„Welche Möglichkeiten habe ich noch um das Geschäftsgebaren von ab- in- den- urlaub publik zu machen, damit nicht noch mehr Leute auf diese Betrügereien hereinfallen?“
Frau Petra E. schrieb uns:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich warte bereits seit fast 3 Monaten auf die Erstattung des 100 EUR Gutschein von ab-in-den-Urlaub. Auf Mails wird nicht reagiert bzw. wird seit jetzt die Anfrage abgewiesen mit dem Hinweis, dass diese auf dem gewählten Kontaktweg nicht bearbeitet werden kann. Die Adresse habe ich 5 Minuten vorher von a-i-d-U. bekommen.
Viele Grüße
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage an ab-in-den-urlaub weiter und erhielt am 1.12.15 die nachstehende Antwort:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
wir haben die Buchhaltung gebeten für eine zügige Rückzahlung Sorge zu tragen.
Frau E. schrieb uns am 30.1.16:
Sehr geehrte Frau Lauckmann,
leider habe ich auch von Ihnen bis heute auf meine Anfrage vom 22.Dezember keine Antwort erhalten. Welche Möglichkeiten habe ich noch um das Geschäftsgebaren von ab- in- den- urlaub publik zu machen, damit nicht noch mehr Leute auf diese Betrügereien hereinfallen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
P.E.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau E.,
wir hatten uns im Juli mit Unister in Verbindung gesetzt und auf die vielen Anfragen bezüglich der Gutscheine hingewiesen.
Unister hatte daraufhin für unsere Anfragen eine extra Emailadresse eingerichtet, an die wir unsere Anfragen weiterleiteten und auch umgehend eine Antwort erhielten.
Aus uns völlig unerklärlichen Gründen beantwortet beantwortet ab-in-den-urlaub unsere Anfragen seit Anfang Dezember nicht mehr und der neue Pressesprecher ist auch telefonisch nicht erreichbar, ruft auch nicht zurück.
Wir haben Ihre Anfrage weiter geleitet, aber ich habe schon sehr viele Anfragen wie die Ihrige auch schon zum zweiten Mal an Unister geschickt, ohne Reaktion.
Da wir keine Anwälte beschäftigen, und auch keine Rechtsauskünfte erteilen, muss ich Sie in dem Fall leider bitten, einen Anwalt zu kontaktieren.
Wir haben mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der sich auch dem Reiserecht gewidmet hat.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens wenden Sie sich bitte unbedingt einfach und unverbindlich an [email protected] oder rufen Sie an unter 030 52 68 72 38.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Ich bitte jetzt alle betroffenen Verbraucher, die uns anschreiben, und auch die jetzigen offenen 80 Vorgänge sich an diesen Anwalt zu wenden, damit hier so etwas wie eine „Sammelklage“ vorbereitet werden kann, und so hoffentlich alle betroffenen Verbraucher ihr Geld bekommen.
Wir haben ja schon sehr, sehr viele Artikel veröffentlicht und werden auch diesen Vorgang veröffentlichen.
Bitte informieren Sie mich unbedingt, wenn Unister Ihnen eine Antwort zukommen lassen sollte.
Frau E. schrieb uns am 14.2.16:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
Unister hat nun doch noch gezahlt, nachdem ich eine Anfrage an den Rechtsanwalt in Kopie dorthin weitergeleitet habe.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Petra E.
die Masche mit Unister (a-i-d-u.de / fluege.de) ist doch ein alter Hut; seit Jahren. Ist mir schleierhaft das dort überhaupt noch Umsatz gemacht wird; „Werbepromis“ hin oder her, die sind auch nur käuflich.
Hallo an alle,
habe unzählige Anrufe und Mails an Ab in den Urlaub geschrieben.
Ich bat um eine Beschwerdestelle in der Firma. Die Mitarbeiter sagen, daß man sich nicht beschweren kann. Es geht nur über die Kontaktmöglichkeit im Login. Habe ich zweimal gemacht. Keine Antwort.
Warte seit 5 (fünf) Monaten auf meinen Gutschein!!
Beste Grüße
Gutschein Geschädigter
Hallo wir sind auch betroffen von einen nicht eingeloesten Gutschein. Es wurde zwar zweimal versprochen aber leider nicht eingehalten.
Unsere Reise war im September 2015. Wir werden nicht mehr bei diesem Veranstalter buchen.