Am 04.06.13 schrieb uns Kerstin D.:Am 19. Februar 2013 habe ich über besagten Online-Shop ein Tablet (Samsung Galaxy Note 10.1 Wifi/3G 16 GB weiß (GT-N8000ZWAXEF)) zum Preis von 486,78 EUR bestellt (Bestellung Nr. 14970) und am selben Tag per Vorkasse bestellt.Der korrekte Zahlungseingang wurde seitens Maas International GmbH am 21. Februar 2013 per email bestätigt und die Lieferzeit mit 3-7 Werktagen angegeben.
Am 25.02. erhielt ich die Nachricht von Maas International GmbH, dass sich die Lieferung etwas verzögern würde, abgesendet von Manuela Richter, Team i-cases.Noch am selben Tag antwortete ich mit folgender email:„[…]In Ihrem Online-Shop geben Sie für dieses Produkt nach wie vor eine Lieferzeit von 3-7 Werktagen an.
Dies war auch der Grund, weshalb ich mich für Ihr Angebot entschieden habe.Sollte die Lieferung bis Ende dieser Woche nicht möglich sein, storniere ich den Kauf und bitte sie, mir umgehend den Betrag in Höhe von 486,78 EUR zurück zu zahlen.[…]“
Als ich daraufhin nichts mehr von dieser Firma hörte, habe ich am 28.02.2013 einen Widerruf geschickt, vorab per email und auf dem Postweg per Einschreiben mit der Aufforderung, mir den gezahlten Betrag in Höhe von 486,78 EUR unverzüglich auf mein Konto zurück zu überweisen.
Die Sendungsverfolgung ergab, dass mein Einschreiben mit dem Widerruf am 01.03.2013 eingegangen und von Sybille Maas angenommen wurde.Da ich weiterhin keine Rückmeldung dieser Firma erhielt, habe ich am 05.03.2013 erneut eine email geschickt mit der Aufforderung, unverzüglich mein Geld zurückzuzahlen und der Ankündigung rechtliche Schritte einzuleiten, sollte bis zum 08.03.2013 kein Zahlungseingang erfolgt sein.
Daraufhin erhielt ich noch am 05.03.2013 eine email von [email protected] mit Verweis auf deren AGB, die besagen: […]“Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.[…]“.
Durch den am 28.02.2013 abgesendeten Widerruf begann die Frist von 30 Tagen zu laufen, die somit am 31.03.2013, mithin einem Sonntag endete. Folglich befindet sich die Maas International GmbH seit dem 01.04.2013 in Verzug.
Nach einigen weiteren Erinnerungen und keiner Rückmeldung sendete ich am 15.04.2013 eine erste Mahnung per email.Da sich auch hierauf niemand meldete, übergab ich die Angelegenheit an einen Anwalt, der am 29.04.2013 ein Schreiben mit Zahlungsaufforderung an Maas International GmbH versendete.Als Zahlungsfrist wurde der 13.05.2013 angegeben.Als auch hierauf wieder keine Reaktion erfolgte, beantragte mein Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid, der am 14.05.2013 an Maas International GmbH versendet wurde.Am 31.05.2013 erhielt mein Anwalt Post vom Amtsgericht. Der Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden, weil die Firma laut Post ”unbekannt verzogen” sei.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 10.06.13 um 10:57 Uhr an i-cases.de weiter, erhielt aber keine Antwort.
Und wie ging es bis jetzt weiter?