Bis zum 25.4.2013 wird noch verhandelt, bis dahin könnte es noch weiter zu Warnstreiks kommen. Daher kann es passieren, dass an vielen Orten der Briefträger nicht kommen wird. Gerade in den Verteilerzentren wurde die Arbeit niedergelegt. Besonders betroffen waren/sind Baden-Würtemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Hessen.
Was heißt das für den Verbraucher? Kann die Post haftbar gemacht werden? Nein! Ein Poststreik zählt nicht als Entschuldigung, wenn zum Beispiel die Kündigung eines Vertrags somit verspätet eingeht. Kunden dürfen also nicht der Post die Schuld geben, wenn sie aufgrund eines Streiks eine Frist verpassen. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie auch fristgerecht eingegangen ist.
Der Verbraucher kann dann nur hoffen, dass eine Firma sich kulant zeigt und die Kündigung trotzdem annimmt. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben Kunden aber generell nicht.
Um eventuellen Schwierigkeiten vorzubeugen empfiehlt es sich, eine Kündigung, eine wichtige Terminangelegenheit o.ä. vorab per Fax zu versenden und die Sendebestätigung auszudrucken. (Sofern nicht per Gesetz oder in den AGB’s eine Schriftform für die Kündigung vorgeschrieben ist).
Die Post hat für ihre Kunden eine Telefonnummer (0228 – 76 36 76 50) freigeschaltet, unter der sie sich werktags zwischen 07.00 und 20.00 Uhr informieren können, ob die betreffende Brief- oder Paketsendungen am Aufgabe- oder Zielort von einem Warnstreik betroffen ist.
Ich finde es ein Unding, dass die Post seit 09.06,2015 keine Post mehr bei uns zustellt. Mein Mann und ich warten auf unsere Reiseunterlagen, Brillen die zugesanst werden sollten
und diverse andere wichtige Unterlagen.