Die Zurich Versicherung ließ uns am 2.10.19 weitere Informationen zur Insolvenz von Thomas Cook zukommen:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
zur Insolvenz von Thomas Cook GmbH in Deutschland geben wir Ihnen gerne weitere Informationen – auch als Erstinformation für Kunden, die sich direkt an Sie wenden.
Unser Fokus liegt in der aktuellen Situation darauf, Reisende optimal zu unterstützen. Daher sicherte Zurich bereits am 25.9. im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Urlaubsort. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Um die Situation vor Ort weiter zu beruhigen, hat sich Zurich zudem entschieden am 27.09 bereits einen Abschlag i.H.v. 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel anwesende Gäste an die Hotels anzuweisen. Bis zum 2.10.2019 konnte Zurich damit sehr erfolgreich 129.000 von ehemals 140.000 Reisenden wieder nach Deutschland zurückführen. Zurich wird die Rückholungen in jedem Fall sichern.
Zur Haftung des Kundengeldabsicherers:
Der Gesetzgeber sieht vor (§651r BGB), die Haftung für den Kundengeldabsicherer (Versicherer) auf maximal 110 Millionen Euro zu begrenzen, gleichzeitig hat Thomas Cook Deutschland die Reisen nur bei einem Versicherer mit bis 110 Millionen Euro abgesichert, was dazu führt, dass die Schadensumme nun den von Thomas Cook eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt.
Da die von Thomas Cook eingekaufte Deckung nicht ausreicht, um den Schaden zu decken, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Erstattungsbetrag quotiert wird. Die Quote kann derzeit noch nicht ermittelt werden, da der Großteil der Ansprüche noch nicht bei KAERA-AG.de angemeldet wurden.
Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG beauftragt. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.
Technische Schwierigkeiten, die kurzfristig in der Abwicklungsstelle aufgrund der Vielzahl von Anrufen und online Zugriffen auftreten können, werden durch die KAERA AG schnellstmöglich behoben.
Wir haben eine ähnliche Antwort von KAERA bekommen. Es erfolgt derzeit keine Erstattung und später wird nur eine (geringe) Quote angekündigt. Das Geld der Versicherung reicht also nicht. Sehr interessant ist übrigens, dass die 110 Mio € Verischerungssumme seit 1994 fast gleich ist. Für uns ist das ein Fall einer Staatshaftung. Mehr Infos hier:
https://kanzlei-hufschmid.de/fragebogen-thomas-cook
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt
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