„Solch ein Verhalten von HRS ist für mich unterste Schublade und zeigt sehr deutlich, wie dieses Unternehmen den Kunden gegenüber eigentlich aufgestellt ist.“
Frau Bärbel K. schrieb uns am 5.10.17:
Betreff: Reise vorzeitig abgebrochen w/diverser Mängel in der Unterkunft ( sehr speziell Sanitärbereich )
Sehr geehrte Damen und Herren,
i.o. Angelegenheit habe ich zunächst ( So., d. 24.09.17 ) bzw. vorab telef. mein Problem dem Kunden-Service von HRS geschildert und meinte Gehör gefunden zu haben. Auf dortiges Anraten habe ich einen schriftl. Bericht incl. Fotos der Missstände per E-Mail eingereicht. Inzwischen zum wiederholten Male, mit der Bitte um Stellungnahme. Bis zum heutigen
Tage Do., d. 05.10.17 habe ich keinerlei Nachricht erhalten. Was kann oder sollte nun getan werden ? Können Sie mir weiterhelfen ?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Bärbel K.
——– Weitergeleitete Nachricht ——–
An: service-holidays@hrs.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich trotz telefonischer Zusage v. 24.09.2017 bis zum heutigen Tage nichts aus dem Hause HRS zu meinem Problemfall gehört habe, auch keinen Hinweis auf die
ggf. zuständige Stelle erhalten habe, möchte ich die Angelegenheit als letzten Versuch meinerseits Ihnen vorlegen.
Ich hoffe nunmehr auf eine kurzfristige Reaktion.
Mit freundlichen Grüssen
Bärbel K.
——– Weitergeleitete Nachricht ——–
An: service-holidays@hrs.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei nochmals zur Erinnerung meine mail vom 27.09.2017, nun zuzüglich der von mir avisierten Fotos. Ich bitte nochmals um Bearbeitung/Stellungnahme in der Angelegenheit.
Hierfür erlaube ich mir eine Fristsetzung von einer Woche, beginnend Montag d. 02.10.2017 bis einschl. Freitag d. 06.10.2017. Sollte ich bis dahin keine Stellungnahme Ihrerseit;
mindestens eine Nachricht über den Stand der Dinge erhalten haben, werde ich einen Fachanwalt für Reiserecht mit der Angelegenheit beauftragen.
P.s. Sollten Sie sich nicht für zuständig sehen, dann bitte ich, falls noch nicht geschehen, um zügige Weiterleitung an die entsprechende Stelle.
Hochachtungsvoll
Bärbel K.
——– Weitergeleitete Nachricht ——–
Datum: Wed, 27 Sep 2017 10:22:54 +0200
An: service-holidays@hrs.de
Liebes Service-Team,
wie am Sonntag, d. 24.09.2017 bereits telefonisch mitgeteilt, hatten wir bereits am Freitag, d. 22.09.2017 die Heimreise ( vorzeitig ) angetreten; aus folgenden Gründen:
Das von uns gebuchte Objekt ist für die kühlere Jahreszeit absolut nicht geeignet; zu kalt und feucht im Inneren. Der gesamte Bungalow riecht stark muffig; trotz aller Heiz-und
Lüftungsbemühungen unsererseits; übrigens auf Empfehlung der Vermieterin, da bekannt. Geheizt werden kann per Kaminofen oder elektrisch, was mit 0,35 Cent pro kwh recht teuer werden kann.
Nun zum Sanitär-Bereich; dieser bedarf dringend einer gründlichen Reinigung. Auf sämtlichen Oberkanten der Wandverfliesungen schwarze Schmutzablagerungen, die dort seit langem „parken“,
ebenso im Toiletten-Abfluss (Knie), schwarze Ablagerungen. Dazu eine seit längerer Zeit nicht gewechselte Klo-Bürste mit dem Fäkalschmutz etlicher Vormieter.
Die Dusche mochten wir nicht benutzen, da in den Fugen der Beginn eines schwarzen Schimmelpilzes zu sehen war.
Weiter zum Schlafbereich: Das Bett dürfte noch nicht einmal 160 cm Breite erreichen; eher 140 cm. Es gab nur einen Nachttisch + Lampe ( der Schirm abgeplatzt ) auf der rechten Seite.
Dazu eine ungünstigerweise durchgehende Matratze. Wohl eher geeignet für eine Einzelperson aber keinesfalls für 2. Somit war an einen erholsamen Schlaf nicht zu denken.
Zum Kinderzimmer sei noch angemerkt, für uns allerdings nicht relevant, dort würden wir nicht mal ein 1/2 Kind unterbringen wollen, da eher Gruft-Charakter.
Ebenfalls erwähnenswert; der erste Urlaubs-Tag begann für uns damit, etliche Gebrauchsspuren der Vorgänger/Vormieter zu beseitigen. Ausfegen, Kaminofen entleeren, Holz hacken, bei der Kaffeemaschine den alten
Filter mit Kaffeegrund entsorgen, die Kanne abwaschen, etwas Geschirr (für unseren Bedarf) sicherheitshalber abspülen.
Wobei hier die Endreinigung erwähnt werden muss. Darauf wurden wir sofort bei der Begrüssung seitens der Vermieterin hingewiesen; nämlich diese nicht zu vergessen. Und bitte die Terrassen-Blumen giessen. Obwohl die
Dame selbst vor Ort war um uns zu empfangen-wie wärs mit selber Blumen giessen gewesen? Die Endreinigung war allerdings im Reisepreis enthalten und auch bezahlt. Es liegt übrigens schriftlich eine eigene Aufstellung der Vermieterin betr. der Reinigungspositionen im Hause aus. Auf meinen Hinweis, dass beides zusammen; bezahlen und dennoch selber machen, wohl kaum in Ordnung sei, bekam ich zur Antwort: Das ist hier so üblich. Man möge das Objekt so verlassen, wie vorgefunden.( Dem entsprechend hätten wir eher wieder einiges mehr verschmutzen müssen. )
Eine prima Masche, sich selber zu bereichern und die Gäste putzen zu lassen. Leider hat diese Vorgehensweise das Innere des Häuschen genau in diesen traurigen und auch teilweise ekeligen Zustand gebracht.
Fazit: Ich hatte gehofft, bei Buchung über einen Reiseveranstalter ( noch dazu HRS ), anstatt privat, so etwas nicht erleben zu müssen. Von daher erwarte ich etwas Wiedergutmachung, denn solchen Vermietern sollten Sie keine Plattform geben.
P.s. Wenn gewünscht, können Fotos über die markanten Stellen nachgereicht werden. Sie müssen noch auf den PC geladen werden.
In Erwartung einer Stellungnahme Ihrerseits in Kürze
verbleibe ich mit freundlichen Grüssen
Bärbel K.
Verbraucherschutz.de leitete die Anfrage am 6.10.17 an HRS weiter, erhielt aber keine Antwort. Frau K. schrieb uns am 11.10.17:
Sehr geehrte Frau Lauckenmann,
auch Ihr Schreiben/Mail an HRS-Herrn Ragge ist bislang unbeantwortet geblieben. Ich hätte nunmehr zumindest irgendeine Reaktion erwartet; sei es, dass man jegliche Verantwortung zurückweist bzw. sich als nicht zuständig erklärt, was auch immer. Solch ein Verhalten ist für mich unterste Schublade und zeigt sehr deutlich, wie dieses Unternehmen den Kunden gegenüber eigentlich aufgestellt ist.
Man kann nur sagen; Finger weg von HRS.
Abschliessend nun die Frage aller Fragen; was nun ??
Mit freundlichen Grüssen
Bärbel K.
—
Verbraucherschutz.de schrieb:
Sehr geehrte Frau K.
HRS hat unsere Anfrage nicht beantwortet.
Wir beschäftigen leider keine Anwälte, aber ich habe unseren Partneranwalt Herrn Rechtsanwalt Aydin ins „cc“ gesetzt und
dieser wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Lage zu geben.
Rechtsanwalt Vincent Aydin
MEA Rechtsanwälte
Gneisenaustr. 51
10961 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/52687238
E-Mail: kontakt@mea-ra.de
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