseldorf umgeleitet werde, ohne Begründung. Auf Anfrage hin bei der Involatus sowie dem Hinweis darauf, dass nach wie vor Billete für den von uns gewünschten Tag im Netz angeboten wird, wurde ich lediglich auf die AGB hingewiesen. Da mir das Ganze sehr merkwürdig erschien und die Flüge nach wie vor von Antalya nach Zürich für den besagten Tag, gleiche Zeit mit Onur Air angeboten wurde, habe ich im Internet recherchiert und habe mehrere negative Google-Rezensionen über die Involatus gefunden. Die meisten Beschwerdeführer beklagten sich über Umleitungen, ohne die Konsumenten über die Gründe aufzuklären. Meines Erachtens muss diese Handhabe der Involatus durch eine öffentliche Instanz geprüft werden. Konsumenten bezahlen für Billete ohne Zwischenstopps mehr als mit Zwischenstopps. Es kann nicht angehen, dass Reiseunternehmen Billete ohne Zwischenstopp anwerben, einkassieren und vor der Rückreise den Flug über eine andere Stadt umleiten, insbesondere dann nicht, wenn es keine plausiblen Gründe für Umleitungen gibt. Da ich im deutschen Recht nicht versiert bin und Wohnsitz in der Schweiz habe (somit lohnt sich ein Zivilverfahren gegen die Involatus nicht) möchte ich mich an Sie wenden und wissen, wie man hier gegen obengenannte Unternehmung im Sinne des Konsumentenschutzes vorgehen kann.
Bei Bedarf lasse ich Ihnen gerne die E-Mail-Korrespondenz mit der Involatus zukommen.
Ferner möchte ich Sie höflich darum bitten, nicht mit meinem Namen erwähnt zu werden.
Für Ihre geschätzten Bemühungen bedanke ich mich bestens im Voraus.
Freundliche Grüsse
Melda S.
Involatus Carrier Consulting GmbH * Düsselstrasse 18A * 41564 Kaarst
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 6.8.18 an involatus.com, Herrn Erkan Türkoral (Geschäftsführer) weiter, erhielt aber keine Antwort.
Es liegen bereits etliche Urteile gegen Involatus vor: die schleppende Erstattung hat keinen Bestand vor Gericht. Die (Abzocke-) Bearbeitungsgebühr ebenfalls nicht. Wer die Urteile ect. möchte: [email protected]
Ich wurde über Skyscanner an Involatus für eine Buchung geleitet. Mir würde die Option Stornoplus Versicherung zu 40 € angeboten. Bei Stornierung erhalte ich dann den Ticketbetrag zurück. Die Buchung erfolgte 13 Tage vor Reiseantritt. 8 Tage vor Reiseantritt musste ich den Flug stornieren. Jetzt erzählt mir Involatus: Die Versicherung, die Sie über unsere Homepage abgeschlossen haben, deckt lediglich Flugstornierungen bis 14 Tage vor Abflug ab. Die erhaltene Stornorechnung dazu ist kryptisch.
Hallo, das hört sich sehr sonderbar an, was Involatus da versucht Ihnen „anzudrehen“… falls Sie Klage einreichen wollen, oder weitere Infos wollen: involatusabzocke[at]gmx.de
Bei mir war oder besser ist es ähnlich. Kostenlose Umbuchung mitgebucht, wobei ich beim Buchungsvorgang nicht die geringste Ahnung hatte, das ich bei Involatus buche. Letztlich wollte ich den Abflugort umbuchen und musste erfahren, das ich dazu mein erstes Tiket stornieren soll, mir ein neues kaufen und das Geld für das erste Tiket bei einer Versicherung, bei der ich ohne es zu wissen, eine Versicherung abgeschlossen hatte, zurückfordern. Abzocke hoch drei, Involatus ist eine Gaunerfirma
Die sog. „Bearbeitungsgebühr“ ist nicht rechtmäßig (vgl. BGH I ZR 220/14). Auch der Umstand, dass die Erstattung 8-12 Wochen dauern soll, ist nicht rechtmäßig. Gem. Art. 8 EG VO 261/2004 muss die Erstattung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Wenn über Opodo gebucht wurde, ist es nicht zulässig, dass Involatus an Opodo überweist, sondern es muss direkt an den Fluggast erstattet werden (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2019 – 55 C 224/18)
Der einzige Ausweg ist, einen Anwalt einzuschalten und Kla
Noch eine Zusatzkomponente: haben im Januar 3 Flüge Stuttgart – Thessaloniki und zurück über OPODO gebucht. Rechnung von Involatus mit dem Hinweis, dass Zahlung über OPODO erfolgt. Ende April haben wir wegen der Lage selbst storniert. OPODO hat uns sofort an Involatus verwiesen. Involatus hat die Stornierung am 29.4. akzeptiert gegen 30,- EUR Gebühr/Person. Nach Mahnungen kam am 19.6. Mail von Involatus, dass Geld an OPODO zurück ist. OPODO stellt sich tot, Geld ist: bei WIRECARD!!!
Kann nur von Involatus abraten. Erstattung wollten die um Monate rauszögern (gem. Art. 8 EG VO 61/2004 muss innerhalb von 7 Tagen erstattet werden) dann noch eine unzulässige Bearbeitungsgebühr (30 EUR) berechnen. Die Bearbeitungsgebühr ist reine Abzocke und nicht zulässig !!
Habe Klage erhoben am AG Franfurt . Habe mir mein Geld zuzüglich Zinsen von Involatus wieder geholt……
Wer weitere Infos will, und sich sein Geld von Involatus holen möchte, gerne per Mail.
[email protected]
Selbst nach 9 Wochen ist von Involatus keinerlei Stornoentschädigung eingegangen, obwohl Involatus den Flug selbst storniert hatte. Da dies rechtlich fundiert ist – Die Fluggesellschaft muss nach einem Urteil (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13) auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen- bleibt nun nur Sammelklage und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Uwe Layer
Durch irgendeinen Fehler stimmte die Ticketausstellung nicht mit dem eingegebenen und gewünschten Buchungsdaten überein. Trotz sofortiger Rückmeldung telefonisch und per Mail und der bitte um Korrektur, bleibt die falsche Buchung in voller Höhe fällig. Somit handelt der Reiseanbieter zusätzlich gesetzeswidrig. Nämlich da ist geregelt, das ein Vertrag nach § 121 Abs. 1 BGB anfechtbar ist, wenn ein Irrtum vorliegt und man dies sofort mitteilt.