„Nun ja ich sitze nun da, fühle mich von ab-in-den-urlaub unter aller Sau behandelt, habe einen Tag am Computer und Telefon verbracht ( wie meine Mutter auch), um nichts zu erreichen“
Herr Eike W. schrieb uns am 20.4.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr verärgert über die Art und Weise mit der man mir bei „ab-in-den-Urlaub“ begegnet. Ich habe über die Suchmaske eingegeben 2 Personen, Teneriffa, all-inclusiv, im Oktober und darum geht es eigentlich Einzelzimmer. Der Urlaub soll mit meiner Mutter stattfinden, ein Weihnachtsgeschenk und unser erster gemeinsamer Urlaub. 2 Zimmer müssen her. Nach der vorherigen Auswahl „Einzelzimmer“ habe ich ein Hotel meiner Wahl gefunden das „Allsun“ und mit der Buchung weitergemacht. Plötzlich hieß es Doppelzimmer, allerdings immer ohne Anzahl. Da ich so etwas ähnliches schon hatte und letztendlich die Art der Unterbringung Doppelzimmer wurden, allerdings 2, wollte ich die Rechnung abwarten. In dieser stand nun allerdings in der Tat, 2 Personen 1 DZ. Daher bemühte ich mich am Telefon diesen Vorfall zu klären. Der erste Versuch war an Dienstleistung und Service, nicht nur nicht mehr zu unterbieten, sondern sollte alleine der Ton der dort angeschlagen wurde, bei einem Unternehmen, welches Erholung und Spaß vermarktet, Grund für eine Kündigung bestehender Verträge sein.
Nun gut jeder hat mal einen schlechten Tag. Inzwischen probierten meine Mutter und ich es synchron. Mit wenig Erfolg allerdings. immer wieder wurden wir abgewiegelt:
„Wir sollten uns auf Stornogebühren gefasst machen“, „Umbuchung ist nicht möglich“, „eine Aufstockung auf zwei Zimmer ist nicht möglich“.
Die 3 Hinweise währen des Buchungsvorganges von der dann eine Mitarbeiterin sprach, dass die Buchung mehrerer Zimmer nicht online möglich sei, dies aber auch angezeigt wurde, kann ich zumindest nicht in meiner Erinnerung finden. Es sollte doch aber wenn hinter nichts mehr geändert werden kann, egal ob wegen Nicht-Willens oder aus Strukturgründen, in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden. In Form eines Buttons, Pop-ups oder oder.
Nun ja ich sitze nun da, fühle mich unter aller Sau behandelt, habe einen Tag am Computer und Telefon verbracht ( wie meine Mutter auch), um nichts zu erreichen, und weiter eine Reise zu haben, welche so für uns beiden schlicht nicht in Frage kommt. Es ist mir schleierhaft, wie Stornogebühren anfallen, wenn der Kunde innerhalb von weniger als 24Std eine Buchung versucht zu stornieren, umbuchen, etc.
Die Reise findet im Oktober statt und hätte die Suchmaske funktioniert, hätte der Veranstalter sicher nicht über ein paar Cent kosten, für einige automatische Emails.
Ich bin selber seit 12 Jahren Gastronom und wenn ich dann sehe wie in diesem Fall meine Branche beschmutzt wird, dann wird mir schlecht.
Ich sollte mich als Gast/Kunde auf eine Suchmaske im Jahr 2017 halbwegs verlassen können, es sollte deutlicher auf Dinge, wie “ kann online nicht gebucht werden“ hingewiesen werden.
Es fühlt sich relativ bescheiden an, was da mit „ab-in-den-urlaub“.de und alltours gerade passiert. Selbst wenn Hinweise etc gegeben sein sollten, kann beim Buchen einer Reise immer etwas schiefgehen. Wie wäre denn dann ein Kundenservice, der nicht nur auf Stornogebühren verweist sondern ggf sogar versucht zu helfen? wir reden von einer Reise in einem halben Jahr?! Für viele Menschen ist der Jahresurlaub nicht nur ein großer finanzieller Posten, sondern auch eine der größten Freuden, etwas auf das man sich lange im Voraus freut.
Da möchte man sich nicht fühlen, als hätte man gerade ne Kaffeefahrt im Internet gebucht!
Mit freundlichen Grüßen
Eike W.
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrter Herr W.
ab-in-den-urlaub beantwortet unsere Anfragen nicht..
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: [email protected]
Wir haben den Vorgang ohne Nennung Ihres Namens veröffentlicht.
Ich hatte eine Pauschalr. nach Malta vom 20.11.-28.11.17 gebucht.
Dann am 16.11.17 kam Mahnung zur Zahlung unserer Reisekosten.
Ich rief am 18.11.17 an! Antwort: Wäre ein Systemfehler gewesen alles okey.
Von wegen, am Flughafenschalter: Flug wurde von denen am 16.11.17 storniert. Wenn wir fliegen wollen 100€ Checkin Geb. Wir zahlten. Und seither immer neue Gründe weshalb wir Schuld hätten, da ich jedes Mal belegen konnte, dass kein Fehler meinerseits. Die wollen nicht erstatten!
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