Hygieneverstöße von Lebensmitteln müssen seit letztem Jahr veröffentlicht werden. Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bad Nauheim diskutierten die Beteiligten Chancen und Risiken dieser Regelung.
Seit September 2012 sind Landesbehörden dazu verpflichtet, Verstöße gegen das Hygienegesetz zu veröffentlichen. Unter Nennung des Produktnamens und des verantwortlichen Unternehmers ist der Verstoß für alle Verbraucher zu sehen. Dies dient der Stärkung von Transparenz und Verbraucherschutz in Deutschland. Viele der betroffenen Firmen fühlen sich von dieser Regelung jedoch an den Pranger gestellt und haben gegen die Veröffentlichung geklagt. Nachdem erste Gerichte bereits die Rechtsgrundlage des neuen Gesetzes in Frage gestellt haben, wollen Bund und Länder die Rechtssicherheit der Behörden erhöhen. Dazu legten die Minister auf der Konferenz in Bad Nauheim einen ersten Erfahrungsbericht vor.
Zwar hatte der Europäische Gerichtshof im April 2013 ein Grundsatzurteil beschlossen, das das Informationsrecht der Verbraucher stärkt. Die Richter wiesen allerdings auch darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit dieses Rechts und den bestehenden Regeln zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung immer zu prüfen sei.