Nicht nur die Autofahrer haben sich an Verkehrsregeln zu halten, auch Radfahrer müssen diese beachten. Die Auslegung einiger Vorschriften ist zwar recht locker, jedoch gelten ab dem 1. April höhere Bußgelder für Radfahrer.
Verkehrsregeln sind eben für alle da! Werden Radler bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erwischt, ist ein Bußgeld fällig. Dieses reißt ab 1. April 2013 größere Löcher in den Geldbeutel als bisher, da die Untergrenzen für viele Verstöße angehoben wurden.
Die Nichtnutzung eines Radwegs und fahren ohne Licht, kosten dann mindestens 20 Euro, ebenso eine „Geisterfahrt“ in einer Einbahnstraße oder auf dem Radweg – es sei denn, ein Schild erlaubt deren Nutzung in beide Richtungen.
Teuer wird es beim Ignorieren einer auf rot umschaltenden Ampel, hier werden nun mindestens 45 Euro Bußgeld ins Haus flatter. Die Gefährdung anderer bzw. die Missachtung einer Ampel, die schon länger als 1 Sekunde rot zeigt, kostet sogar 100 Euro! Richtig teuer wird es dann am Bahnübergang. Wer trotz geschlossener Schranke über die Gleise radelt, wird mit stolzen 35ß Euro bedacht. Aber auch die Flensburger Verkehrssünderkartei meldet sich: ab 40 Euro Bußgeld gibt es künftig einen Eintrag – auch dann, wenn der Verkehrssünder keine Fahrerlaubnis besitzt.