Uns erreichen immer wieder Anfragen von Verbrauchern, im Besonderen zu flyTAP Air Portugal, dass sie nach einem verspäten oder annullierten Flug nicht die ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Fluggesellschaften sind nach EU-Recht dazu verpflichtet einem Reisenden im Falle einer Verspätung von mehr als drei Stunden je nach Entfernung eine Entschädigung zwischen 250,00 € und 600,00 € zu zahlen. Das gleiche gilt auch für annullierte Flüge. Es kommt leider sehr häufig vor, dass Fluggesellschaften diese gesetzliche Pflicht nicht erfüllen und die Auszahlung verweigern oder auf Anfragen von Betroffenen nicht reagieren.
In letzter Zeit erreichten uns insbesondere vielen Anfragen in Bezug auf TAP Portugal. Es ist immer das gleiche Muster erkennbar: Die Verbraucher schreiben TAP an und erhalten als Antwort lediglich eine Bearbeitungsnummer mit der Mitteilung, dass die Angelegenheit bearbeitet wird. Eine weitere Reaktion erfolgt jedoch nicht.
Wir empfehlen den Verbrauchern dann einen Anwalt einzuschalten, der ihre Rechte durchsetzt.
So hat z.B. unser Reiserechtsanwalt Vincent Aydin in den letzten Monaten eine Vielzahl von Verfahren gegen TAP gewonnen. Durch eine Klage wird TAP gezwungen zu reagieren und kann sich nicht mehr “Taub” stellen. Als Verbraucher muss man im Klageverfahren zwar bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten in Vorleistung gehen, erhält sein Geld aber im Falle des Erfolgs in voller Höhe zurück.
Sollten auch Sie ein Problem mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben, können Sie sich gern für eine kostenfreie Ersteinschätzung an unseren Partneranwalt für Reiserecht wenden. Natürlich können Sie sie auch bei allen anderen reiserechtlichen Problemen an unseren Partneranwalt für Reiserecht wenden.
Herrn Rechtsanwalt Aydin erreichen Sie wie folgt:
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 / 69533096
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