Den Urlaubern müssen künftig von Anfang an Inklusiv-Preise für die Buchung von Ferienunterkünften vorgelegt werden. In den Angeboten müssen im ausgeschriebenen Preis zwingend die Nebenkosten wie die Endreinigung enthalten sein, so entschied das OLG in Schleswig-Holstein (AK 6U27/12). Grundsätzlich ist der Endpreis inkl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben, so das Gericht. Bei Angeboten im Internet reicht es nicht aus, in einer Tabelle Preise für eine Ferienunterkunft einzustellen und erst am Ende der Werbung Kosten für die „Nebengeräusche“ aufzulisten. Dies genügt nicht den Anforderungen der „Preisangabenverordnung“, so die Richter in ihrer Begründung. Vorausgegangen war hier eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.