I-Cases antwortet nicht mehr
Verbraucherschutz.de möchte auf diesem Wege allen Verbrauchern mitteilen, dass alle Zuschriften, die uns erreichten an I-Cases weiter geleitet wurden.
Da wir seit Anfang September keine Antworten mehr von I-Cases erhalten haben, möchten wir die Verbraucher, die uns seit Anfang September angeschrieben hatten, bitten uns mitzuteilen, ob sie inzwischen ihr Geld zurück erhalten haben.
Bitte schreiben Sie an [email protected]
Anfang Februar 2013 erhielt Verbraucherschutz.de die ersten Beschwerden von Verbrauchern, die von I-Cases weder Ihre Ware, noch ihr Geld zurück erhalten hatten.
Alle Beschwerden wurden I-Cases weiter geleitet und wir baten um eine Stellungnahme.
I-Cases beantwortete seinerzeit die Anfragen umgehend, und die Kunden erhielten auf diesem Wege ihre Ware oder, in den meisten Fällen, ihr Geld zurück.
Bis Anfang Juli 2013 veröffentlichte Verbraucherschutz.de allein 53 Artikel über diese Vorgänge mit I-Cases.
Als die Zuschriften mit Beschwerden massiv zunahmen, setzte sich Verbraucherschutz.de mit Herrn Maas in Verbindung.
Herr Maas zeigte sich über einen Zeitraum von zwei Monaten ausgesprochen kooperativ. Er teilte uns mit, dass die angegebene Regellieferzeit von 3-10 Tagen der Ware nicht eingehalten werden kann, wenn es sich um Sonderaktionen und Rabattaktionen handelt, weil diese Ware nachbestellt werden müsse, die Verbraucher dies aber in den AGB’s nachlesen könnten.
Ein Blick in die AGB’s bestätigte dies.
§ 8 Lieferzeit, Gefahrübergang
8.1 Bei Verfügbarkeit wird die Ware durch den Verkäufer schnellstmöglich versandt. In der Regel erfolgt die Lieferung in 3-10 Werktagen nach Zahlungseingang. Speditionsware , wie zb. TV Geräte evtl. länger.
Insbesondere bei Sonderaktionen- Rabattverkäufen (Solange Vorrat reicht), kann es sein, daß Ware nachbestellt werden muß.
Diese Bestellungen sind grundsätzlich von der Regellieferzeit ausgenommen!
Jedoch rechtfertigte dies nicht, dass Kunden, die ihre Bestellung stornierten, ihr Geld nicht in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen zurück erhielten.
Dies begründete Herr Maas damit, dass oft kein Widerruf vorläge, denn wenn ein Widerruf vorliegen würde, würde das Geld sofort erstattet.
In den meisten Zuschriften der Verbraucher wird jedoch das Gegenteil behauptet:
– „Ich habe ich die Bestellung per E-Mail storniert und um Rücküberweisung der Vorauskasse gebeten“.
– „Ein Einschreiben mit Rückschein wurde nicht angenommen“
– „Auf E-mails wurde nicht geantwortet“
– „Am Telefon wurde man vertröstet“
– „Es wurde ein Mahnbescheid zugestellt, aber es erfolgte keine Reaktion“
– „Die gesetzliche Frist für die Rückzahlung (30 Tage nach Widerruf) ist inzwischen mehr als deutlich überschritten“
Aber wie gesagt, Herr Maas zeigte sich sehr kooperativ und richtete sogar eine eigene E-Mailadresse für unsere Anfragen ein, die auch zwei Monate lang umgehend beantwortet wurden.
Wie wir dann erfuhren, lagen bereits etliche Anzeigen gegen Herrn Maas bei der Polizei in Königstein vor, und auch die Staatsanwaltschaft ermittelte bereits.
Am 18.7.13 berichtete der SWR über I-Cases. Herr Maas war seinerzeit nicht zu einem Interview bereit, und es wurde auch niemand unter der Adresse Mönchswald 2 in 61462 Königstein angetroffen.
So wird in diesem Bericht nur ein Teil des Hauses gezeigt, der sich anscheinend im Umbau befindet.
Herr Maas teilte uns dazu mit, dass dies eine „Pick up Box“ werden soll, damit die Kunden sich an drei Tagen in der Woche ihre Ware hier selbst abholen könnten.
Diese „Pick up Box“ sollte dann laut Homepage am 2.9.13 eröffnet werden, wozu es aber nie kam.
Am 22.8.13 erhielten wir die Information, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden sei.
Herr Maas versicherte uns, dass dieses Insolvenzverfahren von einem Kunden eingeleitet worden war, der sein Geld noch nicht zurück erhalten hatte.
Der Kunde hätte sein Geld bekommen, und der Eintrag würde gelöscht werden. Es könne keine Rede davon sein, dass I-Cases nicht solvent wäre.
Nun, der Eintrag ist bis heute noch im Register zu finden. (90IN74/13)
Am 5.9.13 war dann die Seite von I-Cases nicht mehr aufrufbar. Herr Maas teilte uns mit, dass er aufgrund unseres Einwands, dass lediglich die Zahlungsweise „Vorkasse“ nicht ausreichen würde, das Modul „Nachnahme“ installiert hatte, und dieses Modul wahrscheinlich den Server zum Absturz gebracht hätte.
Man würde mich Hochdruck daran arbeiten und sei sich sicher, dass in 24 Stunden wieder alles laufen würde.
Am 12.9.13 teilte uns Herr Maas mit, dass alle schwebenden Vorgänge innerhalb der nächsten 4-5 Wochen erledigt werden. Er hätte auch inzwischen schon vielen Kunden das Geld zurück überwiesen. Diese Information müsse er nur seinen Damen mitteilen, damit sie uns dies schriftlich geben könnten.
Wir baten Herrn Maas um eine schriftliche Stellungnahme über die momentane Situation, damit wir diese veröffentlichen könnten, um die Verbraucher zu informieren.
Herr Maas sagte uns, dass sein Anwalt uns diese zukommen lassen würde.
Das war, wie gesagt am 12.9.13.
Allein in der Zeit vom 9.9.13 bis heute haben wir 102 Beschwerden an Herrn Maas weiter geleitet. Wir haben weder eine Stellungnahme zu den jeweiligen Vorgängen, noch eine Stellungnahme seines Anwalts erhalten.
Lediglich das Anschreiben, welches alle Kunden erhalten hätten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund eines Datenbankfehlers ist unser Webshop momentan im Wartungsmodus.
Unsere Techniker arbeiten mit Hochdruck an der Lösung des Problems.
Bitte nutzen Sie zur Kommunikation folgende E-Mailadresse: [email protected]
Die letzte Information von Herrn Maas erhielten wir am 17.9.13, nachdem wir um dringenden Rückruf gebeten hatten:
Hallo Frau Lauckenmann,
ich bin momentan in Frankreich bei unserem Großhandel zur Strategiebesprechung.
Ich melde mich umgehend nach Rückkunft.
Gruß
Maas
Am 18.9.13 schrieb Verbraucherschutz.de an Herr Maas und den Anwalt:
Sehr geehrter Herr Maas, sehr geehrter Herr P.,
ich habe Ihnen seit Anfang des Monats über 100 Zuschriften zukommen lassen,
zu denen ich bis heute trotz Zusage keine Antworten erhalten habe.
In der vergangenen Woche sagte mir Herr Maas ebenfalls zu, dass mir Herr P. eine Stellungnahme zukommen lassen würde, damit ich diese veröffentlichen kann.
Auch diese habe ich nicht erhalten. (Im Übrigen die 2. Stellungnahme von Herrn P., die ich trotz Zusage nicht erhalten habe!)
Heute Vormittag bat ich Ihre Mitarbeiterin um einen dringenden Rückruf von Herrn Maas oder Herrn P.. Auch dieser ist bisher nicht erfolgt.
Ich habe bisher Ihren Aussagen Glauben geschenkt, bin aber äußerst irritiert über das jetzige Verhalten Ihrerseits.
Sollte ich bis heute Abend keine aussagekräftige Antwort oder einen Rückruf von Ihnen erhalten, werde ich selbst einen Text entwerfen müssen, um die Verbraucher über die momentane Situation bei I-Cases zu informieren.
Unter der Rufnummer 01805014449 meldet sich am 18.9.13 tatsächlich eine Dame, die Herrn Maas und den Anwalt, Herrn P. ausrichten wollte, dass wir um einen dringenden Rückruf baten. Seit gestern geht auch dort niemand mehr ans Telefon.
Bis heute 20.9.13 haben wir keine schriftliche Antwort, keinen telefonischen Rückruf erhalten.
Aus den Beschwerden der Verbraucher geht hervor, dass I-Cases seit Dezember 2012 mit der Rückzahlung der Gelder in Verzug kam.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Monaten ohne eine Entscheidung zu treffen.
Wäre die Seite nicht seit dem 5.9.13 nicht mehr zu erreichen, hätten weiterhin viele Verbraucher dort bestellt…………!
Bitte lesen Sie auch unseren Artikel:
http://verbraucherschutz.de/i-cases-hoffnung-stirbt-zuletzt/