Freihandelsverträge und Investitionsschutzabkommen sollen den internationalen Handel erleichtern und fördern. Die neue Freiheit bringt jedoch nicht nur Erfreuliches mit sich: Immer mehr große Firmen verklagen ganze Staaten und fordern Milliardenbeträge, um für nicht eingefahrene Gewinne entschädigt zu werden.
Deutschlands Ausstieg aus der Atomenergie ist politisch wie gesellschaftlich gewollt. Bei den Energiekonzernen hält sich der Jubel allerdings in Grenzen – für sie bedeutet die Energiewende viel Aufwand, Kosten und Verluste. Schlau, wer sich da mit internationalem Recht auskennt. Die schwedische Firma Vattenfall hat Deutschland so mal eben auf fast vier Milliarden Euro verklagt – ganz einfach per Schiedsgericht. Der WDR berichtete über den Fall, bei dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein ganzer Staat unter Druck gesetzt wird, weil dem Konzern ein neues Gesetz nicht passt.
Möglich machte dieses Vorgehen Vattenfalls eines der zahlreichen Investitionsschutzabkommen, die Deutschland mit verschiedenen Ländern – darunter auch Schweden – geschlossen hat. Eigentlich sollen die Abkommen ausländische und umgekehrt natürlich auch deutsche Investoren im Ausland vor unverschuldeten Gewinneinbußen schützen. Investiert beispielsweise ein deutscher Unternehmer in Deutschland, kann es auch hier passieren, dass seine Investition durch staatlich veranlasste Veränderungen des Marktes wertlos wird. Diese Veränderungen vorauszusehen, ist schon im eigenen Land eine ständige Herausforderung. Wenn der deutsche Unternehmer sein Geld jetzt jedoch nicht mehr in der Heimat anlegen will, sondern in einen ausländischen Markt investiert, so kann er die rechtlichen Rahmenbedingungen unmöglich vollständig erfassen. Da somit das Risiko von Verlusten durch unvorhersehbare staatliche Eingriffe um ein Vielfaches steigt, besteht durch ein vorhandenes Investitionsschutzabkommen ein Recht auf Schadenersatz.
Viele dieser Verträge enthalten sogenannte Schiedsklauseln. Der Einfachheit halber müssen betroffene Unternehmen nicht den normalen Rechtsweg nehmen, um ihren Anspruch geltend zu machen, sondern können ein Schiedsgericht einberufen. Ein solches Schiedsverfahren ist privat, findet also nur zwischen den jeweiligen Parteien statt. Die Öffentlichkeit erfährt höchstens das Ergebnis des Verfahrens. Diese einfache und schnelle Möglichkeit, Schadenersatz zu erfahren, machen sich immer mehr Großkonzerne zu Nutze und klagen, sobald ihnen ein neues Gesetz nicht passt. Laut UNCTAD, der UNO-Organisation für Handel und Entwicklung, ist die Zahl der Schiedsverfahren in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Allein im Jahr 2012 wurden 62 Verfahren neu eröffnet – in den Jahren 1989 bis 1996 zählte Unctad insgesamt gerade einmal 38 Verfahren.
Das Problem an den Schiedsgerichten ist vor allem die Erfolgsquote: 70% der Verfahren enden zugunsten der Kläger oder mit einem Vergleich. Durch den Hinterzimmer-Charakter der Gerichte können auch die Parlamente, deren Staaten zu Zahlungen gezwungen werden, nicht eingreifen. Und die Forderungen gehen nicht selten in die Milliarden: Erst vor Kurzem hat zum Beispiel Philip Morris – ein Tabakunternehmen aus den USA – Australien auf mehrere Milliarden Dollar verklagt, weil Zigarettenpackungen dort ab sofort mit Warnhinweisen versehen werden sollen. Dies schade dem Umsatz, argumentiert der Konzern, und darf klagen, weil er seinen Hauptsitz in der Schweiz und diese ein Schutzabkommen mit Australien hat.
Mithilfe der Schiedsklauseln behindern Großunternehmen immer öfter politische Kurswechsel. Sie schaden damit nicht nur den Staaten, die horrende Summen zahlen müssen, welche sie sonst vielleicht für sinnvollere Investitionen hätten nutzen können. Wenn Konzerne gegen Gesetze klagen, die für mehr Transparenz und bessere Informationen sorgen würden und den Verbrauchern, also ihren Kunden zugutekämen, so stehen sie damit vor allem dem Verbraucherschutz und letztlich sich selbst im Weg.
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