HRS: „Buchung im Hotel unbekannt; Übernachtungen teurer vor Ort bezahlt, bei Rückkehr festgestellt, dass nicht durchgeführte Buchung trotzdem abgebucht war“
Herr Glenn H. schrieb uns am 26.9.17:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die etwas längere (unten folgende) Email erklärt den Sachverhalt im Detail.
Hier die Kurzfassung:
– Unterkunft in London via HRS gebucht
– In London angekommen – Buchung dort unbekannt
– Übernachtungen teurer vor Ort bezahlt
– bei Rückkehr festgestellt, daß nicht durchgeführte Buchung trotzdem abgebucht war
– Reklamation bei HRS
– bislang (seit August 2017) keinerlei Rückerstattung
Gebucht wurde bei https://www.hrs.de/
Hier die Beschwerde-Mail, die ich am 18.8.2017 an HRS gesendet habe:
============================================
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. 6. 2017 buchte ich über die HRS-Website einen 10-tägigen
London-Aufenthalt (8 Übernachtungen).
Die Buchungsnummer war …………
Siehe auch das angefügte PDF: Buchungs-Bestätigung_zu_Vorgang_Nr._………..
Einige Tage vor meiner Abfahrt schrieb ich eine Mail an die Unterkunft, in der ich darauf hinwies, daß ich erst spät am Abend eintreffen würde (Bahnfahrt/EuroStar) und darum bat,
das Zimmer nicht anderweitig zu vergeben. In der Antwort erfuhr ich, daß bei der Unterkunft in London keine Buchung unter meinem Namen oder unter allen auffindbaren Nummern auf den PDF bekannt sei. Man riet mir, dieses Problem in Deutschland zu klären.
Daraufhin rief ich bei der Service-Hotline an, schilderte das Problem und erreichte, daß die Buchung nochmals versendet wurde.
So wurde mir versichert.
Eine weitere Mail-Anfrage in London ergab später, daß dort immer noch nichts von der Buchung bekannt war. Erneut rief ich bei der Service-Hotline an und wurde beschwichtigt, daß ich problemlos nach London reisen könne. Ich tat wie geheißen. Als ich spät nachts in der Unterkunft erschien (am 2. Aug. 2017), war dort immer noch nichts von meiner Ankunft bekannt.
Nach längerer Diskussion mit Rezeptions- und (zufälligerweise anwesendem IT-Personal) konnte noch eine Buchung erreicht werden.
Diese Buchung konnte natürlich nicht mehr zu ursprünglich vereinbarten Preis abgeschlossen werden, da keine Vereinbarung vorlag.
Laut oben erwähntem PDF hätte ich 400,00 GBP zu zahlen gehabt.
Wie der Rechnung der Travelodge zu entnehmen ist, zahlte ich jedoch stattdessen 632,00 GBP (ohne Frühstück). Dies ergibt eine Differenz von 232,00 GBP.
Die Rechnung, die mir in London präsentiert wurde, ist ebenfalls angefügt.
Zusätzlich jedoch mußte ich mit Erschütterung feststellen, daß die 400,00 GBP von meiner VISA-Karte abgebucht wurden – obwohl, wie oben erläutert, keine Buchungsleistung erbracht wurde
und ich die gesamte Rechnung selbst bezahlt habe.
Auch der Abzug meiner VISA-Karten-Abrechnung ist angefügt.
Bitte überweisen Sie die Differenz und den fälschlicherweise eingezogenen Gesamtpreis, also die Summe von 632,00 GBP auf das Konto:
……………………
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
4 Anhänge
======================================
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 9.10.2017 an HRS, Herr Tobias Ragge weiter, erhielt aber keine Antwort. Am 26.11.17 schrieb uns Herr H.:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
am 11. Okt. 2017 erhielt ich folgende Rückmeldung:
==========================================
Guten Tag Herr H.
herzlichen Dank für Ihre bisherige Geduld.
Ihren Erwartungen zu entsprechen ist unser Servicegedanke.
Momentan sind wir mit vollem Einsatz für Sie unterwegs. Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen. Versprochen.
Freundliche Grüße,
Tim M.
2nd level Customer Service
Tel.:+49(0)221/2077-4350
Fax:+49(0)221/2077-539
E-Mail: HRS_interfaces@hrs.de
Customer Service: +49-221-2077 600 (24/7)
HRS Hotel Reservation Service GmbH Breslauer Platz 4 50668 Köln Deutschland
Geschäftsführer: Tobias Ragge
AG Köln HRB 6099 USt-IdNr.: DE 122779245
==========================================
Seitdem gab es jedoch KEINERLEI weitere Meldungen oder gar Dinge,
die zur Lösung des immer noch vorhandenen Problems beitrugen.
Am 14. Nov. 2017 schrieb ich an HRS (obige Adresse):
==========================================
Sehr geehrter Herr M.
bisher hat sich niemand gemeldet.
(Seit 4 (!!!) Wochen)
Können Sie das erklären?
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
==========================================
und erhielt NICHTS als eine schlichte Eingangsbestätigung von HRS.
Das Problem ist ungelöst und HRSA sieht sich offensichtlich nicht genötigt, für eine Lösung zu sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
Verbraucherschutz.de schrieb Herrn H.:
Sehr geehrter Herr H.
da wir auch keine Antwort erhalten haben, werden wir den Vorgang veröffentlichen.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
Am 12. Januar 2018 um 11:45 schrieb Rechtsanwalt Vincent Aydin :
Sehr geehrter Herr H.,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bitte ich Sie um Kenntnisnahme der untenstehenden E-Mail der Gegenseite sowie meiner Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre untenstehende E-Mail vom 09.01.2018.
Entgegen Ihrer Darstellung haben Sie meinem Mandanten sowohl den gezahlten Mehrbetrag in Höhe von 264,48 € sowie die angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.
Dem liegt folgender Gedanke zu Grunde:
Mit Schreiben vom 23. Juni 2017 haben Sie meinem Mandanten bestätigt, dass das Hotel verbindlich für ihn gebucht wurde.
Sie haben mit diesem Schreiben eine Leistungszusage erteilt und hätten meinen Mandanten daher informieren müssen, dass die Buchung nicht funktioniert hat.
Da Sie dieser Informationspflicht nicht nachgekommen sind, sind Sie für den meinem Mandanten entstandenen Schaden verantwortlich.
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, fordere ich Sie auf, den meinem Mandanten geschuldeten Betrag bis spätestens zum 26. Januar 2018 auf mein auf meinem Briefkopf ersichtliches Kanzleikonto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
___
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
E-Mail: aydin@mea-ra.de
HRS 2nd Level indirect [mailto:hrs_interfaces@hrs.de] hatte am Dienstag, 9. Januar 2018 10:57 an: kontakt@mea-ra.de geschrieben:
Guten Tag Herr Aydin,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Ich muss Sie an dieser Stelle vorsorglich auf unsere AGB Hinweisen, der Ihr Mandant bei Buchung zugestimmt hat.
2. Leistungsgegenstand
2.1
Inhalt der Dienstleistung ist die Vermittlung und der Abschluss eines Beherbergungs- bzw. Reisedienstleistungsvertrags, der während einer Buchung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Betreiber der von ihm gewählten Unterkunft (nachfolgend „Anbieter“) zustande kommt. Sämtliche sich aus dem Beherbergungs- bzw. Reisedienstleistungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Ein Beherbergungs- bzw. Reisedienstleistungsvertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht nicht.
Selbstverständlich sind wir immer bereit unseren Kunden im Falle einer Überbuchung Hilfe zu leisten. Allerdings hat sich Ihr Mandant erst nach Abreise bei uns gelemdet.
Wir haben Ihren Mandanten bereits am 19.12.2017 aus Kulanz und ohne anerkennung einer Rechtspflicht 456,48 EUR auf das vom Mandanten benannte Konto erstattet.
Eine Übernahme Ihrer Kosten lehnen wir ab.
Freundliche Grüße
Alexander R.
2nd level Customer Service
HRS Hotel Reservation Service GmbH Breslauer Platz 4 50668 Köln Deutschland
Geschäftsführer: Tobias Ragge
AG Köln HRB 6099 USt-IdNr.: DE 122779245
________________________________________
Am 23. Januar 2018 um 10:16 schrieb Rechtsanwalt Vincent Aydin :
Sehr geehrter Herr H.
HRS hat nunmehr den offenen Betrag inkl. Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 348,02 € überwiesen. Ich habe Ihnen den Betrag direkt weitergeleitet. Der Betrag müsste in den kommenden Tagen bei Ihnen eingehen.
Die Angelegenheit ist somit abgeschlossen. Ich bedanke mich für die Mandatierung und bin auch in Zukunft gern für Sie da.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
___
Vincent Aydin
Rechtsanwalt
E-Mail: aydin@mea-ra.de
Herr H. schrieb am 19.1.18:
Sehr geehrter Herr Aydin,
heute habe ich den Betrag überwiesen, er sollte in der nächsten Woche auf Ihrem Konto auftauchen.
Den bislang fehlenden Betrag von HRS habe ich bisher noch nicht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
Am 29.1.18 schrieb Herr H.:
Sehr geehrter Herr Aydin,
der Betrag ist auf meinem Konto eingegangen (siehe angehängter Screenshot).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, auch an den Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
G. H.
ERFOLGE & DANKSAGUNGEN
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CAMPZ.DE erstattet nach Retoure
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