Insolvenz der Immoneo GmbH und die Folgen für geschädigte Anleger
Interview mit Dr. Tamara Knöpfel
Dr. Tamara Knöpfel ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht. Der Businesstalk am Kudamm hat mit ihr über die Insolvenz der Immoneo GmbH und die Folgen für geschädigte Anleger gesprochen.
Businesstalk: Die Immoneo GmbH aus Berlin hat Anlegern Investments in Immobilien mit sehr hohen Zinsversprechen verkauft. Waren die Angebote seriös?
Dr. Tamara Knöpfel: Es ging darum, dass Darlehen eingesammelt wurden. Laut meiner klagenden Mandantin war das Geschäft nicht seriös. Ob das allgemeingültig ist, kann ich nicht sagen.
Businesstalk: Wie hoch waren die Zinsversprechen?
Dr. Tamara Knöpfel: Im Fall von meiner Mandantin waren es 5,5%.
Businesstalk: Die Bafin hat die Rückabwicklung der Darlehen der Immoneo angeordnet. Was waren hierfür die Gründe?
Dr. Tamara Knöpfel: Ich gehe davon aus, dass die BaFin eine Einstellungsverfügung erlassen hat. Die BaFin hat sich mir gegenüber allerdings diesbezüglich nicht geäußert – sie hat sich auf ihre Verschwiegenheitsverpflichtung berufen. Ich habe den Fall angezeigt. Tatsache ist aber, dass die Immoneo GmbH keine Erlaubnis von der Bafin zum Betreiben des Einlagengeschäfts hat. Das Einlagengeschäft ist die Annahme von unbedingt rückzahlbaren Kundengeldern.
Businesstalk: Die Gesellschaft hat mittlerweile Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das jetzt für die Anleger?
Dr. Tamara Knöpfel: Es war so, dass zunächst die Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet worden ist. Dieser hat jetzt vorläufig bestritten, was bedeutet, dass man quasi zur Tabelle klagen muss, oder aber gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer selbst klagen müsste.
Businesstalk: Der Geschäftsführer Dragan Silic soll die Darlehen mit seiner persönlichen Bürgschaft abgesichert haben. Werden die Anleger jetzt aus seinem Privatvermögen entschädigt?
Dr. Tamara Knöpfel: Gegen ihn direkt gab es zwar ein Klageverfahren aus der Bürgschaft, doch dieser lehnte die Forderungen ab. Seiner Meinung nach stimme die Bürgschaftserklärung nicht mit der erforderlichen Schriftform überein. Darüber lässt sich allerdings streiten: Letztendlich bürgt der Geschäftsführer persönlich mit seiner Unterschrift. Darüber hinaus beschloss der BGH, dass es treuwidrig sein kann, wenn sich der Gesellschafter/Geschäftsführer auf die Formunwirksamkeit beruft, wenn er auf der anderen Seite diese Geschäfte abgeschlossen hat und die anderen im Glauben gelassen hat, hier eine Bürgschaft abzugeben.
Businesstalk: Was bedeutet die Weigerung des Insolvenzverwalters?
Dr. Tamara Knöpfel: Dazu müsste erst einmal der Insolvenzverwalter befragt werden, was er und warum letztendlich genau bestritten hat. Als Zweites hätte man hier die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zu verklagen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn eine entsprechende Masse da ist.
Businesstalk: Was können die geschädigten Anleger jetzt noch tun, um ihr Geld zurückzubekommen?
Dr. Tamara Knöpfel: Man sollte als erstes den Geschäftsführer Dragan Silic aus der Bürgschaft direkt in Anspruch nehmen. Falls dies scheitern sollte, kann man immer noch im zweiten Schritt zur Tabelle klagen. Der Nachteil hier ist, dass es von der klagenden Masse abhängig ist, welche Abschlagszahlung die Anleger am Ende des Prozesses zurückbekommen.
Businesstalk: Wie würde das aussehen, mit der Tabelle?
Dr. Tamara Knöpfel: Da wird dann im Prinzip der Insolvenzverwalter verklagt auf Feststellung zur Forderung der Tabelle. Der Nachteil dabei ist, dass man nur eine Quote herausbekommt. Je nachdem, wieviel in der Masse ist, mal mehr oder auch weniger. Es kommt auch darauf an, wie die Bürgschaft gestrickt ist.
Businesstalk: Und könnte man schon absehen, wenn es zum Verfahren kommt, bis wann dieses dann abgeschlossen ist?
Dr. Tamara Knöpfel: Nein. Ich habe Mitte Februar die mündliche Verhandlung meiner Mandantin, da geht es dann direkt gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer und da werde ich mir dann anhören, was das Gericht letztendlich zu sagen hat und ob mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
Businesstalk: Vielen Dank und viel Erfolg.
Eintrag für Immoneo vom 15.10.2021 im Registerportal:
HRB 119249 B: Immoneo GmbH, Berlin, Brotteroder Straße 3, 12249 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.