Endlich müssen Inkassounternehmen eindeutig erklären für welches Unternehmen es tätig ist. Das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sorgt im Inkassowesen zukünftig für mehr Transparenz.
Wir hoffen alle, dass der Bundesrat der Änderung zustimmt. Auf der Sitzung vom 20.09.2013 steht es auf der Tagesordnung. Wenn der Bundesrat keinen Einspruch erhebt, kann die Neuregelung im Oktober in Kraft treten.
In der Pressemitteilung vom 27.06.2013 teilt das Bundesministerium für Justiz mit:
Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben:
Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen und Betriebe ohne Registrierung schließen. Das schützt nicht nur den Verbraucher, sondern stärkt auch die in der großen Mehrheit seriös arbeitenden Inkassounternehmen. Durch eine gesetzliche Regelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten der Inkassounternehmen erhalten Verbraucher Klarheit darüber, welche Kosten und Auslagen ein Gläubiger von ihnen als Schaden ersetzt verlangen kann.
Von nun an sieht jeder Schuldner sofort, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Durch eine gesetzliche Regelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten der Inkassounternehmen werden Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt, überzogene Inkassokosten zu zahlen. Derzeit gibt es keine klare Regelung, bis zu welcher Höhe Inkassokosten geltend gemacht werden können. Künftig sind Inkassokosten nur noch bis zu dem Betrag erstattungsfähig, den ein Rechtsanwalt für eine entsprechende Tätigkeit höchstens verlangen kann. Eine Verordnungsermächtigung ermöglicht, zusätzlich Höchstsätze für bestimmte Inkassotätigkeiten wie das erste Mahnschreiben oder das Mengeninkasso festzusetzen. Faire, am Umfang der Inkassotätigkeit orientierte Höchstsätze nehmen unseriösen Geschäftemachern den Anreiz.
Die Inkassobranche unterliegt künftig zudem einer effektiveren und strengeren Aufsicht. Schon heute benötigen Inkassounternehmen eine Registrierung. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, sollen die Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung erweitert werden. Aufsichtsmaßnahmen unterhalb des Widerrufs der Registrierung, wie etwa die Möglichkeit, den Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise zu untersagen, verbessern die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Betriebe ohne Registrierung können geschlossen werden. Neue Bußgeldtatbestände und die Anhebung des Höchstsatzes von 5.000 auf 50.000 Euro stärken die Sanktionsmöglichkeiten gegen unseriöse Unternehmen im In- und Ausland.
Was für ein hilfreicher Artikel zum Thema Inkassounternehmen! Das ist alles echt gut zu wissen. Die Informationen werde ich mir zu Herzen nehmen für die Zukunft. weisskopf-inkasso.de/
Ja bei mir ist das das gleiche, nur bei REWE.
Habe heute am 17.11.2016 von CCS Inkasso eine Förderung von 78,28 € erhalten.
(Ich muss das bis 1 Woche Überweisen!)
Es war eine Summe von 15,48 Euro offen vom 29.10. 2016 7.58 Uhr.
Bis zum 31.10.2016 War ich noch bei der Postbank und ab 01.10. 2016 bei der 1822direk (BANKWECHSEL mit UmZugService).
Muss ich das an Inkasso bezahlen, ist es mein Verschulden?
Über 300% mehr?
Oder zahl das noch Postbank?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Der SIRIUS-Inkasso will für 91,11 Euro Hauptforderung (Internet-Versicherung) wollen nun 482,– Euro inkl. angeblicher Nebenkosten. Eine Kontopfändung hat bereits stattgefunden. Aufgrund § 850 k (Pfändungsschutzkonto) bezahlt die Bank jedoch nicht.
Das Problem ist, ich schulde der Bank noch 3.500 Euro (Dispo, als ich noch arbeiten ging), jetzt habe ich eine VEM-Rente, kann Ratenzahlung nur genehmigen wenn Pfändung ruhig gestellt oder ausgesetzt wird. Will Inkasso-dienst jedoch nicht.
Was ist aus dem Fall geworden…
Habe ab 09.06.2015 von CCS Inkasso eine Förderung von 87.54 erhalten. Es war eine Summe von 25.64 Euro offen vom 29.05.15 ,11:36 Uhr .Bis zum 31.05.15 War ich noch bei der Volksbank und ab 01.06.2015 bei der Spardabank. (BANKWECHSEL). Muss ich das an Inkasso bezahlen ist es mein Verschulden? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Habe vom CCS Inkasso eine Forderung von 85,70 Euro erhalten. Angeblich vom Netto-Discounter beauftragt, weil eine Summe von 23,80 Euro beim Kauf mit ec-Karte bei meiner Bank nicht eingezogen werden konnte. Ursache war ein Bankwechsel. Habe Netto gegenüber erklärt, dass ich meine Schuld umgehend begleichen werde, wenn man mir die Kontodaten mittteilt. Dem Inkassounternehmen habe ich erklärt, dass ich den überhöhten Betrag nicht zahlen werde. Was ist rechtens?