Honoraraberatung: Ende letzter Woche verabschiedete der Bundesrat ein Gesetz zur Neuregelung der Honorarberatung. Damit macht er den Weg frei für eine kundenorientierte und unabhängige Finanzberatung.
Das neue Gesetz schafft erstmals das Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters, der weder für Banken noch für Versicherungen arbeitet. Die Vergütung – so sieht es das Gesetz vor – darf einzig über den Kunden laufen. Ist eine Provision für Produkte vorgesehen, so ist der Berater verpflichtet, diese unverzüglich und ungemindert an den Verbraucher weiterzuleiten. Sollte eine Bank Anlageberatung sowohl auf Honorar-, als auch auf Provisionsbasis anbieten, müssen diese Bereiche streng getrennt werden – denn ein Honorarberater darf nicht auf Provisionsbasis arbeiten.
Nach Wunsch des Bundesverbraucherministeriums soll das Konzept der Honorarberatung auch in anderen Bereichen der Finanzberatung zum Einsatz kommen: „Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, bestätigte Verbraucherministerin Ilse Aigner.
In der Begründung zum Entwurf ist zu lesen:
Finanzprodukte werden derzeit in Deutschland überwiegend von Vermittlern vertrieben, deren Entlohnung auf Provisionsbasis erfolgt. Die Verbrauchern vermittelten Verträge bzw. Anlageprodukte dienen daher oftmals in erster Linie den Einkommensinteressen der Vermittler und weniger den Verbrauchern.
Wir werden sehen, ob dieses Gesetz dabei hilft, dass die Beratung der Vermittler zukünftig kundenorientierter sein wird.
Betreff: Anlagebetrug BRD
Es handelt sich hierbei um ein Bundesbank-Börsen-Spiel. Aktien usw. gibt es nicht. Kurse funktionieren durch simplen Mausklick. Schmückendes Beiwerk sind Geschichten. Somit bedient sich die Deutsche Bundesbank an Ihr und allen Geldern, die sich für Anleger halten. ariva.de/forum/hi-wir-machen-553977
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