Verbraucherschutz.de rät den Verbrauchern dringend, diese Schreiben von „Hunter Forderungsmanagement Berlin im Auftrag des Gewerberegistrat“, zu vernichten, nicht zu unterschreiben und auf keinen Fall zu bezahlen. Sollten Sie unterschrieben haben, wenden Sie sich unbedingt an diese Kanzlei: www.LL-ip.com
Die Hunter Forderungsmanagement GmbH aus Berlin ist seit dem letzten Jahr damit beauftragt, Forderungen der GES Registrat GmbH für einen Eintrag in deren „Gewerberegistrat“ einzutreiben. Mittlerweile hat Hunter Forderungsmanagement diese Forderungen angeblich aufgekauft und macht sie nun im eigenen Namen geltend.
Hunter Forderungsmanagement GmbH Berlin
Die Hunter Forderungsmanagement GmbH hat ihren Sitz mittlerweile auf der Charlottenstraße 68 in Berlin. Zuvor war das Unternehmen noch in Potsdam ansässig. Geschäftsführer von Hunter Forderungsmanagement ist Marcel Meyfarth. Marcel Meyfarth hat die Geschäftsführung im letzten Jahr von Patrick Zilm übernommen, der seinerseits Geschäftsführer der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat) ist. Der Übergang der Geschäftsführung von Patrick Zilm auf Marcel Meyfarth erfolgte kurz vor der Beauftragung von Hunter Forderungsmanagement mit der Inkassotätigkeit.
Inkasso durch Hunter Forderungsmanagement
Hunter Forderungsmanagement ist im letzten Jahr durch aggressives Inkasso bezüglich der Forderungen der GES Registrat GmbH (Gewerberegistrat) aufgefallen. Dabei wurden stets kurze Fristen gesetzt und bei deren Ablauf mit der Einleitung gerichtlicher Schritte und Meldungen bei Auskunfteien in Aussicht gestellt. Unseren Erfahrungen nach haben viele sog. „Kunden“ des Gewerberegistrat den Forderungen von Hunter Forderungsmanagement nachgegeben und gezahlt, um entweder gerichtliche Schritte oder weitere Unannehmlichkeiten durch Hunter Forderungsmanagement zu verhindern. Zeitweise hat Hunter Forderungsmanagement sogar Postkarten eines sog. „HAD Hunter Außendienstes“ verschickt, um damit zu suggerieren, dass nun auch Hausbesuche durch Hunter Forderungsmanagement durchgeführt werden.
Hunter Forderungsmanagement kauft Forderungen des Gewerberegistrat
Seit Anfang 2016 versendet Hunter Forderungsmanagement neue Schreiben, in welchen mitgeteilt wird, dass man die Forderungen der GES Registrat GmbH aufgekauft habe und diese nun im eigenen Namen geltend mache. Teilweise handelt es sich um den Betrag von 588 €, manchmal erhöht Hunter Forderungsmanagement diesen Betrag noch um Inkassogebühren etc. Zur Untermauerung der Forderungen fügt Hunter Forderungsmanagement ein Urteil des AG Schwäbisch Hall bei, welches zu Gunsten der GES Registrat GmbH ergangen ist. Hier ist jedoch völlig unklar, welcher Sachverhalt bzw. welches Formular dem Urteil zu Grunde lag. Hunter Forderungsmanagement hofft durch diesen Zug, die Adressaten zur Zahlung zu bewegen. Am Ende droht Hunter Forderungsmanagement noch damit, dass dem Beklagten in Schwäbisch Hall noch die Kosten der Klage auferlegt wurden, was Zusatzkosten in Höhe von 620,72 € bedeutete.
Hunter Forderungsmanagement: Wehren Sie sich!
Geben Sie keinesfalls dem Druck der Schreiben von Hunter Forderungsmanagement nach, sondern wehren Sie sich! Wir haben hier bereits über die Masche der GES Registrat GmbH und des Portals „Gewerberegistrat“ berichtet:
Bei der Forderungsabwehr kann Ihnen die Kanzlei LL-ip aus München behilflich sein, die bereits viele hundert Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber erfolgreich geführt hat. Es bestehen auch beste Aussichten, bereits gezahlte Beträge im Klagewege von Hunter Forderungsmanagement oder der GES Registrat GmbH zurückzufordern:
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
Tel: 089/38666070
Fax: 089/386660711
Mail: [email protected]
Web: www.LL-ip.com
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