Verbraucherschutz.de erhält täglich ca. 150 Anfragen per Mail von Verbrauchern, die Probleme mit Firmen haben, die anscheinend kein Interesse haben, das Anliegen ihres Kunden ernst zunehmen und zu bearbeiten. Dabei geht es um Firmen aus allen Branchen.
Mit allen diesen Firmen setzt sich Verbraucherschutz.de aufgrund einer vorliegenden Beschwerde mit dem Vorstand oder Geschäftsführer in Verbindung und erreicht zu 90 % eine zufriedenstellende Lösung für den Verbraucher.
Es gibt daher Hunderte von Verbrauchern, die sich herzlichst bei Verbraucherschutz.de bedankten, weil ihr Problem nur durch das Einwirken von Verbraucherschutz.de gelöst wurde.
Sie erhielten entweder ihr Geld zurück, strittige Verträge wurden gelöst und die Firmen entschuldigten sich für den entstandenen Ärger oft genug mit einer kulanten Gutschrift.
Bedingt durch die Vielzahl der Beschwerden von Verbrauchern über Firmen, die dem Anspruch nach Kundenfreundlichkeit in keiner Weise nachkommen, war für Verbraucherschutz.de die logische Konsequenz, Unternehmen zu finden, die genau diesem Anspruch vorbildlich gerecht werden.
Bekräftigt wurde diese Idee durch viele Zuschriften von Verbrauchern, die uns nach glaubwürdigen und kundenorientierten Firmen aus allen Branchen fragten.
Verbraucherschutz.de begann daher. kundenfreundliche Firmen aus allen Branchen zu suchen und hat bisher 150 Firmen gefunden, die den Anforderungen des VBS Verbraucherschutz e.V. gerecht wurden und das Empfehlungszeichen von Verbraucherschutz.de erhielten.
Die Verbraucherzentrale ist allerdings der Meinung, dass das Empfehlungszeichen einem amtlichen Prüfsiegel ähnelt und legte Klage gegen die Verwendung des Empfehlungszeichens vom Verbraucherschutz.de ein.
Das Landgericht in Lüneburg hat mit seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 4 O 177/11 am 13.03.12 die Klage abgewiesen.
Der Richter am Landgericht Lüneburg erklärte in seinem Urteil „dass die Verbraucher bei einer ausgesprochenen „Empfehlung“ nicht davon ausgehen, dass VBS Verbraucherschutz e.V. ein besonderes Prüfungsverfahren verwendet, und die Verbraucher erkennen würden, dass es sich nicht um ein amtliches Prüfsiegel handelt.“
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